Vorsicht

Warnung vor Glasfaser-Abschluss an der Haustür

Es klin­gelt an der Haustür, ein Vertreter bietet super­schnelle Glas­faser an, man kann sofort unter­schreiben: Davor warnt die Verbrau­cher­zen­trale Hamburg, nachdem es zahl­reiche Beschwerden gegeben hatte.
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Sie klin­geln an der Haustür und verspre­chen "super­schnelle Glas­faser", der Vertrag dafür kann sofort unter­schrieben werden. Doch liegt die Glas­faser auch wirk­lich bis in die Wohnung - oder bei einem Mehr­fami­lien­haus nur bis zum Keller?

Das kann der - mitunter in dieser Situa­tion über­rum­pelte - Bürger mögli­cher­weise nicht so schnell beur­teilen. Die Verbrau­cher­zen­trale Hamburg warnt nun explizit davor, dass der als "Glas­faser­anschluss" beti­telte Internet-Anschluss in einigen Fällen tatsäch­lich nur eine Vertriebs­masche ist.

Glas­faser in der Wohnung oder nur im Keller?

Am Ausweis erkennbar: Von der Telekom beauftragte Haustür-Vertreter Am Ausweis erkennbar: Von der Telekom beauftragte Haustür-Vertreter
Bild: Deutsche Telekom
Verbrau­cher (in Hamburg, aber auch anderswo) werden aktuell vermehrt zu Vertrags­abschlüssen an der Haustür über­redet. Die Verbrau­cher­zen­trale Hamburg berichtet, als Vorwand diene der "Ausbau des Glas­faser­netzes". Vor allem über soge­nannte Haustür-Ranger der Telekom hätten sich Einwohner von Hamburg zuletzt bei den Verbrau­cher­schüt­zern beschwert.

Das große Problem dabei: Teures High­speed-Internet wird an der Haustür mitunter ange­boten und verkauft, ohne dass erfor­der­liche Infra­struktur bereits vorhanden ist. "Tele­fon­anbieter scheinen den geplanten Glas­faser­ausbau in der Stadt zum Anlass zu nehmen, um Verbrau­che­rinnen und Verbrau­chern teure Daten- und Service­pakete anzu­drehen. Dabei ist oft noch unklar, ob und wann Glas­faser­lei­tungen vor Ort verlegt werden“, erklärt Julia Rehberg von der Verbrau­cher­zen­trale Hamburg.

Die tech­nische Realität sieht hingegen oft so aus: Viel­fach könnten die Betrof­fenen die Leis­tungen der Verträge gar nicht in Anspruch nehmen, weil entweder noch gar kein Glas­faser­kabel in der Erde liege oder die Leitungen inner­halb des Wohn­hauses gar nicht für schnelle Daten­über­tra­gungen ausge­legt seien. "Es fehlt die notwen­dige Infra­struktur, um von den teuren High-Speed-Paketen zu profi­tieren", so Rehberg. Insbe­son­dere wer in einem Mehr­fami­lien­haus wohnt, solle zunächst klären, ob das Glas­faser­kabel auch tatsäch­lich bis in die Wohnung verlegt wurde bzw. wird.

Problem: Zwei­jah­res­ver­trag bindet

Ein weiteres Problem: Jeder neu abge­schlos­sene Vertrag hat in der Regel eine Mindest­lauf­zeit von zwei Jahren. Erst nach Ablauf der 24 Monate kann der Kunde mit Monats­frist kündigen.

Wer über­stürzt in einen zu teuren Vertrag einge­wil­ligt hat, kann diesen laut Empfeh­lung der Verbrau­cher­schützer bis zu 14 Tage nach Vertrags­schluss wider­rufen. Hierfür ist ledig­lich eine Erklä­rung gegen­über dem Vertrags­partner erfor­der­lich. Auf den Home­pages der Provider gibt es mitunter vorge­fer­tigte Wider­rufs­for­mulare. Aus Beweis­gründen ist laut der Verbrau­cher­zen­trale nach wie vor der Versand per Einschreiben ratsam.

"Ist die erfor­der­liche Infra­struktur vorhanden und wird die hohe Band­breite von Glas­faser tatsäch­lich benö­tigt, ist es trotzdem ratsam, den Vertrag fürs High­speed-Internet nicht sofort zu unter­zeichnen“, sagt Rehberg. "Fordern Sie zunächst Info­mate­rial an und schlafen Sie mindes­tens eine Nacht darüber", rät die Verbrau­cher­schüt­zerin. Auch Ange­bote anderer Tele­kom­muni­kati­ons­unter­nehmen solle man einholen - dabei hilft der Tarif­ver­gleich von teltarif.de.

Im Zuge des flächen­deckenden Glas­faser­aus­baus tauchen also wieder vermehrt Haustür-Vertreter der Telekom und anderer Netz­betreiber vor der Wohnungstür auf. Oder ist es ein Betrüger? In einem weiteren Ratgeber klären wir: So reagieren Sie richtig.

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