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Auch vzbv-Vorschlag Unfug


16.05.2013 09:25 - Gestartet von sp.
Der vzbv geht leider das falsche Problem an, ebenso wie die Bundesregierung: Denn die Massenabmahnungen sind Serienbriefe, die ein Anwalt regelmäßig nur zum Unterschreiben sehen dürfte. Einen Serienbrief versende ich auch für 80 Euro pro Stück, das lohnt immer noch. Natürlich darf der Abgemahnte dann noch weniger als bisher damit rechnen, dass ich mich mit seinen inhaltlichen Gegenargumenten auseinandersetze - aber da Abgemahnte sowieso für 80 Euro keinen Anwalt mehr finden werden, der sie vertritt, ist das auch egal, weil sich kein Abgemahnter mehr verteidigen kann...

Also: Komplett auf Null zurück, und dann wird mal bitte überlegt, warum Massenabmahner für Serienbriefe die kompletten Anwaltsgebühren für einen aufwendigen Rechtsfall berechnen dürfen, obwohl die Firma den Serienbrief auch selbst ausdrucken könnte, während in vielen anderen Fällen verlangt wird, dass der Geschädigte die Rechtsverfolgung selbst in die Hand nimmt oder aber seine Anwaltskosten selbst bezahlen muss. Warum gibt es bei den einen eine strenge Erforderlichkeitsprüfung, bei den anderen nicht?
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[1] tosho antwortet auf sp.
18.05.2013 02:20
Benutzer sp. schrieb:
Warum gibt es bei den einen eine strenge Erforderlichkeitsprüfung, bei den anderen nicht?

Weil sie die Einen eben Politiker kaufen können und die Anderen eben nicht. So einfach.
Wir bewegen uns in riesen Schritten auf einen neuen Feudalismus hin, und der dumme Michel macht, von der Bildzeitung "informiert", dafür auch noch bereitwillig sein Kreuzchen. Denk ich an Deutschland in der Nacht...