Bundesnetzagentur: Deutsche M2M-Nummern für weltweite Vermarktung
Messgeräte wie dieser Wasserzähler können mit M2M-SIM-Karten ausgestattet werden. Dabei können auch weltweit deutsche Nummern zum Einsatz kommen.
Foto: teltarif.de / Thorsten Neuhetzki
Die Bundesnetzagentur hat im aktuellen Amtsblatt
Regelungen zur grenzüberschreitenden Vermarktung von Mobilfunkrufnummern veröffentlicht, durch die der weltweite Vertrieb von
Machine-to-Machine-Anwendungen weiter erleichtert werden soll. "Wir fördern einen Zukunftsmarkt. Vernetzte Fahrzeuge oder
Smart Home-Applikationen können nun noch besser weltweit vermarktet werden. Dies gilt auch für andere Anwendungen,
bei denen Geräte über Mobilfunk vernetzt werden. Damit unterstützen wir die Digitalisierung", sagt Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur.
Mobilfunkrufnummern für M2M-Anwendungen im Ausland
Messgeräte wie dieser Wasserzähler können mit M2M-SIM-Karten ausgestattet werden. Dabei können auch weltweit deutsche Nummern zum Einsatz kommen.
Foto: teltarif.de / Thorsten Neuhetzki
Durch die neuen Regelungen der Bundesnetzagentur dürfen Mobilfunknummern mit einer deutschen Länderkennung auch
für M2M-Anwendungen im Ausland verwendet werden. Ebenso dürfen Geräte mit ausländischen Rufnummern in Deutschland
vermarktet werden. Sofern im Ausland eine entsprechende Erlaubnis vorliegt, erspare dies der Telekommunikationsindustrie
administrativen Aufwand und Produktionskosten, so die BNetzA. Es sei zu erwarten, dass sich insbesondere in den Bereichen Automotive, Gebäudetechnik und Energie,
besser bekannt unter den Schlagwörtern
"Connected Cars", "Smart Home" und "Smart Meter", verstärkt M2M-Anwendungen durchsetzen werden.
Der automatisierte Informationsaustausch zwischen Maschinen, Automaten, Fahrzeugen oder Messwerken untereinander oder mit einer zentralen Datenverarbeitungsanlage ist ein Wachstumsbereich der Telekommunikationsindustrie. So ist geplant, dass künftig Strom- oder Wasserzähler über solche Dienstleistungen ausgelesen werden. Die Anwendungen haben häufig einen länderübergreifenden, teilweise sogar globalen Wirkungsbereich. Die benötigten Endgeräte würden in der Regel für den Weltmarkt produziert.
Anzeigepflicht für exterritoriale Rufnummernnutzung
Im Falle der exterritorialen Nutzung ausländischer Nummern in Deutschland muss dies durch den ausländischen Netzbetreiber angezeigt werden. Bei der Nutzung von deutschen Mobilfunknummern im Ausland ist dies nach Angaben des Regulierers nur notwendig, wenn der Netzbetreiber mit diesen Nummern nicht bereits am automatischen oder manuellen Auskunftsverfahren teilnimmt. Nur so könnten Bundesnetzagentur oder Sicherheitsbehörden gegen den Nutzer einer auffällig gewordenen M2M-Rufnummer ermitteln.
Der Umfang der Anzeigepflicht sei nach einer Anhörung der Marktbeteiligten und einer Diskussion mit Sicherheitsbehörden auf das unbedingt erforderliche Maß beschränkt worden. Ziel sei es, die Marktentwicklung nicht zu behindern.