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Editorial: Kleine Zugeständnisse an kleine Entwickler

Epic Games klagt weiter gegen Apple: Können Fort­nite-User bald wieder die App im Apps­tore down­loaden und In-Game-Käufe mit Kredit­karte bezahlen?
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Vor einem Jahr schrieb ich über den Kampf des Fort­nite-Entwickler Epic Games gegen die hohen Gebühren in den Stores von Apple und Google. Wenn Nutzer das Spiel aufs Handy laden und im Spiel dann kosten­pflich­tige Zusatz­aus­rüs­tung kaufen, verlangen beide Anbieter 30 Prozent Provi­sion. Wird das Spiel hingegen auf einen PC geladen, kann Fort­nite den Verkauf der virtu­ellen Waffen und Rüstungen über ganz normale Zahlungs­dienst­leister abwi­ckeln, was sie dann um die 3 Prozent kostet. Epic Games sah nicht länger ein, so viel Provi­sion an Apple und Google zu bezahlen, bot auch in der Smart­phone-Version des Spiels die direkte Kredit­kar­ten­zah­lung an und flog dann kurzer­hand aus Apps­tore und Plays­tore. Anschlie­ßend reichten sie gegen beide Betriebs­sys­tem­anbieter Klage vor Gericht ein. Zugleich veröf­fent­lichten Sie ein drama­tisches Image-Video für ihre eigene Sache - bei der sie ausge­rechnet eine alte Apple-Werbung parodieren:

Youtube-Video: Apple 1984 vs. EPIC Games

Kleine Zuge­ständ­nisse an klei­nere Entwickler

Neben der Milli­arden­klage von Epic Games ist in den USA - übri­gens vor derselben Rich­terin - auch eine Sammel­klage zahl­rei­cher App-Entwickler gegen Apple anhängig. In diesem Verfahren gab es jetzt eine außer­gericht­liche Eini­gung, die aber sicher nicht der große Wurf ist, den sich Epic Games vorstellt. Denn für den Kauf von App-Erwei­terungen oder Spiel­gegen­ständen bleiben in der App selber alter­native Bezahl­methoden weiterhin verboten. Auch sind in der Eini­gung keine alter­nativen App-Stores vorge­sehen. Einzige Zuge­ständ­nisse: Die Entwickler können ihre Preise künftig etwas freier gestalten, da Apple die Zahl der verwend­baren Fixpreise von unter 100 auf über 500 erhöht. Und das größte Zuge­ständnis: Solche Lizenzen dürfen künftig auch an Apple vorbei vertrieben werden, aber nur außer­halb der App.

Epic Games könnte also beispiels­weise künftig regis­trierten Fort­nite-Spie­lern Werbe­mails schi­cken, in denen sie Upgrade-Pakete verkaufen, mit denen die Spieler Gegen­stände erwerben, die sie dann auch auf der Smart­phone-Version verwenden können. Auch ein Cross-Platt­form-Vertrieb ist denkbar: Wenn derselbe User mal am PC und mal am Smart­phone spielt, dann kann er die am PC erwor­bene Ausrüs­tung auch auf den Smart­phone weiter­ver­wenden. Das eigent­liche Ziel der Klage von Epic Games, auch in der Fort­nite-App selber per Kredit­karte Verkäufe durch­führen zu dürfen, wird damit aber ganz klar nicht erreicht.

Alter­nativen sind unbe­dingt nötig

Zwei­fellos: Das Argu­ment von Apple, mit dem Apps­tore eine Quelle von geprüften Apps geschaffen zu haben, die die Stabi­lität des iPhone nicht gefährden und die sich (über­wie­gend) an die Vorgaben bezüg­lich Benut­zer­inter­face und Akku-Spar­sam­keit halten, ist in vieler Hinsicht stich­haltig. Nur gelten für markt­beherr­schende Hersteller wie Apple (52 Prozent Markt­anteil in den USA) auch die Kartell­regeln. Und die besagen, dass man den Wett­bewerb nicht mehr als nötig behin­dern darf. Genau­sowenig, wie Ihnen der Auto­her­steller vorschreiben darf, nur Benzin von Shell oder Motoröl von Castrol zu verwenden, darf Ihnen Apple eigent­lich auch nicht vorschreiben, welche Soft­ware Sie instal­lieren. "Eigent­lich", weil sie es derzeit eben doch tun. Das beliebte Online-Spiel "Fortnite" des Entwicklers Epic Games Das beliebte Online-Spiel "Fortnite" des Entwicklers Epic Games
Bild: picture alliance/Herwin Bahar/ZUMA Wire/dpa
Google erlaubt bei Android nach entspre­chender Ände­rung in den Einstel­lungen auch die Instal­lation von unge­prüfter Dritt­anbie­ter­soft­ware. Klar kann man damit dann sein Smart­phone kaputt machen, genauso, wie man sein Auto kaputt machen kann, indem man unge­eig­netes Motoröl verwendet oder gar Kühl­mittel dort einfüllt, wo das Motoröl hinein muss. Genau wegen dieser Gefahr, was kaputt­zuma­chen, werden die wenigsten User die Möglich­keit zur Instal­lation von Apps aus Dritt­anbie­ter­quellen nutzen. Aber selbst, wenn es nur wenige User betrifft: Die Möglich­keit der Dritt­anbie­ter­instal­lation ganz zu unter­binden, bleibt dennoch ein Kartell­ver­gehen.

Im Sinne der Verbrau­cher ist daher zu hoffen, dass sich Epic Games durch­setzt und zumin­dest die Möglich­keit zum direkten Down­load und der Instal­lation von Dritt­anbieter-Apps durch­setzt. Noch besser wäre es, wenn sie die Möglich­keit zur Instal­lation von Dritt­anbieter-Stores errei­chen würden, oder gar das Verbot alter­nativer Zahlungs­dienst­leister in Apps knacken könnten.

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