Benutzer mirdochegal schrieb:
Mal davon abgesehen, dass ich sowas nicht "an der Haustür" abschließen würde ohne vorher schon informiert zu sein, sehe ich nicht ganz wo hier das Problem liegen soll. Wenn man bei FTTH vom Frühbucherrabatt profitieren will (keine Kosten für Erdarbeiten und Montage, kostenlose Fritzbox und sowas) dann kann man nur vorher abschließen. Habe ich neulich auch so gemacht.
Natürlich weiß man nicht, ob die Leitung recht bald oder erst nächstes Jahr geschaltet wird aber solange zahlt man auch noch nichts.
Das Problem liegt darin, dass es im Artikel gar nicht um solche Verträge geht. Was du abgeschlossen hast, ist ein Erschließungsvertrag, also ein Vertrag über die Bereitstellung eines (physikalischen) Anschlusses. Bei solchen Verträgen zahlt man tatsächlich erst, wenn der Anschluss geschaltet ist.
Im Artikel geht es dagegen um Zugangsprodukte, die eine vorhandene Technik voraussetzen. Bei denen zahlt man ab Wirksamwerden des Vertrags, egal ob die nötige Technik vorhanden ist oder nicht. Im letzteren Fall kann man das bestellte Produkt gar nicht oder nur eingeschränkt nutzen, zahlt aber trotzdem. Die Warnung, derlei Verträge unüberlegt abzuschließen, ist also berechtigt.
Gruß
niknuk