Meta am Pranger

Verkauf von Instagram und WhatsApp gefordert

Mit neuen Argu­menten und Zahlen konnte die FTC den US-Bundes­richter diesmal über­zeugen und die Klage gegen Face­book durch­bringen. Aber­mals wird Meta ein Monopol-Miss­brauch vorge­worfen.
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Die nord­ame­rika­nische Handels­behörde FTC darf nun vor Gericht ziehen, um zu versu­chen, Face­book zum Abstoßen von Insta­gram und WhatsApp zu drängen. In der Welt der sozialen Netz­werke gab es im vergan­genen Jahr­zehnt mit den Face­book-Käufen der Foto- und Video-Gemein­schaft sowie des Messen­gers einen großen Umschwung. Vorwürfe wurden laut, dass der sich nun Meta nennende Konzern von vorne­herein auf eine Mono­poli­sie­rung aus war. Die Klage beruft sich auf diese Einschät­zung und unter­mauert sie mit diversen Statis­tiken.

FTC will Face­books Verkauf von Insta­gram und WhatsApp

Muss Facebook Instagram und WhatsApp verkaufen? Muss Facebook Instagram und WhatsApp verkaufen?
Meta
Ende 2020 versuchte die US-ameri­kani­sche Bundes­behörde FTC bereits, beim Bundes­richter mit einer kartell­recht­lichen Klage Face­book vor Gericht zu bringen. Ziel war es, die Über­nahme von Insta­gram und WhatsApp rück­gängig zu machen. Damals schmet­terte der Bundes­richter James Boas­berg die Klage mit der Anmer­kung ab, dass man den Monopol-Vorwurf nicht mit Zahlen belegt habe. Am vergan­genen Dienstag wagte die Federal Trade Commis­sion schließ­lich einen zweiten Anlauf, wie das Wall Street Journal berichtet.

Die neue, 80 Seiten umfas­sende Klage­schrift geht gezielt auf Fakten wie Markt­anteile und die Verbrei­tung der Konkur­renz ein. Boas­berg konnte die Beweg­gründe für die Klage diesmal nach­voll­ziehen und gab dem Gesuch um ein Wett­bewerbs­ver­fahren statt. Unter anderem hält die Bundes­behörde vor Augen, dass das soziale Netz­werk Face­book 2016 bis 2020 bei täglich aktiven Usern einen Markt­anteil von 80 Prozent auf Smart­phones respek­tive 98 Prozent auf Compu­tern hatte. In besagtem Zeit­raum sei der Wert nie unter 70 Prozent gesunken.

Unter­drü­ckung von Wett­bewer­bern

Laut busi­nesso­fapps kann Face­book aktuell circa 2,8 Milli­arden und Insta­gram sowie WhatsApp etwa zwei  Milli­arden Nutzer vorweisen. Die FTC merkt an, dass Meta seine Konkur­renz unter­drückt, indem sie diese schlicht aufkauft, wenn sie droht, zu gefähr­lich zu werden. Aus diesen Gründen will sie eine Rück­abwick­lung des Insta­gram- und WhatsApp-Erwerbs forcieren. Der Bundes­richter betonte, dass der Ausgang des Verfah­rens völlig offen sei. Die FTC hätte eine große Aufgabe vor sich. Es wird erwartet, dass sich der Prozess über mehrere Jahre zieht.

Meta stritt die Vorwürfe bereits ab. Erneut beteuert das Unter­nehmen, dass man dem Zusam­men­spiel seiner Dienste mit denen anderer Entwickler nicht im Weg stand. Dies sei im betref­fenden Zeit­raum, den die Klage­schrift beschreibt, nicht rele­vant gewesen. Entspre­chend gibt sich der Konzern laut dpa opti­mis­tisch. "Wir sind über­zeugt, dass die Fakten die grund­legende Schwäche der Vorwürfe aufde­cken werden", kommen­tierte ein Pres­sespre­cher. Die Inves­titionen in Insta­gram und WhatsApp seien förder­lich für den Wett­bewerb und die Anwender gewesen.

Weitere Hinter­gründe zur Klage

Der FTC-Chefin Lina Kahn warf Face­book vor, befangen zu sein, da sie sich bereits zuvor als Gegnerin des sozialen Netz­werks outete. Man hätte ihre Stimme, die entschei­dend für die Durch­füh­rung der zweiten Klage-Fassung war, nicht werten dürfen. Diesen Vorwurf ließ Boas­berg nicht gelten. Für die Federal Trade Commis­sion geht es beim Rechts­streit primär um soge­nannte „persön­liche private Netz­werke“. Zu dieser direkten Face­book-Konkur­renz zählen unter anderem Snap­chat, MySpace und Friendster.

Bald gibt es übri­gens für Insta­gram neue Feed-Ansichten.

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