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Streaming: FSK-Petition gegen Jugendschutz-Aufweichung

In einem Entwurf zur Novel­lie­rung des Jugend­medi­enschutz-Staats­ver­trages ist vorge­sehen, dass TV- und Strea­ming-Anbieter Filme abwei­chend von der FSK-Alters­frei­gabe selbst bewerten können, um sie auch jüngeren Alters­gruppen zugäng­lich zu machen. Dagegen haben die FSK und ein Bündnis von Jugend­schutz­orga­nisa­tionen jetzt eine Peti­tion gestartet.
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In einem von der Rund­funk­kom­mis­sion der Länder vorge­stellten Entwurf zur Novel­lie­rung des Jugend­medi­enschutz-Staats­ver­trages ist vorge­sehen, dass TV- und Strea­ming-Anbieter Filme abwei­chend von der FSK-Alters­frei­gabe selbst bewerten können, um sie auch jüngeren Alters­gruppen zugäng­lich zu machen. Dagegen haben die Frei­wil­lige Selbst­kon­trolle der Film­wirt­schaft (FSK) und ein Bündnis von Jugend­schutz­orga­nisa­tionen jetzt eine Peti­tion gestartet, die laut den Betei­ligten auf breite Unter­stüt­zung stößt.

Gegen Aufwei­chung beim Jugend­schutz

Die FSK wehrt sich gegen eine Reform der Altersfreigabe beim Streaming Die FSK wehrt sich gegen eine Reform der Altersfreigabe beim Streaming
Fotos: Netflix/teltarif.de, Montage: teltarif.de
Die Peti­tion richte sich "gegen eine geplante Aufwei­chung im Jugend­medi­enschutz". Explizit im Visier stehe ein in einem von der Rund­funk­kom­mis­sion der Länder vorge­legten Entwurf zur Novel­lie­rung des Jugend­medi­enschutz-Staats­ver­trages enthal­tener Passus, der TV- und Strea­min­gan­bie­tern die Möglich­keit einräumt, Filme mit FSK-Alters­frei­gaben abwei­chend selbst zu bewerten und damit auch jüngeren Alters­gruppen zugäng­lich zu machen.

Bis dato ist im Jugend­medi­enschutz-Staats­ver­trag fest­geschrieben, dass die gesetz­lichen Alters­frei­gaben nach dem Bundes-Jugend­schutz­gesetz auf für eine Auswer­tung im Rund­funk und online über­nommen werden.

"Für Kinder, Jugend­liche, Eltern und pädago­gische Fach­kräfte wäre es absolut nicht nach­voll­ziehbar, wenn ein und derselbe Film im Kino und auf Bild­trä­gern beispiels­weise mit FSK 12 ausge­wertet wird und parallel im Fern­sehen oder bei VoD-Anbie­tern ab 6 oder ab 0 Jahren gekenn­zeichnet und im Kinder­pro­gramm oder Kinder-Account zugäng­lich ist", betont FSK-Geschäfts­führer Stefan Linz. "Unter­schied­liche Einstu­fungen unter­graben das Vertrauen genau dort, wo Jugend­schutz gut funk­tio­niert: einheit­liche FSK-Alters­frei­gaben für alle Platt­formen, die in unab­hän­gigen und trans­parenten Prüf­ver­fahren ermit­telt werden".

Zahl­reiche Verbände unter­stützen Peti­tion

Die Peti­tion werde auch von zahl­rei­chen Bran­chen-Verbänden und Orga­nisa­tionen wie der AG Verleih, dem HDF Kino e.V. (Haupt­ver­band Deut­scher Film­theater), dem Bundes­ver­band Audio­visu­elle Medien, der Deut­schen Film­aka­demie, dem Verband Tech­nischer Betriebe für Film und Fern­sehen, dem Deut­schen Kinder­schutz­bund oder dem Deut­schen Kinder­hilfs­werk unter­stützt.

"Seit Jahr­zehnten bietet die FSK eine verläss­liche Orien­tie­rung bei der alters­gerechten Auswahl von filmi­schen Inhalten und kann dabei auf eine breite Akzep­tanz und ein großes Vertrauen in der Bevöl­kerung setzen", betont die HDF-Kino-Vorstands­vor­sit­zende Chris­tine Berg. Die geplante Novel­lie­rung stelle den funk­tio­nie­renden Jugend­schutz für filmi­sche Inhalte ohne Not oder inhalt­liche Recht­fer­tigung in Frage. "Wir nehmen den Jugend­schutz sehr ernst, aber eine Durch­set­zung der FSK-Frei­gabe an der Kino­kasse wird durch diese Aufwei­chung deut­lich erschwert". Eltern werde - zu Recht - nicht verständ­lich sein, warum sie mit ihren Kindern einen Film im Kino nicht sehen dürfen, wenn dieser im Strea­ming oder TV ohne entspre­chende Alters­beschrän­kung zugäng­lich gemacht wird. "Daher unter­stützen wir die von der FSK initi­ierte Peti­tion 'Ein Film, eine Alters­frei­gabe - damit Jugend­schutz verläss­lich bleibt'", so Berg.

In einem anderen Beitrag geht es darum, dass auch kurze Videos, wie die von TikTok, mit bedenk­lichen Inhalten Schaden bei Minder­jäh­rigen anrichten können.

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