Open Access

Breitband-Versprechen: 50 MBit/s für alle bis 2018

BNetzA sieht Chancen auf schnelleren Breitband-Ausbau durch Open-Access-Modelle
Aus Duisburg berichtet Marc Kessler

Dr. Iris Henseler-Unger, Vize-Präsidentin der Bundesnetzagentur. Dr. Iris Henseler-Unger, Vize-Präsidentin der Bundesnetzagentur.
Bild: Bundesnetzagentur
Die Vizepräsidentin der Bundesnetzagentur (BNetzA), Dr. Iris Henseler-Unger, sieht Chancen auf einen schnelleren Breitbandausbau durch die Kooperation verschiedener Anbieter in Open-Access-Modellen. "Natürlich begrüßen wir Open-Access-Netzwerke, weil sie den Breitbandausbau vorantreiben", sagte Henseler-Unger auf dem Telekommunikationskongress "Open Access und Mobiles Internet" des Zentrums für Telekommunikations- und Medienwirtschaft (ZfTM) in Duisburg.

Hohe Erwartungen in punkto Breitband

Dr. Iris Henseler-Unger, Vize-Präsidentin der Bundesnetzagentur. Dr. Iris Henseler-Unger, Vize-Präsidentin der Bundesnetzagentur.
Bild: Bundesnetzagentur
Sowohl die Politik als auch die Kunden hätten hohe Erwartungen an einen zügigen Breitbandausbau. Doch die Erreichung dieser (Breitband-)Ziele erfordere erhebliche Investitionen in bestehende beziehungsweise neue Netze, sagte die BNetzA-Vizepräsidentin. Derzeit biete die Deutsche Telekom VDSL in 51 Städten und wollte Glasfaser (FTTH) bis Ende 2012 für 10 Prozent der Haushalte bereitstellen. Dieses Ziel hatte Telekom-Chef René Obermann aber - wie berichtet - erst kürzlich in Frage gestellt.

Die Breitbandstrategie der Bundesregierung sehe aber vor, dass 75 Prozent der Haushalte bis 2014 einen Breitbandanschluss mit mindestens 50 MBit/s erhalten sollen. Und Wirtschaftsminister Brüderle proklamierte erst vor kurzem: "Bereits 2018 müssen flächendeckend 50 MBit/s verfügbar sein." Dieses Ziel soll unterdessen auch in das neue Telekommunikationsgesetz (TKG) übernommen werden. Dort soll festgelegt werden, dass "soweit möglich bis 2015, spätestens bis 2018" eine "flächendeckende Verfügbarkeit von Breitbandanschlüssen mit einer Bandbreite von 50 MBit/s" erreicht werden soll.

BNetzA sieht zahlreiche Vorteile durch Open Access

Beim Thema Open Acess will Henseler-Unger einen diskriminierungsfreien Zugang zur Infrastruktur der Anbieter ermöglichen, Transparenz sowie eine rein kostenbasierte Preisbildung. "Open-Access-Modelle können den Ausbau von Breitbandnetzen beschleunigen und eine zügige Marktpenetration befördern", sagte die BNetzA-Vertreterin.

Allerdings: Solche Kooperationen bedürften - vor allem bei Zusammenarbeit mit marktmächtigen Unternehmen (also hierzulande vor allem der Telekom) - "einer näheren Untersuchung", beispielsweise durch das Bundeskartellamt. Insgesamt ermögliche Open Access jedoch die Chance auf geteilte Investitions-Summen, eine höhere Kosteneffizienz sowie geteilte Risiken.

Im Rahmen des sogenannten "NGA-Forums" diskutiert die BNetzA schon seit längerem mit Vertretern von Unternehmen, Verbänden, dem Wirtschaftsministerium und dem Bundeskartellamt. Ziel des Forums sei es, "weitere Schritte zu entwickeln, um den in der Breitbandstrategie aufgezeichneten Plan umzusetzen und um Lösungen für zentrale Probleme der praktischen Umsetzung zu erarbeiten". Allerdings wünscht sich Henseler-Unger hier eine "deutlich aktivere Rolle der Kabel-Unternehmen", da diese durch ihre Netze besonders schnell den Ausbau vorantreiben könnten.

Gemeinsame Nutzung von Infrastruktur im Mobilfunk?

Die BNetzA-Vizepräsidentin sieht über die Open-Access-Diskussion in punkto kabelgebundener Breitbandzugänge hinaus auch die Möglichkeit des sogenannten Infrastruktur-Sharing im Mobilfunk-Bereich. Dazu wurde ein Thesenpapier über "die gemeinsame Nutzung von Funknetzinfrastrukturen und Frequenzressourcen" veröffentlicht. So könnten LTE-Basisstationen durch entsprechende Open-Access-Kooperationen per Glasfaser angebunden werden.

Im Fazit stellte Henser-Unger jedoch fest, dass "trotz der offenbar bestehenden grundsätzlichen Bereitschaft des Marktes, Open Access zu gewähren", noch viele Fragen offen seien. Zudem lägen bis heute noch keine "konkreten Vereinbarungen und Open-Access-Konzepte der Marktteilnehmer" vor. Diese seien jedoch die Voraussetzung dafür, dass entsprechende Vorhaben auf die Vereinbarkeit mit Regulierungs- und Wettbewerbsrecht geprüft werden könnten.

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