Betreiber von Porno-Portalen ziehen vor Gericht
Nach einer Entscheidung des Düsseldorfer Verwaltungsgerichts zur Abschaltung von Porno-Portalen haben die Betreiber Beschwerde gegen den Eilbeschluss eingelegt. Den Eingang beim Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster bestätigte gestern eine Sprecherin. (Az.: 13 B 1911/21, 13 B 1912/21 und 13 B 1913/21).
Porno-Portalen droht Netzsperre
Laut Entscheidung des Düsseldorfer Verwaltungsgerichts ist der deutsche Jugendmedienschutz
anwendbar, auch wenn die Internetseiten vom EU-Ausland aus betrieben werden
Bild: picture alliance/dpa, Martin Gerten
Porno-Portalen droht in Deutschland eine Netzsperre, weil sie laut
Gerichtsbeschluss aus der Vorinstanz gegen den Jugendschutz
verstoßen. Das Düsseldorfer Verwaltungsgericht hatte Anfang Dezember
eine Entscheidung der Landesanstalt für Medien NRW bestätigt. Die
Aufsicht hatte die frei zugänglichen Inhalte von den Firmen mit Sitz
in Zypern beanstandet und ihre künftige Verbreitung in dieser Form in
Deutschland untersagt.
Laut Entscheidung aus Düsseldorf ist der deutsche Jugendmedienschutz anwendbar, auch wenn die Internetseiten vom EU-Ausland aus betrieben werden. Das Hauptverfahren am Verwaltungsgericht steht noch aus.
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