Verbraucher

Am letzten Tag: Bundesrat bestätigt Anti-Abzock-Gesetz

Inkasso-Eintreiber müssen über Herkunft ihrer Forderung informieren
Von Hans-Georg Kluge mit Material von dpa

Illegale Downloads aus dem Internet scheinen zunächst kosten­los, bringen aber große finanzielle Risiken mit sich. Denn wer dabei erwischt wird, findet meistens eine Ab­mahnung mit hohen Forderungen im Brief­kasten - Summen von 600 bis 1 800 Euro sind keine Seltenheit, sagt Anneke Voß von der Verbraucher­zentrale Hamburg. Der Bundes­rat hat heute ein Gesetz verabschiedet, mit dem für die Anwaltskosten der ersten Ab­mahnung künftig ein Limit von 147,56 Euro gelten soll. Viel werde sich dadurch aber nicht ändern, fürchtet die Juristin.

Am letztmöglichen Tag: Anti-Abzock-Gesetz passiert Bundesrat

Anti-Abzock-Gesetz hat den Bundesrat passiert: Die der vzbv begrüßt das Gesetz - im Großen und Ganzen. (Archivbild) Anti-Abzock-Gesetz hat den Bundesrat passiert: Die der vzbv begrüßt das Gesetz - im Großen und Ganzen. (Archivbild)
Bild: dpa
Der heutige Tag ist die letzte Möglichkeit gewesen, das Gesetz im Bundesrat zu verabschieden. Alle Gesetze, die am Ende der Legislaturperiode das Gesetzgebungsverfahren nicht vollständig durchlaufen haben, treten nicht inkraft und müssen vom nächsten Bundestag erneut angestoßen werden - falls die politische Mehrheit dafür noch existiert.

Das Anti-Abzock-Gesetz soll Verbraucher vor drei unterschiedlichen Maschen unseriöser Geschäftemacher schützen: Vor unseriösen Geschäftspraktiken im Internet, am Telefon und bei überteuerten Abmahnungen sollen Verbraucher künftig besser geschützt sein. Gewinnspielverträge kommen nicht mehr einfach am Telefon zustande, sondern müssen schriftlich abgeschlossen werden. Inkasso-Unternehmen müssen künftig genau erläutern, für wen und warum sie Zahlungen eintreiben. Für Abmahnungen privater Internetnutzer wegen Urheberrechtsverstößen kommt eine Gebühren-Obergrenze. Die Neuregelungen sollen voraussichtlich noch im Herbst in Kraft treten, für Inkasso-Schreiben im kommenden Jahr.

Weitere Neuregelungen gegen unseriöse Geschäftemacher

Für eine erste Abmahnung wegen illegalen Herunterladens von Bildern oder Musik aus dem Internet dürfen Anwälte künftig in der Regel höchstens knapp 148 Euro berechnen. Bisher sind es teils mehrere hundert Euro. Allerdings kann unter besonderen Umständen diese Deckelung entfallen. Verbraucherschützer sehen hier eine mögliche Falle für Verbraucher.

Andererseits "können Verbraucher künftig nicht mehr an einem beliebigen Gericht verklagt werden, sondern nur noch an ihrem Wohnsitz", sagte Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser- Schnarrenberger (FDP). Bei Inkasso-Firmen werden die Bußgeldhöchstsätze von 5 000 auf 50 000 Euro angehoben. Die Branche soll zudem strenger beaufsichtigt werden.

Bei unerlaubten Werbeanrufen steigt das Bußgeld von 50 000 Euro auf bis zu 300 000 Euro. Die Regelungen gelten künftig auch, wenn automatische Anrufmaschinen eingesetzt werden. Gewinnspielverträge, von denen am Telefon die Rede ist, werden nur wirksam, wenn sie in Textform - also per Brief, Fax oder Mail - abgeschlossen werden.

Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner (CSU) sagte, die Maßnahmen seien "eine klare Kampfansage an unseriöse Anbieter und Betrüger". Bayerns Verbraucherministerin Beate Merk (CSU) sprach von einem "großen Schritt", meldete aber Nachbesserungsbedarf an. Der Schutz vor Telefonabzocke dürfe sich nicht nur auf Gewinnspiele beschränken.

Auf der nächsten Seite haben wir einige Tipps zusammengestellt, was gegen eine Abmahnung hilft.

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