Bundesregierung

Personalausweis: Mehr Behörden erhalten Online-Zugriff auf Fotos

Personalausweise sollen künftig standardmäßig mit einer einsatzbereiten Online-Funktion ausgegeben werden. Zudem erhalten mehr Behörden Zugriff auf die Passfotos. Die Änderungen sollen bereits Mitte Mai 2018 in Kraft treten.
Von Rita Deutschbein mit Material von dpa

Änderungen beim elektronischen Ausweis - Kritik an Zugriff auf Fotos Änderungen beim elektronischen Ausweis - Kritik an Zugriff auf Fotos
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Gestern hat die Bundesregierung am späten Abend mehrheitlich beschlossen, dass die eID-Funktion auf Personalausweisen künftig standardmäßig aktiviert werden soll. eID steht für den elektronischen Identitätsnachweis, über den sich Bürger online gegenüber Behörden, Dienstleistern und ähnlichem ausweisen können. Diese Verifizierung soll dem Identitätsdiebstahl vorbeugen und wichtige Erledigungen über das Internet sicherer machen.

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Doch mit dem Beschluss geht die Bundesregierung noch weiter. Denn Sicherheitsbehörden soll es künftig möglich sein, jederzeit online die auf Personalausweis und Pass gespeicherten biometrischen Lichtbilder abrufen zu können. So hat demnach künftig nicht nur die Polizei Zugriff auf die Passbilder, sondern auch Steuer- und Zollfahnder, diverse Ermittlungsbehörden, sowie die Ordnungsämter. Vergehen - beispielsweise Straftaten, Steuer- oder Verkehrsdelikte - sollen die Behörden mit den Datensätzen leichter verfolgen können. Die Änderungen sollen bereits Mitte Mai 2018 in Kraft treten.

Bislang können die besagten Behörden selbständig nur auf die biometrischen Daten zugreifen, wenn die Ausweis- beziehungsweise Passbehörde nicht erreichbar ist. Und dann auch nur, wenn unmittelbar Gefahr im Verzug ist. Die gestern beschlossene Ausweitung der Zugriffsrechte begründet die Bundesregierung wie folgt: "Der automatisierte Abruf ohne die eingangs genannten Voraussetzungen ist erforderlich, weil die Identitätsüberprüfung von Personen durch die genannten Sicherheitsbehörden auf der Grundlage von Lichtbildern zumeist zeitkritisch und zugleich auch aus Gründen der Gefahrenabwehr rund um die Uhr an allen Tagen der Woche erforderlich ist. Grundsätzlich steht daher eine Zeitspanne, die ein Abwarten für eine herkömmliche Abfrage zu den üblichen Geschäftszeiten einer Pass- und Ausweisbehörden ermöglicht, nicht zur Verfügung."

Datenschützer schlagen Alarm

Scharfe Kritik kommt hinsichtlich des Beschlusses vom ehemaligen Bundesdatenschutzbeauftragten Peter Schaar. Er beklagte, in dem Gesetz stecke eine "datenschutzrechtliche Ungeheuerlichkeit". Er befürchtet eine Massenüberwachung und sprach von einem "Big-Brother-Gesetz".

Auch FDP-Vize Wolfgang Kubicki hat Bedenken. Dem Redaktionsnetzwerk Deutschland sagte er: "Zusammen mit der geplanten Ausweitung der Videoüberwachung sind wir dann gefährlich nah am Überwachungsstaat."

Der scheckkartenförmige Personalausweis mit eID-Funktion wurde im November 2010 in Deutschland eingeführt. Laut Bundesinnenministerium wurde der Ausweis seither an 45 Millionen Bürger ausgegeben. Aber schätzungsweise nur ein Drittel hätte die Online-Funktion aktiviert, um sich damit auch im Internet ausweisen zu können. Durch die Gesetzesänderungen sollen die Online-Ausweisfunktionen erweitert und leichter anwendbar werden.

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