Kaputte Geräte

Verbraucher sollen "Recht auf Reparatur" bekommen

Einem Vorschlag der EU-Kommis­sion zufolge soll es für Verbrau­cher bald ein soge­nanntes Recht auf Repa­ratur für Geräte wie Staub­sauger und Wasch­maschinen geben.
Von dpa /

Verbrau­che­rinnen und Verbrau­cher sollen einem Vorschlag der EU-Kommis­sion zufolge ein soge­nanntes Recht auf Repa­ratur für Geräte wie Staub­sauger und Wasch­maschinen bekommen. "Mit dem Vorschlag wird es für die Verbrau­cher einfa­cher und kosten­güns­tiger, Waren zu repa­rieren statt zu ersetzen", teilte die EU-Kommis­sion am Mitt­woch mit. Der Vorschlag werde dafür sorgen, dass mehr Produkte inner­halb der gesetz­lichen Garan­tie­zeit repa­riert werden, hieß es. So soll verhin­dert werden, dass Produkte unnötig wegge­worfen werden.

"Recht auf Repa­ratur"

Verbraucher sollen ein "Recht auf Reparatur" bekommen, beispielsweise von Handys (Symbolbild) Verbraucher sollen ein "Recht auf Reparatur" bekommen, beispielsweise von Handys (Symbolbild)
Bild: Picture Alliance/dpa/dpa-Zentralbild | Sebastian Willnow
Nach Ablauf der Garantie sollen durch das Vorhaben zudem einfa­chere und kosten­güns­tigere Möglich­keiten geschaffen werden, tech­nisch repa­rier­bare Produkte wie Staub­sauger, Spül- und Wasch­maschinen sowie zu einem späteren Zeit­punkt Tablets und Smart­phones zu repa­rieren. So sollen Käufer für fünf bis zehn Jahre bei Herstel­lern einfor­dern können, dass Produkte, die nach EU-Recht tech­nisch repa­rierbar sind, auch repa­riert werden.

Von den geplanten Regeln soll es aber auch Ausnahmen geben. Konkret heißt es: "Im Rahmen der gesetz­lichen Garantie sind die Verkäufer verpflichtet, eine Repa­ratur anzu­bieten, es sei denn, sie ist teurer als ein Austausch."

Natio­nale Online-Vermitt­lungs­platt­form

Darüber hinaus sollen Hersteller infor­mieren, welche Produkte sie selbst repa­rieren müssen. Auf einer natio­nalen Online-Vermitt­lungs­platt­form sollen sich Bürge­rinnen und Bürger über Repa­ratur­dienste und Verkäufer über­holter Waren infor­mieren können.

Über die Vorschläge müssen nun das Euro­papar­lament und die EU-Staaten beraten und einen Kompro­miss zu den Vorschlägen aushan­deln. Bis Verbrau­che­rinnen und Verbrau­cher von dem Vorhaben profi­tieren, dürfte also noch etwas Zeit vergehen.

Neben Verbrau­chern soll auch die Umwelt von dem Vorhaben profi­tieren. Die Kommis­sion argu­men­tiert, dass weniger wegge­wor­fene Produkte auch weniger Abfall und weniger Mate­ria­lien zur Herstel­lung bedeuten würden. Somit fielen auch weniger Treib­haus­gas­emis­sionen an. Geschätzt sollen über 15 Jahre 18,5 Millionen Tonnen Treib­haus­gas­emis­sionen, 1,8 Millionen Tonnen Ressourcen und Abfall in Höhe von 3 Millionen Tonnen einge­spart werden.

Die Stif­tung Waren­test hatte im vergan­genen Monat geprüft, ob sich gene­ral­über­holte Handys lohnen. Mehr dazu lesen Sie in einer weiteren News.

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