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Editorial: Wenn die zweite Stelle hinterm Komma wichtig ist

Festnetz-IC-Senkung bedroht vor allem Festnetz-Dienste
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Interconnect-Entgelte für die Zustellung von Telefonaten ins Festnetz der Telekom werden gesenkt Interconnect-Entgelte für die Zustellung von Telefonaten ins Festnetz der Telekom werden gesenkt
Foto: Telekom
Nicht ganz so dramatisch wie zum Handy, aber doch deutlich, hat die Bundesnetzagentur die Interconnect-Entgelte für die Zustellung von Telefonaten ins Festnetz der Deutschen Telekom gesenkt. Dabei wurde das Entgelt für die für den Markt wichtigste Netzebene I um 20 Prozent auf 0,25 bis 0,36 Cent pro Minute (netto, Sekundentakt), auf der Netzebene II um ca. 22 Prozent und auf Netzebene III gar um ca. 40 Prozent auf 0,43 bis 0,61 Cent pro Minute gesenkt.

Mit der starken Senkung der Entgelte für Ebene III entspricht die Bundesnetzagentur sogar dem Antrag der Deutschen Telekom. Freilich hatte die Telekom für Ebene I eine Erhöhung beantragt und dort nun ebenfalls eine Senkung kassiert. Wäre der Telekom-Antrag unverändert durchgegangen, hätte es fast keine Entgeltunterschiede mehr zwischen Ebene I und III gegeben. Der Hintergrund dazu: Bisher werden der Telekom nur vergleichsweise wenige Gesprächsminuten auf den Netzebenen II und III übergeben, da es derzeit günstiger ist, die Telefonate zunächst in Konkurrenznetzen zu übertragen und der Telekom erst am zur Zielrufnummer gehörenden Ebene-I-Knoten zu übergeben. Sinkt die Spreizung zwischen den Ebenen, ist es hingegen möglicherweise wieder günstiger, Gespräche am nächstgelegenen Netzknoten an die Telekom zu übergeben. Das erhöht den Verkehr im nationalen Netz der Deutschen Telekom, und zugleich den Umsatz.

Da nach Mitteilung der Bundesnetzagentur die Entgeltgenehmigungspflicht für Ebene II und III entfällt, stünde es der Deutschen Telekom frei, noch niedrigere Entgelte zu verrechnen, um den Wettbewerb mit Verbindungsnetzen zu erhöhen. Allerdings würde es die Bundesnetzagentur sicher als missbräuchlich einstufen und dann nachträglich (ex-post) die Entgelte doch wieder regulieren, wenn die Telekom beispielsweise für Ebene III weniger berechnen würde, als für Ebene I festgesetzt wurde.

Verrechnungsposten zwischen Netzbetreibern

Interconnect-Entgelte für die Zustellung von Telefonaten ins Festnetz der Telekom werden gesenkt Interconnect-Entgelte für die Zustellung von Telefonaten ins Festnetz der Telekom werden gesenkt
Foto: Telekom
Wie schon desöfteren geschrieben, soll auch hier erneut erwähnt werden, dass die Interconnect-Entgelte keine absoluten Einnahmen sind, sondern vor allem ein Verrechnungsposten zwischen Netzbetreibern: Der eine zahlt, der andere kassiert. Zeitgleich mit der Festnetz-IC-Senkung findet auch eine Mobilfunk-IC-Senkung statt. Während der Festnetz-IC auf Netzebene I absolut zur Hauptzeit um 0,09 Cent pro Minute reduziert wird (zur Nebenzeit um 0,07 Cent), geht es beim Mobilfunk-IC um das 17-fache nach unten, nämlich um 1,51 bis 1,54 Cent pro Minute. Im Wettbewerb der Fest- gegen die Mobilnetze werden somit die Festnetze gestärkt und die Mobilnetze geschwächt.

Lediglich für die Angebote von Call by Call hat die Höhe der IC-Entgelte eine direkte Auswirkung, denn CbC-Anbieter stehen mangels eigener Verbindungen zum Entkunden beim IC stets auf der Seite des Zahlers, nie auf der Seite des Zahlungsempfängers. In dem Maße, wie die Bedeutung von Call by Call in den letzten Jahren zurückgegangen ist, ist entsprechend auch die Bedeutung des Interconnect zurückgegangen.

Freilich könnte sich die Bedeutung von Call by Call schlagartig wieder erhöhen, wenn auch alternative Festnetzbetzbetreiber zur Öffnung ihrer Netze verpflichtet werden. Denn anders als im Mobilfunk, in dem sich in den letzten Jahren ein intensiver Wettbewerb um Verbindungspreise ins In- und Ausland etabliert hat, ist im Festnetz, außer bei Call by Call, weiterhin so gut wie kein Wettbewerb um Minutenpreise spürbar. Stattdessen gibt es intensiven Wettbewerb um Bitraten und Zusatzleistungen wie IP-TV. Diese stark unterschiedliche Wettbewerbsintensität ist ein Hinweis auf partielles Marktversagen, dem die Bundesnetzagentur mit entsprechender partieller Marktöffnung entgegentreten sollte. Dieses fordert inzwischen sogar die Deutsche Telekom.

Weniger für die Konkurrenz

Die von der Bundesnetzagentur genannten Entgelte für Ebene II und  III sind trotz des oben genannten Wegfalls der Genehmigungspflicht mehr als nur eine Empfehlung an die Telekom. Denn sie sind zugleich wahrscheinlich die Basis, auf der in den nächsten Wochen auch die Entgelte für konkurrierende Festnetzbetreiber festgesetzt werden. Und mancher von denen war in der Vergangenheit nicht gerade zimperlich, was es den Aufbau von Netzebenen betraf. Die Telekom hatte dann die Wahl, entweder dem Netz des Konkurrenten zu folgen und zahlreiche Zusammenschaltungen durchzuführen, oder für einen großen Teil des in dessen Netz vermittelten Minuten die Entgelte gemäß Ebene II oder gar III zu bezahlen. Mit den drastisch verringerten IC-Entgelten auf Ebene III wird dieser Trick nun weniger lukrativ.

Stärkste Betroffene der genannten 40-Prozent-Senkung sind wahrscheinlich zahlreiche Konferenz-, Chat-, Wetervermittlungs- oder vergleichbare unter Festnetznummern angebotene Dienste, die sich über die Auszahlung eines Teils der Interconnect-Entgelte finanzieren. Wenn der durchleitende Festnetzbetreiber einen festen Betrag abzieht (z.B. 0,2 Cent pro Minute), dann liegt der Umsatzrückgang unter Umständen noch deutlich höher als die genannten 40 Prozent. Zum Nachteil der Verbraucher ist daher zu befürchten, dass der eine oder andere Dienst abgeschaltet oder von einer kostengünstigen normalen Festnetznummer auf eine deutlich teurere Servicenummer umgestellt wird.

Doch die gesunkenen IC-Entgelte haben auch eine positive Folge für die Nutzer der entsprechenden Dienste: Da der Netzbetreiber, aus dessen Netz das Gespräch zum Dienst abgeht, künftig weniger Interconnect bezahlen muss, sinken dessen Kosten und damit der Druck, solche Dienstenummern aus Kostengründen von Festnetz-Flatrates auszunehmen. Künftig werden somit möglicherweise weniger Dienste festnetzgünstig angeboten, dafür sind die angebotenen Dienste künftig hoffentlich besser erreichbar. Am Ende findet beides - IC-Auszahlung wie Dienste-Ausnahme von der Flatrate - in einer rechtlichen Grauzone statt. IC-Senkungen tragen nun dazu bei, die Bedeutung dieser Grauzone zu reduzieren.

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