Warnung vor Glasfaser-Abschluss an der Haustür
Sie klingeln an der Haustür und versprechen "superschnelle Glasfaser", der Vertrag dafür kann sofort unterschrieben werden. Doch liegt die Glasfaser auch wirklich bis in die Wohnung - oder bei einem Mehrfamilienhaus nur bis zum Keller?
Das kann der - mitunter in dieser Situation überrumpelte - Bürger möglicherweise nicht so schnell beurteilen. Die Verbraucherzentrale Hamburg warnt nun explizit davor, dass der als "Glasfaseranschluss" betitelte Internet-Anschluss in einigen Fällen tatsächlich nur eine Vertriebsmasche ist.
Glasfaser in der Wohnung oder nur im Keller?
Am Ausweis erkennbar: Von der Telekom beauftragte Haustür-Vertreter
Bild: Deutsche Telekom
Verbraucher (in Hamburg, aber auch anderswo) werden aktuell vermehrt zu Vertragsabschlüssen an der Haustür überredet. Die Verbraucherzentrale Hamburg berichtet, als Vorwand diene der "Ausbau des Glasfasernetzes". Vor allem über sogenannte Haustür-Ranger der Telekom hätten sich Einwohner von Hamburg zuletzt bei den Verbraucherschützern beschwert.
Das große Problem dabei: Teures Highspeed-Internet wird an der Haustür mitunter angeboten und verkauft, ohne dass erforderliche Infrastruktur bereits vorhanden ist. "Telefonanbieter scheinen den geplanten Glasfaserausbau in der Stadt zum Anlass zu nehmen, um Verbraucherinnen und Verbrauchern teure Daten- und Servicepakete anzudrehen. Dabei ist oft noch unklar, ob und wann Glasfaserleitungen vor Ort verlegt werden“, erklärt Julia Rehberg von der Verbraucherzentrale Hamburg.
Die technische Realität sieht hingegen oft so aus: Vielfach könnten die Betroffenen die Leistungen der Verträge gar nicht in Anspruch nehmen, weil entweder noch gar kein Glasfaserkabel in der Erde liege oder die Leitungen innerhalb des Wohnhauses gar nicht für schnelle Datenübertragungen ausgelegt seien. "Es fehlt die notwendige Infrastruktur, um von den teuren High-Speed-Paketen zu profitieren", so Rehberg. Insbesondere wer in einem Mehrfamilienhaus wohnt, solle zunächst klären, ob das Glasfaserkabel auch tatsächlich bis in die Wohnung verlegt wurde bzw. wird.
Problem: Zweijahresvertrag bindet
Ein weiteres Problem: Jeder neu abgeschlossene Vertrag hat in der Regel eine Mindestlaufzeit von zwei Jahren. Erst nach Ablauf der 24 Monate kann der Kunde mit Monatsfrist kündigen.
Wer überstürzt in einen zu teuren Vertrag eingewilligt hat, kann diesen laut Empfehlung der Verbraucherschützer bis zu 14 Tage nach Vertragsschluss widerrufen. Hierfür ist lediglich eine Erklärung gegenüber dem Vertragspartner erforderlich. Auf den Homepages der Provider gibt es mitunter vorgefertigte Widerrufsformulare. Aus Beweisgründen ist laut der Verbraucherzentrale nach wie vor der Versand per Einschreiben ratsam.
"Ist die erforderliche Infrastruktur vorhanden und wird die hohe Bandbreite von Glasfaser tatsächlich benötigt, ist es trotzdem ratsam, den Vertrag fürs Highspeed-Internet nicht sofort zu unterzeichnen“, sagt Rehberg. "Fordern Sie zunächst Infomaterial an und schlafen Sie mindestens eine Nacht darüber", rät die Verbraucherschützerin. Auch Angebote anderer Telekommunikationsunternehmen solle man einholen - dabei hilft der Tarifvergleich von teltarif.de.
Im Zuge des flächendeckenden Glasfaserausbaus tauchen also wieder vermehrt Haustür-Vertreter der Telekom und anderer Netzbetreiber vor der Wohnungstür auf. Oder ist es ein Betrüger? In einem weiteren Ratgeber klären wir: So reagieren Sie richtig.