Themenspezial: Verbraucher & Service Wettbewerb

US-Klage: Facebook habe ein illegales Monopol geschaffen

Online-Firmen wie Face­book wurden in den USA lange nur lasch regu­liert. Das hat sich geän­dert. Nun gehen die Regie­rung und fast alle Bundes­staaten juris­tisch gegen Face­book vor. Der Vorwurf: Das Unter­nehmen habe ein ille­gales Monopol geschaffen.
Von dpa /

Die US-Regie­rung und 48 Bundes­staaten verklagen Face­book wegen des Vorwurfs des unfairen Wett­bewerbs. Die Bundes­han­dels­kom­mis­sion (FTC) und eine von der New Yorker Justiz­minis­terin Letitia James geführte über­par­tei­liche Allianz von Bundes­staaten warfen dem Konzern in ihren jewei­ligen Klagen vor, illegal ein Monopol aufge­baut zu haben.

Ange­pran­gert werden unter anderem die Über­nahmen des Foto­dienstes Insta­gram im Jahr 2012 und des Chat­dienstes WhatsApp 2014. Face­book wies die Kritik zurück.

"Syste­mati­sche Stra­tegie" durch Zukäufe?

Für Beschäftigte und ihre Teams solle sich mit der Klage nichts ändern, versicherte Facebook-Gründer Mark Zuckerberg in seinem Mitarbeiterbrief Für Beschäftigte und ihre Teams solle sich mit der Klage nichts
ändern, versicherte Facebook-Gründer Mark Zuckerberg in seinem Mitarbeiterbrief
Bild: picture alliance/Marcio Jose Sanchez/AP/dpa
Die FTC beschul­digt Face­book, durch solche Zukäufe eine "syste­mati­sche Stra­tegie" verfolgt zu haben, um Bedro­hungen des eigenen Mono­pols auszu­schalten. In der Klage wird als mögliche Maßnahme vorge­schlagen, Face­book zum Verkauf einzelner Geschäfts­bereiche zu zwingen. Der Konzern hat in den vergan­genen Jahren die tech­nische Infra­struktur hinter der Platt­form seines Online-Netz­werks sowie Insta­gram und WhatsApp enger zusam­men­geführt. Das würde eine Aufspal­tung tech­nisch erschweren.

New Yorks Justiz­minis­terin James teilte mit: "Face­book hat seine Mono­pol­macht genutzt, um klei­nere Rivalen zu vernichten und die Konkur­renz auszu­löschen, alles auf Kosten alltäg­licher Nutzer." Die Klage solle eine klare Botschaft an Face­book und andere Unter­nehmen senden: dass Versuche, Wett­bewerb zu ersti­cken, Inno­vationen zu behin­dern oder den Schutz der Privat­sphäre zu beschneiden mit aller Macht verfolgt würden.

"Kein Kauf ist jemals endgültig"

In einer Mittei­lung von Face­book-Justi­tiarin Jennifer News­tead hieß es: "Kartell­gesetze exis­tieren, um Verbrau­cher zu schützen und Inno­vationen zu fördern, nicht um erfolg­reiche Unter­nehmen zu bestrafen." Face­book habe Milli­arden Dollar inves­tiert, um Insta­gram und WhatsApp zu den Produkten zu machen, die sie heute sind. News­tead verwies darauf, dass die FTC selber die Über­nahmen einst geneh­migt habe. Die Klage sende nun das Signal aus, "dass kein Kauf jemals endgültig ist".

Online-Schwer­gewichte wurden im Heimat­markt USA lange Zeit nur sehr lasch regu­liert. Zuletzt schlug die Stim­mung aber um. Im Oktober nahmen die Regie­rung und elf Bundes­staaten den Internet-Riesen Google mit einer Wett­bewerbs­klage ins Visier. Google schütze seine domi­nie­rende Posi­tion bei der Internet-Suche und der damit verbun­denen Werbung auf ille­gale Weise, lautet der Vorwurf. Das Unter­nehmen wies dies zurück. Rechts­experten zwei­feln, dass die Klage Erfolg hat. Sie muss unter anderem nach­weisen, dass US-Verbrau­cher durch wett­bewerbs­wid­riges Verhalten von Google zu Schaden kommen.

WhatsApp-Kauf kostete 22 Milli­arden Dollar

Face­book kaufte Insta­gram für rund eine Milli­arde Dollar und WhatsApp für etwa 22 Milli­arden Dollar. Die Über­nahmen lösten damals keinen Wider­spruch der Regu­lierer in den USA aus - auch wenn Kritiker argu­men­tierten, dass Face­book sich damit Konkur­renten einver­leibt habe, die hätten gefähr­lich werden können.

Das Online-Netz­werk kontert, beide Dienste hätten nicht zuletzt dank der tech­nischen Platt­form von Face­book ihre aktu­elle Größe mit jeweils deut­lich mehr als einer Milli­arde Nutzern errei­chen können. Außerdem gebe es nach wie vor viel Wett­bewerb. Face­books Gründer und Chef Mark Zucker­berg hatte auch versucht, die Foto-App Snap­chat zu kaufen. Deren Gründer lehnten das Angebot jedoch ab.

Auch die EU-Kommis­sion hatte die WhatsApp-Über­nahme frei­gegeben. Bei ihr musste Face­book später jedoch Strafe zahlen, weil der Konzern irre­füh­rende Angaben gemacht hatte. Bei Ankün­digung der Über­nahme hatte es geheißen, dass eine Zusam­men­füh­rung von Nutzer­daten tech­nisch nicht möglich sei. Später fand Face­book doch einen Weg.

Face­book-Gründer gibt sich kämp­ferisch

Zucker­berg gab sich in einer internen Botschaft an die Mitar­beiter, die der "New York Times" vorlag, kämp­ferisch. "Insge­samt sind wir mit den Vorwürfen der Regie­rung nicht einver­standen und planen, dagegen vor Gericht zu kämpfen. Die Realität ist, dass wir bei allem, was wir machen, mit vielen anderen Diensten konkur­rieren - und zwar fair", schrieb der 36-Jährige. Face­books Wett­bewerber hätten hunderte Millionen oder auch Milli­arden Nutzer, erklärte Zucker­berg und zählte Google, Twitter, Snap­chat, Apples Chat-Dienst iMessage und Googles Video­platt­form YouTube auf.

Wenige Stunden nach der Klage veröf­fent­lichte Face­book eine ganze Website, die die Posi­tion des Online-Netz­werks unter­mauern soll. Das Online-Netz­werk hatte Zeit, sich die Argu­men­tation zurecht­zulegen: Bereits im Mai 2019 veröf­fent­lichte Poli­tik­chef Nick Clegg einen Gast­artikel in der "New York Times" mit der Über­schrift "Face­book aufzu­spalten ist keine Lösung."

Für Beschäf­tigte und ihre Teams solle sich mit der Klage nichts ändern, versi­cherte Zucker­berg in seinem Mitar­bei­ter­brief. Zugleich könne es Jahre dauern, bis das Verfahren endgültig abge­schlossen sein werde. "In der Zwischen­zeit sollten Sie zu diesen Fällen und damit verbun­denen Ange­legen­heiten nur mit unserem Rechts­team kommu­nizieren", ermahnte er die Mitar­beiter.

Anony­mität senkt die Hemm­schwelle für Cyber­mob­bing, Beläs­tigungen, Belei­digungen und Hass­rede. So sieht es das Ober­lan­des­gericht München. Unter anderem deswegen erlaubt es Face­book in zwei aktu­ellen Urteilen, Pseud­onyme zu verbieten. Mehr zu dem Thema lesen Sie in einer weiteren News.

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