Forderung

Länder fordern Negativ-Auktion für Mobilfunk

Bisher wurde in Deutsch­land ausge­baut, wo es sich lohnt oder der Staat unter die Arme greift. Mit einer bundes­weiten Ausschrei­bung kämen auch einsame Gebiete zum Zug. Das TKG soll verschärft werden.
Von mit Material von dpa

Die Länder hätten gerne mehr solche Stationen. Zu sehen ist ein Mast in Kyritz in Brandenburg Die Länder hätten gerne mehr solche Stationen. Zu sehen ist ein Mast in Kyritz in Brandenburg
Foto: Deutsche Telekom
Die Wirt­schafts­minister der Länder haben sich bei ihrem Fach­minister-Treffen in Bremer­haven für neue Methoden bei künf­tigen Mobil­funk-Auktionen ausge­spro­chen. Das Bundes­wirt­schafts­minis­terium habe zuge­sichert, "über neue Verga­bever­fahren nach­zudenken", bestä­tigte Schleswig-Holsteins Wirt­schafts­minister Bernd Buch­holz (FDP) heute der Deut­schen Presse-Agentur. Seine Kollegen hätten einen entspre­chenden Vorschlag aus Schleswig-Holstein einstimmig ange­nommen.

Es bestehe Hand­lungs­bedarf

Die Länder hätten gerne mehr solche Stationen. Zu sehen ist ein Mast in Kyritz in Brandenburg Die Länder hätten gerne mehr solche Stationen. Zu sehen ist ein Mast in Kyritz in Brandenburg
Foto: Deutsche Telekom
Neue Aukti­onsformen sollen den Mobil­funk-Ausbau auf dem Land beschleu­nigen. Dazu gehören auch "Negativ-Auktionen", über die wie schon mehr­fach berichtet haben. Buch­holz schwebt ein "Verrech­nungs­modell" vor.

"Die Erfah­rungen aus der LTE- und der 5G-Ausschrei­bung zeigen, dass es Hand­lungs­bedarf gibt", betonte Buch­holz. Er hatte vorge­schlagen, zunächst Lizenzen für Regionen zu verstei­gern, in denen der Netz­aufbau eigent­lich "unwirt­schaft­lich" ist. Förde­rungen des dortigen Ausbaus sollen später verrechnet werden mit den Erlösen für den Netz­aufbau in wirt­schaft­lich lukra­tiven Regionen.

Die Wirt­schafts­minister unter­stützen auch einen weiteren Vorschlag von Schleswig-Holstein, die Förder­quoten beim Glas­faser­ausbau zu erhöhen. Damit könnte die Lust der Anbieter steigen, auch bislang "unwirt­schaft­liche" Regionen endlich auszu­bauen.

CDU/CSU-Frak­tion verschärft Strafen bei Nicht­ausbau

Immerhin hat die CDU/CSU-Frak­tion im Deut­schen Bundestag verstanden, dass drin­gend Hand­lungs­bedarf besteht: Bei der heutigen Sitzung des Ausschusses für Verkehr und digi­tale Infra­struktur wurden Ände­rungen zum 5. TKG-Ände­rungs­gesetz verab­schiedet. Für den stell­vertre­tenden Vorsit­zenden der CDU/CSU-Frak­tion, Ulrich Lange, kann die Bundes­netz­agentur "mit deut­lich erwei­terten Kompe­tenzen" zukünftig bis auf die einzelne Funk­zelle genau bei jedem Netz­betreiber ermit­teln, wie die tatsäch­liche Mobil­funk­netz­abde­ckung vor Ort ist und dieses in Online-Karten veröf­fent­lichen. Damit soll der Bürger einen vergleich­baren, von einer öffent­lichen Stelle zur Verfü­gung gestellten Über­blick über den aktu­ellen Mobil­funk­netz­ausbau in seiner Region erhalten.

Dazu gehörten beispiels­weise auch Hotspots, an denen es immer wieder zu Verbin­dungs­abbrü­chen bei Tele­fonaten kommt. Das wird gerade für die Mobil­funk­nutzung während der Auto- oder Zugfahrt von hoher Rele­vanz sein. Mit dieser Erhö­hung der Trans­parenz wird jeder Mobil­funk­kunde schnell und verbrau­cher­freund­lich entscheiden können, welcher Netz­betreiber insbe­sondere in seiner Region am leis­tungs­fähigsten ist."

Diese Infor­mation hat der Bürger oft schon, ihn inter­essiert eher, wie schnell diese "amtli­chen" Funk­löcher nun besei­tigt werden. Aber: Da die Zwangs- und Bußgelder bei Verstößen gegen Mobil­funk­versor­gungs­auflagen deut­lich verschärft werden, könnte sich jetzt wirk­lich endlich etwas tun. Denn wenn diese Auflagen nicht erfüllt werden, ist das kein Kava­liers­delikt mehr, rechnet Lange vor. Zukünftig kann ein Bußgeld mit maxi­maler Höhe von 2 Prozent des welt­weiten Jahres­umsatzes eines Unter­nehmens verhängt werden. Erst­malig werden diese Neure­gelungen rele­vant, wenn zum Ende des Jahres die Auflagen aus der 4G-Verstei­gerung aus dem Jahr 2015 erfüllt sein müssen.

Damit werde auch vom Gesetz­geber gegen­über den Mobil­funk­netz­betrei­bern explizit klar­gestellt, dass sie sich zeitnah auf gesetz­liche Rege­lungen einstellen müssen, mit denen sie in Ausnah­mefällen zum lokalen Roaming bzw. aktiven Infra­struktur-Sharing verpflichtet werden können. Damit könnten Mobil­funk­nutzer eines Betrei­bers in länd­lichen Regionen die Netze anderer Netz­betreiber gegen Entgelt mitnutzen. Erste Rege­lungs­entwürfe sind für Herbst 2019 geplant. Bis dahin gibt es jetzt noch­mals ein über­schau­bares Zeit­fenster. In dem können die Mobil­funk­netz­betreiber unter Beweis stellen, dass sie auch auf frei­williger Basis gemein­samen Netz­ausbau im länd­lichen Raum mit allen Unter­nehmen zügig und zum maxi­malen Nutzen für alle Mobil­funk­kunden verein­baren können", so Lange abschlie­ßend.

Weniger Büro­kratie?

Das klingt ja schon mal hoff­nungs­froh. Nun muss die Politik alle büro­krati­schen Hinder­nisse aus dem Weg räumen, beispiels­weise, dass Mobil­funk­sender nach einer einma­ligen Muster­geneh­migung künftig auto­matisch geneh­migt werden oder - wie in anderen Ländern üblich - dass ein Mobil­funk­netz­betreiber sofort bauen und einschalten darf, wenn er das ankün­digt und die Bundes­netz­agentur danach die Möglich­keit hat, nach­zuprüfen und bei ernst­haften Bean­stan­dungen Auflagen erteilen kann.

Manchmal kann man für einen "schlechten Anten­nenstandort" beim Netz­ausbau kämpfen. Was es damit auf sich hat, lesen Sie in einer weiteren Meldung.

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