Gerücht: Apple App Store für EU und Fremd-Installationen
Wie ein renommierter Brancheninsider verkündet, wird Apple demnächst einen separaten App Store für die Europäische Union einführen. Außerdem soll das Unternehmen die Installation von Anwendungen über andere Bezugsquellen ermöglichen. Diese Schritte vollzieht der iPhone-Schöpfer nicht aus freien Stücken. Vielmehr muss der Elektronikkonzern aufgrund seiner Einstufung als Torwächter bis zum 7. März 2024 den Auflagen des Gesetzes über digitale Märkte (GDM) entsprechen. Die Verordnung soll sowohl für einen fairen Wettbewerb als auch für faire Konditionen für Verbraucher sorgen.
Apple führt wohl EU-App-Store ein
Eventuell gibt es bald einen EU-App-Store
Apple
In der Europäischen Union werden allerlei Maßnahmen für einen besseren Datenschutz, eine bessere Nachhaltigkeit und einen ausgeglicheneren Wettbewerb vollzogen. Ein prominentes Beispiel ist das Gesetz über digitale Märkte, international auch als Digital Markets Act (DMA), bekannt. Anfang September 2023 benannte die EU-Kommission sechs Firmen, welche als Torwächter (Gatekeeper) fungieren, also eine Vormachtstellung besitzen. Neben dem Google-Mutterkonzern Alphabet zählen dazu auch Amazon, ByteDance, Meta, Microsoft und Apple.
Letztgenannte Firma soll dem gut vernetzten Experten Mark Gurman (via MacRumors) zufolge an einem dedizierten EU-App-Store arbeiten. Jener Software-Marktplatz für iOS und andere Apple-Plattformen würde Anpassungen erhalten, die den Richtlinien des GDM entsprechen. Inkrafttreten dürften die Änderungen in Bälde. Knapp sieben Wochen verbleiben dem kalifornischen Hersteller noch bis zum Stichtag. Vergangene Woche traf sich Apple-Chef Tim Cook mit Margrethe Vestager, der EU-Kommissarin für Wettbewerb und Digitales. Sie erinnerte die Führungskraft an die Vorgaben des GDM.
Wahlfreiheit bei der App-Installation
Apple muss aber nicht nur seinen digitalen Marktplatz für die EU umkrempeln, sondern auch offen für den alternativen Bezug von Software werden. Explizit soll die Firma Installationen außerhalb des App Stores und die Verwendung fremder App Stores erlauben. Eine weitere Auflage bezieht sich auf die Bezahlung. Der Erwerb kostenpflichtiger Apps sowie In-App-Käufe müssen grundsätzlich auch mit anderen Bezahlsystemen realisierbar sein. Außerdem haben Entwickler das Recht, überall für ihre Anwendungen zu werben. Mit den Maßnahmen werden große Änderungen bei der Funktionsweise der Apple-Dienste in der EU erwartet.
Wenn Sie ein iPhone besitzen, können Sie nun auf die neue Beta von iOS 17.3 updaten.