Kind verzockt 2500 Euro über In-App-Käufe
Kostenfalle bei In-App-Käufen von Smartphone-Spielen
Bild: dpa, Bearbeitung: teltarif.de
Vor einer Gefahr, die besteht, wenn man Kindern unbeaufsichtigt das Smartphone überlässt, hat teltarif.de schon mehrfach gewarnt: Viele Apps und vor allem mobile Spiele bieten In-App-Käufe an. Damit können Zusatzleistungen gegen Entgelt erworben werden. Eltern sollten damit also vorsichtig sein, wenn Kinder am Smartphone daddeln.
Welche finanziellen Ausmaße es haben kann, wenn Kinder unbeaufsichtigt spielen, erläutert das Europäische Verbraucherzentrum Deutschland anhand eines konkreten Falls: Dem Verband liegt momentan ein Fall vor, bei dem ein Minderjähriger über 2500 Euro verspielt hatte.
Was können Eltern tun?
Kostenfalle bei In-App-Käufen von Smartphone-Spielen
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Der Verbraucherverband erläutert, Deutschland sei mit derzeit über 34 Millionen Spielern der größte Gaming-Markt Europas. Vor allem Gratis-Spiele wie beispielsweise Clash of Clans von SuperCell seien besonders bei Kindern und Jugendlichen beliebt. Die zunächst vermeintlich kostenlosen Spiele würden jedoch zahlreiche kostenpflichtige Zusatzinhalte anbieten und diese könnten bei unzureichendem Schutz sehr teuer werden.
Meist fallen für In-App-Käufe jeweils nur kleinere einstellige Euro-Beträge an. Dadurch soll die Hemmschwelle gesenkt werden, Geld dafür auszugeben - in der Summe kann das aber ein großer Batzen werden. Im Jahr 2019 seien für den Kauf von Zusatzinhalten in Deutschland plattformübergreifend insgesamt 2,25 Milliarden Euro ausgegeben worden.
Aus diesem Grund informieren die Verbraucherschützer darüber, was Eltern tun können, um In-App-Käufe ihrer Kinder zu vermeiden und ob sie für unautorisierte In-App-Käufe haften müssen. Die Experten sagen dazu klipp und klar: Führen Kinder oder Jugendliche ohne die vorherige Zustimmung der Eltern einen In-App-Kauf aus, ist dieser Vertrag unwirksam. Madeline Schillinger, Juristin beim Europäischen Verbraucherzentrum Deutschland, empfiehlt Eltern und Erziehungsberechtigten, der Rechnung möglichst schnell zu widersprechen.
Jüngere Kinder sind nicht geschäftsfähig
Kinder bis sieben Jahre sind nicht geschäftsfähig und können laut der Juristin daher auch keine Verträge wie In-App-Käufe abschließen. Ab dem siebten Lebensjahr seien die Kinder dann beschränkt geschäftsfähig. Damit ein geschlossener Vertrag wirksam werde, müssten die gesetzlichen Vertreter dem In-App-Kauf aber zustimmen.
Ein weiteres Problem besteht dahin, dass viele Spielefirmen ihren Sitz gar nicht in Deutschland haben - oft sind sie im EU-Ausland oder in Drittländern beheimatet, was die Kommunikation erschwert. Sollten Verbraucher Probleme bei der Klärung der Sache haben, hilft das Europäische Verbraucherzentrum Deutschland kostenlos weiter. Um einer überhöhten Rechnung vorzubeugen, geben die Juristen folgende Tipps:
Auf dem Smartphone oder Tablet des Kindes sollten im Appstore-Account keine Bankdaten hinterlegt werden. Die Plattformen bieten zum Teil Jugendschutzsysteme oder Familienkonten an. Damit können Eltern spezielle Nutzerkonten für Kinder erstellen und deren Ausgaben überwachen oder ganz unterbinden. In-App-Käufe sollten in den Einstellungen entweder deaktiviert oder mit einem Passwortschutz versehen werden. Wer seinem Kind keinen Handy-Vertrag, sondern eine Prepaid-Karte gibt, kann alle Ausgaben besser kontrollieren. Ganz wichtig ist auch die Aktivierung einer Drittanbietersperre über den Mobilfunkanbieter.