Urheberrecht

Urheberrecht: So reagieren Sie auf eine Abmahnung richtig

Neue Gesetzesänderung soll Anwaltskosten wirksam deckeln
Von dpa / Susanne Kirchhoff

Abmahnung (Symbolbild) Viele Internet-Nutzer sind von Abmahnungen überfordert.
Foto: Jake Hellbach - Fotolia.com
Wer eine Abmahnung für Rechts­verletzungen im Internet bekommt, muss nicht in Panik geraten. Ernst nehmen sollte der Empfänger solche Schreiben aber auf jeden Fall, warnt der Jurist Till Kreutzer von der Informations­plattform irights.info. Jede Summe bezahlen und ungelesen alles unterschreiben müssen Betroffene aber auch nicht - denn sonst zahlen sie möglicherweise zu viel oder öffnen gleich der nächsten Abmahnung Tür und Tor.

Gesetzesänderung für niedrigere Anwaltskosten

Abmahnung (Symbolbild) Viele Internet-Nutzer sind von Abmahnungen überfordert.
Foto: Jake Hellbach - Fotolia.com
Die in einer Abmahnung geforderten Geldsummen für Urheberrechts­verletzungen sind oft sehr hoch. Die Bundesregierung will diese Beträge jetzt aber deckeln: Wer zum ersten Mal beim zweifelhaften Hoch- oder Herunterladen von Filmen, Software oder Musik erwischt wird, soll nicht mehr als 155,30 Euro an Anwaltsgebühren zahlen müssen. Einen entsprechenden Gesetzentwurf hat das Kabinett heute beschlossen.

Betroffene Nutzer: Hilfe beim Anwalt suchen

Bisher werden schon für den ersten Verstoß oft mehrere Hundert Euro fällig. In Stein gemeißelt ist die Abmahnungssumme aber aktuell nicht, erklärt Till Kreutzer. In vielen Fällen gebe es einen gewissen Verhandlungs­spielraum. Diesen Spielraum auszuloten, gelingt am besten mit anwaltlicher Hilfe.

Der Anwalt kann sich gleichzeitig auch um die Unterlassungs­erklärung kümmern, die zu jeder Abmahnung gehört: Mit dieser verspricht der Unterzeichner, die Rechtsverletzung nicht noch einmal zu begehen. Hält er sich nicht daran, wird er eventuell gleich wieder abgemahnt und muss dann vermutlich deutlich mehr zahlen. Die vorformulierte Unterlassungs­erklärung ist aber in vielen Fällen zu umfassend oder zu vage. Ein Anwalt kann den Text an den entscheidenden Stellen zugunsten des Abgemahnten umformulieren.

Zügig handeln - Fristen beachten

Was auch immer der Empfänger einer Abmahnung tut - schnell muss es auf jeden Fall geschehen. Denn in dem Anwaltsschreiben stehen nach Angaben von Rechtsexperte Kreutzer oft exakte Fristen. Werden diese nicht eingehalten, wird aus der Abmahnung schnell eine deutlich teurere einstweilige Verfügung.

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