Kontrolle

Bundesverfassungsgericht: E-Mail-Überwachung des BND wird geprüft

Seit dem NSA-Skandal ist die Datensammelwut von Geheimdiensten ein Topthema. Doch nicht nur die Amerikaner lesen heimlich mit. Demnächst muss sich das Bundesverfassungsgericht mit dem "Datenstaubsauger" des BND befassen.
Von dpa / Marleen Frontzeck-Hornke

Bundesverfassungsgericht muss sich mit dem Datenstaubsager des BND befassen Bundesverfassungsgericht muss sich mit dem "Datenstaubsauger" des BND befassen
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Die Datensammelpraxis des Bundesnachrichtendienstes (BND) wird ein Fall für das Bundesverfassungsgericht. Der Berliner Anwalt Niko Härting kündigte eine Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe an, nachdem er am Bundesverwaltungsgericht mit einer Klage gegen die sogenannte strategische Fernmeldeüberwachung gescheitert war. Härting hält die Überwachung von internationalem E-Mail-Verkehr durch den Geheimdienst für völlig überzogen und unrechtmäßig.

Die Leipziger Richter hielten die Klage für unzulässig, weil der Anwalt nicht nachweisen konnte, dass er von der Ausspäherei des BND tatsächlich direkt betroffen ist. Ohne diese persönlich Betroffenheit könne ein Verwaltungsgericht aus formalen Gründen die BND-Praxis nicht überprüfen, erklärten sie (Az.: BVerwG 6 A 1.13).

"37 Millionen zu 12 - das ist absolut unverhältnismäßig"

Bundesverfassungsgericht muss sich mit dem Datenstaubsager des BND befassen Bundesverfassungsgericht muss sich mit dem "Datenstaubsauger" des BND befassen
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Der Anwalt bezieht sich mit seiner Klage auf das Jahr 2010, als der BND mit weitgefassten Suchbegriffen 37 Millionen Treffer in E-Mails erzielte. Nachrichtendienstlich ausgewertet wurden davon 213, 12 kritische E-Mails blieben schließlich übrig. "37 Millionen zu 12 - das ist absolut unverhältnismäßig", sagte Härting.

Der Anwalt will erreichen, "dass ein bisschen Licht ins Dunkel der BND-Überwachungspraxis gebracht wird". Bei 37 Millionen Treffern - in den Jahren danach waren es nach BND-Angaben jedoch deutlich weniger - müsse jeder Bürger damit rechnen, dass er in einen Datenabgleich gerate. "Das ist ein eigentlich in der Dimension gar nicht zu beschreibender Eingriff in die Privatsphäre", sagte Härting.

Nach dem G10-Gesetz zur Beschränkung des Fernmeldegeheimnisses ist der BND zur Überwachung internationaler Kommunikation berechtigt. Nun soll das Bundesverfassungsgericht die Frage klären, wie weit die Kontrolle gehen darf.

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