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Unmöglichkeit der Leistung


30.05.2023 19:22 - Gestartet von flatburger
es ist mir nicht klar weshalb solch ein Vertrag bindend sein soll.
Wer weiss mehr?
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[1] spezi10 antwortet auf flatburger
30.05.2023 19:38
Benutzer flatburger schrieb:
es ist mir nicht klar weshalb solch ein Vertrag bindend sein soll.
Wer weiss mehr?

Wenn bei solchen Vorvermarktungen Vorverträge für Glasfasertraife abgeschlossen werden die nur bei einem anschließenden Glasfaserausbau realisiert werden können, dann werden diese Vorverträge ja nur dann zu richtigen Verträgen mit entsprechenden Kosten wenn der Ausbau auch durchgeführt wurde.

Scheitert der Ausbau z.B. an mangelnder Nachfrage (viele Anbieter wollen ja eine Mindestquote), oder daran dass Hauseigentümer nicht mitziehen, dann ist der Vertrag nichtig.