Länder fordern Negativ-Auktion für Mobilfunk
Die Länder hätten gerne mehr solche Stationen. Zu sehen ist ein Mast in Kyritz in Brandenburg
Foto: Deutsche Telekom
Die Wirtschaftsminister der Länder haben sich bei ihrem Fachminister-Treffen in Bremerhaven für neue Methoden bei künftigen Mobilfunk-Auktionen ausgesprochen. Das Bundeswirtschaftsministerium habe zugesichert, "über neue Vergabeverfahren nachzudenken", bestätigte Schleswig-Holsteins Wirtschaftsminister Bernd Buchholz (FDP) heute der Deutschen Presse-Agentur. Seine Kollegen hätten einen entsprechenden Vorschlag aus Schleswig-Holstein einstimmig angenommen.
Es bestehe Handlungsbedarf
Die Länder hätten gerne mehr solche Stationen. Zu sehen ist ein Mast in Kyritz in Brandenburg
Foto: Deutsche Telekom
Neue Auktionsformen sollen den Mobilfunk-Ausbau auf dem Land beschleunigen. Dazu gehören auch "Negativ-Auktionen", über die wie schon mehrfach berichtet haben. Buchholz schwebt ein "Verrechnungsmodell" vor.
"Die Erfahrungen aus der LTE- und der 5G-Ausschreibung zeigen, dass es Handlungsbedarf gibt", betonte Buchholz. Er hatte vorgeschlagen, zunächst Lizenzen für Regionen zu versteigern, in denen der Netzaufbau eigentlich "unwirtschaftlich" ist. Förderungen des dortigen Ausbaus sollen später verrechnet werden mit den Erlösen für den Netzaufbau in wirtschaftlich lukrativen Regionen.
Die Wirtschaftsminister unterstützen auch einen weiteren Vorschlag von Schleswig-Holstein, die Förderquoten beim Glasfaserausbau zu erhöhen. Damit könnte die Lust der Anbieter steigen, auch bislang "unwirtschaftliche" Regionen endlich auszubauen.
CDU/CSU-Fraktion verschärft Strafen bei Nichtausbau
Immerhin hat die CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag verstanden, dass dringend Handlungsbedarf besteht: Bei der heutigen Sitzung des Ausschusses für Verkehr und digitale Infrastruktur wurden Änderungen zum 5. TKG-Änderungsgesetz verabschiedet. Für den stellvertretenden Vorsitzenden der CDU/CSU-Fraktion, Ulrich Lange, kann die Bundesnetzagentur "mit deutlich erweiterten Kompetenzen" zukünftig bis auf die einzelne Funkzelle genau bei jedem Netzbetreiber ermitteln, wie die tatsächliche Mobilfunknetzabdeckung vor Ort ist und dieses in Online-Karten veröffentlichen. Damit soll der Bürger einen vergleichbaren, von einer öffentlichen Stelle zur Verfügung gestellten Überblick über den aktuellen Mobilfunknetzausbau in seiner Region erhalten.
Dazu gehörten beispielsweise auch Hotspots, an denen es immer wieder zu Verbindungsabbrüchen bei Telefonaten kommt. Das wird gerade für die Mobilfunknutzung während der Auto- oder Zugfahrt von hoher Relevanz sein. Mit dieser Erhöhung der Transparenz wird jeder Mobilfunkkunde schnell und verbraucherfreundlich entscheiden können, welcher Netzbetreiber insbesondere in seiner Region am leistungsfähigsten ist."
Diese Information hat der Bürger oft schon, ihn interessiert eher, wie schnell diese "amtlichen" Funklöcher nun beseitigt werden. Aber: Da die Zwangs- und Bußgelder bei Verstößen gegen Mobilfunkversorgungsauflagen deutlich verschärft werden, könnte sich jetzt wirklich endlich etwas tun. Denn wenn diese Auflagen nicht erfüllt werden, ist das kein Kavaliersdelikt mehr, rechnet Lange vor. Zukünftig kann ein Bußgeld mit maximaler Höhe von 2 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes eines Unternehmens verhängt werden. Erstmalig werden diese Neuregelungen relevant, wenn zum Ende des Jahres die Auflagen aus der 4G-Versteigerung aus dem Jahr 2015 erfüllt sein müssen.
Damit werde auch vom Gesetzgeber gegenüber den Mobilfunknetzbetreibern explizit klargestellt, dass sie sich zeitnah auf gesetzliche Regelungen einstellen müssen, mit denen sie in Ausnahmefällen zum lokalen Roaming bzw. aktiven Infrastruktur-Sharing verpflichtet werden können. Damit könnten Mobilfunknutzer eines Betreibers in ländlichen Regionen die Netze anderer Netzbetreiber gegen Entgelt mitnutzen. Erste Regelungsentwürfe sind für Herbst 2019 geplant. Bis dahin gibt es jetzt nochmals ein überschaubares Zeitfenster. In dem können die Mobilfunknetzbetreiber unter Beweis stellen, dass sie auch auf freiwilliger Basis gemeinsamen Netzausbau im ländlichen Raum mit allen Unternehmen zügig und zum maximalen Nutzen für alle Mobilfunkkunden vereinbaren können", so Lange abschließend.
Weniger Bürokratie?
Das klingt ja schon mal hoffnungsfroh. Nun muss die Politik alle bürokratischen Hindernisse aus dem Weg räumen, beispielsweise, dass Mobilfunksender nach einer einmaligen Mustergenehmigung künftig automatisch genehmigt werden oder - wie in anderen Ländern üblich - dass ein Mobilfunknetzbetreiber sofort bauen und einschalten darf, wenn er das ankündigt und die Bundesnetzagentur danach die Möglichkeit hat, nachzuprüfen und bei ernsthaften Beanstandungen Auflagen erteilen kann.
Manchmal kann man für einen "schlechten Antennenstandort" beim Netzausbau kämpfen. Was es damit auf sich hat, lesen Sie in einer weiteren Meldung.