Abmahn-Falle

Abo-Fallen-Betreiber wegen gewerbsmäßigen Betrugs verurteilt

Freiheitsstrafe für Betrug mit absichtlich provozierten Abmahnkosten
Von Marie-Anne Winter

Kosten-Falle Das Landgericht Osnabrück verurteilte einen Abmahn-Fallen-Betrüger zu einer Freiheitsstrafe.
Bild: Fotolia / Montage: teltarif
Kosten-Fallen im Internet sind ein weit verbreitetes Ärgernis: Schätzungsweise sollen bereits fünf Millionen Bundesbürger in eine solche getappt sein. Allerdings fällt ein Fallensteller gelegentlich auch selbst in die Grube, die er anderen gegraben hat. Das Landgericht Osnabrück hat gestern ein Urteil über den Abo-Fallen-Betreiber Michael Burat aus Rodgau gesprochen. Wie das Rechtsportal Juris berichtet, wurde Burat wegen gewerbsmäßigen Betruges in 38 Fällen sowie wegen versuchten gewerbsmäßigen Betruges in 33 Fällen zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten verurteilt. Die Vollstreckung wurde zur Bewährung ausgesetzt, dafür muss der 37-Jährige als Bewährungsauflage 120 000 Euro an sechs gemeinnützige Einrichtungen zahlen. (Aktenzeichen 15 KLs 35/09).

Kosten-Falle Das Landgericht Osnabrück verurteilte einen Abmahn-Fallen-Betrüger zu einer Freiheitsstrafe.
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Die insgesamt vier Angeklagten mussten sich vor der 15. großen Strafkammer wegen gewerbsmäßiger Erpressung und Betruges wegen Abmahnungen aus der Zeit von März 2004 bis August 2005 verantworten. In 74 Fällen sollen sie gegenüber Firmen, Kommunen und Parteien beklagt haben, dass sie unerwünscht per E-Mail elektronische Grußkarten (E-Cards) oder Newsletter erhalten hätten. Diese Werbemails hatten sich die Angeklagten jedoch selbst zugeschickt, um die Betroffenen per Abmahnung zur Abgabe einer wettbewerbsrechtlichen Unterlassungserklärung aufzufordern, wonach für jeden Wiederholungsfall eine Vertragsstrafe von 5 000 Euro zu zahlen wäre. Diese Vertragsstrafen sollen die Angeklagte in einigen Fällen erfolgreich provoziert haben.

Der Abmahn-Shop im Internet

Der ebenfalls angeklagte Rechtsanwalt Bernhard S. aus München soll mehrfach Abmahnschreiben unter seinem Briefkopf erstellt haben, in denen die Übernahme seiner Anwaltskosten gefordert wurde, die dann später unter den Angeklagten aufgeteilt wurden. Burat hatte außerdem einen Onlineshop für Computerartikel betrieben, dessen Zweck es war, Mitbewerber wegen ihrer fehlerhaften Allgemeinen Geschäftsbedingungen abzumahnen und sich an den jeweiligen Abmahnkosten zu bereichern.

Das Landgericht Osnabrück hat in diesem Fall seit dem 17. Februar 2011 an insgesamt 26 Verhandlungstagen 52 Zeugen vernommen. Der Staatsanwalt hatte beantragt, gegen Michael Burat eine Gesamtfreiheitsstrafe von 3 Jahren und 6 Monaten wegen gewerbsmäßigen Betruges sowie gewerbsmäßiger Erpressung in insgesamt 89 Fällen (teilweise im Versuch) zu verhängen. Burat hatte seinerseits bei den E-Card-Fällen teilweise ein strafbares Verhalten eingeräumt und wegen (einfachen) Betruges eine Gesamtgeldstrafe von maximal 210 Tagessätzen gefordert. Hinsichtlich der Onlineshop-Fälle forderte er einen Freispruch, weil er tatsächlich ein Gewerbe betrieben habe.

Gegen den angeklagten Rechtsanwalt Bernhard S. sollte nach den Vorstellungen der Staatsanwaltschaft eine Gesamtfreiheitsstrafe von 3 Jahren verhängt werden. Der Anwalt hat in den E-Card-Fällen eingeräumt, ab Februar 2005 Kenntnis von dem strafbaren Verhalten des Herrn Burat gehabt zu haben. Er selbst plädierte wegen 24-fachen Betruges auf eine geringe Geldstrafe.

Das Landgericht Osnabrück verhängte gegen den mitangeklagten Rechtsanwalt Bernhard S. wegen gewerbsmäßigen Betruges (31 Fälle vollendet und 33-mal versucht) eine Gesamtfreiheitsstrafe von 15 Monaten. Die Vollstreckung wurde unter einer Auflage von 12 000 Euro zur Bewährung ausgesetzt. Die beiden übrigen Angeklagten wurden zu einer siebenmonatigen Bewährungsstrafe bzw. zu einer Geldstrafe verurteilt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, die Beteiligten haben die Möglichkeit, binnen einer Woche Revision einzulegen.

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