Prozess

5G-Auktion: Stand die BNetzA unter der Knute von Scheuer?

Bei der Mobil­funk­abde­ckung fordern Poli­tiker immer wieder Fort­schritte ein. Bei einer Behör­den­ent­schei­dung 2019 durfte die Politik aber keine Rolle spielen. Ein Gericht hat Zweifel, ob das so war - und schüt­telt den Kopf über die Rolle eines Bundes­minis­teriums.
Von dpa /

5G-Auktion landet vor Gericht 5G-Auktion landet vor Gericht
Fotos: igorkolter-fotolia.com/teltarif.de, Logo: BNetzA, Montage: teltarif.de
Im Streit über eine milli­arden­schwere Mobil­funk­auk­tion wollen Deutsch­lands oberste Verwal­tungs­richter wissen, ob alles mit rechten Dingen zuge­gangen ist. Das Bundes­ver­wal­tungs­gericht gab heute bekannt, dass eine Klage des Mobil­funk­anbie­ters EWE Tel an das Kölner Verwal­tungs­gericht zurück­ver­wiesen worden sei. Es müsse geklärt werden, ob die Regu­lie­rungs­behörde bei ihrer Entschei­dung über Verga­bere­geln "frei von Verfah­rens- und Abwä­gungs­feh­lern" gewesen sei.

Die Richter befürchten zudem, dass das Bundes­ver­kehrs­minis­terium rechts­widrig Einfluss nahm. Sie sehen Anhalts­punkte, dass das Minis­terium "in erheb­lichem Umfang versucht hat, insbe­son­dere auf die Fest­legung der Versor­gungs­pflichten Einfluss zu nehmen".

Außer EWE klagt auch Freenet Group

5G-Auktion landet vor Gericht 5G-Auktion landet vor Gericht
Fotos: igorkolter-fotolia.com/teltarif.de, Logo: BNetzA, Montage: teltarif.de
Bei der Auktion für den Mobil­funk­stan­dard 5G hatten vier Tele­kom­muni­kati­ons­kon­zerne Frequenzen für insge­samt 6,5 Milli­arden Euro erstei­gert. Sie verpflich­teten sich dabei zu Mindest­aus­bau­zielen, etwa dass sie bis Ende 2022 jeweils 98 Prozent der Haus­halte in jedem Bundes­land mit mindes­tens 100 Megabit pro Sekunde im Down­load versorgen. Auf eine soge­nannte Diens­tean­bie­ter­ver­pflich­tung verzich­tete der Bund hingegen - so eine Rege­lung oder zumin­dest strenge Vorgaben hätte klei­neren Mobil­funk­anbie­tern, die kein eigenes Netz haben und Netz­kapa­zitäten mieten, wesent­lich geholfen. Ihre Posi­tion wäre gegen­über den großen Netz­betrei­bern gestärkt worden.

Mit EWE Tel und Freenet fühlten sich zwei klei­nere Mobil­funk­anbieter benach­tei­ligt und zogen vor Gericht. Das Bundes­ver­wal­tungs­gericht stärkt ihnen nun den Rücken. Bei dem Verfahren geht es zwar um die Klage von EWE Tel. Das Urteil ist aber auch für die separat klagende Firma Freenet eine gute Nach­richt. Beide Unter­nehmen begrüßten den Leip­ziger Rich­ter­spruch und hoffen, dass ihre Posi­tion doch noch verbes­sert wird.

Hat die Politik zu viel Einfluss auf die BNetzA?

Das Thema ist brisant. Denn es geht um die Frage, ob die Politik auf eine eigent­lich unab­hän­gige Behörde Einfluss nahm und ob dies Auswir­kungen auf die Verga­bere­geln hatte. Im Raum steht der Vorwurf eines poli­tischen Deals - dass also die Netz­betreiber einer­seits zu recht harten Ausbau­zielen verdon­nert wurden, ande­rer­seits beim Thema Netz­ver­mie­tung milde behan­delt wurden.

Diesen Vorwurf weist die Bundes­netz­agentur zurück: Die Entschei­dung für die Regeln sei aufgrund fach­licher Erwä­gungen getroffen worden, und man habe der Politik nichts zuge­sagt, so ein Behör­den­spre­cher. Eine Spre­cherin des auch für die digi­tale Infra­struktur zustän­digen Bundes­ver­kehrs­minis­teriums wiederum sagt, dass es keine Weisung des Minis­teriums gegeben habe "und auch sonst keinen Versuch einer unzu­läs­sigen Beein­flus­sung der Bundes­netz­agentur".

Der Netz­agentur-Spre­cher sagte, seine Behörde habe "in poli­tischen Gesprä­chen zur 5G-Entschei­dung immer darauf hinge­wiesen, dass die Entschei­dung unab­hängig getroffen wird". Das Zitat macht klar, dass es intern zum Thema Unab­hän­gig­keit der Regu­lie­rungs­behörde Rede­bedarf gab.

Warum ruft mich diese Firma an - und woher haben die über­haupt meine Nummer? Noch immer ist uner­wünschte Tele­fon­wer­bung ein Ärgernis. Die BNetzA disku­tiert nun die Umset­zung der neuen Werbe-Einwil­ligung.

Mehr zum Thema Frequenzen