Regulierung

Bundesnetzagentur: Deutsche M2M-Nummern für weltweite Vermarktung

M2M-Lösungen sollen nicht auf ein Land beschränkt sein. Die BNetzA lockert den Einsatz von deutschen M2M-Nummern im Ausland.
Von Thorsten Neuhetzki

Messgeräte wie dieser Wasserzähler können mit M2M-SIM-Karten ausgestattet werden. Dabei können auch weltweit deutsche Nummern zum Einsatz kommen. Messgeräte wie dieser Wasserzähler können mit M2M-SIM-Karten ausgestattet werden. Dabei können auch weltweit deutsche Nummern zum Einsatz kommen.
Foto: teltarif.de / Thorsten Neuhetzki
Die Bundesnetzagentur hat im aktuellen Amtsblatt Regelungen zur grenz­über­schrei­tenden Verm­arktung von Mobilfunk­rufnummern veröffentlicht, durch die der weltweite Vertrieb von Machine-to-Machine-Anwendungen weiter erleichtert werden soll. "Wir fördern einen Zukunftsmarkt. Vernetzte Fahrzeuge oder Smart Home-Applikationen können nun noch besser weltweit vermarktet werden. Dies gilt auch für andere Anwendungen, bei denen Geräte über Mobilfunk vernetzt werden. Damit unterstützen wir die Digitalisierung", sagt Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur.

Mobilfunkrufnummern für M2M-Anwendungen im Ausland

Messgeräte wie dieser Wasserzähler können mit M2M-SIM-Karten ausgestattet werden. Dabei können auch weltweit deutsche Nummern zum Einsatz kommen. Messgeräte wie dieser Wasserzähler können mit M2M-SIM-Karten ausgestattet werden. Dabei können auch weltweit deutsche Nummern zum Einsatz kommen.
Foto: teltarif.de / Thorsten Neuhetzki
Durch die neuen Regelungen der Bundes­netzagentur dürfen Mobilfunk­nummern mit einer deutschen Länder­kennung auch für M2M-Anwendungen im Ausland verwendet werden. Ebenso dürfen Geräte mit ausländischen Rufnummern in Deutschland vermarktet werden. Sofern im Ausland eine entsprechende Erlaubnis vorliegt, erspare dies der Tele­kommunikations­industrie administr­ativen Aufwand und Produktions­kosten, so die BNetzA. Es sei zu erwarten, dass sich insbesondere in den Bereichen Automotive, Gebäudetechnik und Energie, besser bekannt unter den Schlagwörtern "Connected Cars", "Smart Home" und "Smart Meter", verstärkt M2M-Anwendungen durchsetzen werden.

Der automatisierte Informations­austausch zwischen Maschinen, Automaten, Fahrzeugen oder Messwerken untereinander oder mit einer zentralen Daten­verarbeitungs­anlage ist ein Wachstums­bereich der Tele­kommunikations­industrie. So ist geplant, dass künftig Strom- oder Wasserzähler über solche Dienst­leistungen ausgelesen werden. Die Anwendungen haben häufig einen länder­übergreifenden, teilweise sogar globalen Wirkungsbereich. Die benötigten Endgeräte würden in der Regel für den Weltmarkt produziert.

Anzeigepflicht für exterritoriale Rufnummernnutzung

Im Falle der exterritorialen Nutzung ausländischer Nummern in Deutschland muss dies durch den ausländischen Netzbetreiber angezeigt werden. Bei der Nutzung von deutschen Mobilfunk­nummern im Ausland ist dies nach Angaben des Regulierers nur notwendig, wenn der Netzbetreiber mit diesen Nummern nicht bereits am automatischen oder manuellen Auskunfts­verfahren teilnimmt. Nur so könnten Bundesnetzagentur oder Sicherheitsbehörden gegen den Nutzer einer auffällig gewordenen M2M-Rufnummer ermitteln.

Der Umfang der Anzeigepflicht sei nach einer Anhörung der Marktbeteiligten und einer Diskussion mit Sicherheits­behörden auf das unbedingt erforderliche Maß beschränkt worden. Ziel sei es, die Marktentwicklung nicht zu behindern.

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