Themenspezial: Verbraucher & Service Kostenfalle

Kind verzockt 2500 Euro über In-App-Käufe

2500 Euro über In-App-Käufe verzockt - geht das über­haupt, wenn das Kind noch minder­jährig ist? Juristen geben Rat, wie man sich davor schützt und bei einer über­höhten Rech­nung richtig reagiert.
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Kostenfalle bei In-App-Käufen von Smartphone-Spielen Kostenfalle bei In-App-Käufen von Smartphone-Spielen
Bild: dpa, Bearbeitung: teltarif.de
Vor einer Gefahr, die besteht, wenn man Kindern unbe­auf­sich­tigt das Smart­phone über­lässt, hat teltarif.de schon mehr­fach gewarnt: Viele Apps und vor allem mobile Spiele bieten In-App-Käufe an. Damit können Zusatzleis­tungen gegen Entgelt erworben werden. Eltern sollten damit also vorsichtig sein, wenn Kinder am Smart­phone daddeln.

Welche finan­ziellen Ausmaße es haben kann, wenn Kinder unbe­auf­sich­tigt spielen, erläu­tert das Euro­päi­sche Verbrau­cher­zen­trum Deutsch­land anhand eines konkreten Falls: Dem Verband liegt momentan ein Fall vor, bei dem ein Minder­jäh­riger über 2500 Euro verspielt hatte.

Was können Eltern tun?

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Bild: dpa, Bearbeitung: teltarif.de
Der Verbrau­cher­ver­band erläu­tert, Deutsch­land sei mit derzeit über 34 Millionen Spie­lern der größte Gaming-Markt Europas. Vor allem Gratis-Spiele wie beispiels­weise Clash of Clans von SuperCell seien beson­ders bei Kindern und Jugend­lichen beliebt. Die zunächst vermeint­lich kosten­losen Spiele würden jedoch zahl­reiche kosten­pflich­tige Zusatz­inhalte anbieten und diese könnten bei unzu­rei­chendem Schutz sehr teuer werden.

Meist fallen für In-App-Käufe jeweils nur klei­nere einstel­lige Euro-Beträge an. Dadurch soll die Hemm­schwelle gesenkt werden, Geld dafür auszu­geben - in der Summe kann das aber ein großer Batzen werden. Im Jahr 2019 seien für den Kauf von Zusatz­inhalten in Deutsch­land platt­form­über­grei­fend insge­samt 2,25 Milli­arden Euro ausge­geben worden.

Aus diesem Grund infor­mieren die Verbrau­cher­schützer darüber, was Eltern tun können, um In-App-Käufe ihrer Kinder zu vermeiden und ob sie für unau­tori­sierte In-App-Käufe haften müssen. Die Experten sagen dazu klipp und klar: Führen Kinder oder Jugend­liche ohne die vorhe­rige Zustim­mung der Eltern einen In-App-Kauf aus, ist dieser Vertrag unwirksam. Made­line Schil­linger, Juristin beim Euro­päi­schen Verbrau­cher­zen­trum Deutsch­land, empfiehlt Eltern und Erzie­hungs­berech­tigten, der Rech­nung möglichst schnell zu wider­spre­chen.

Jüngere Kinder sind nicht geschäfts­fähig

Kinder bis sieben Jahre sind nicht geschäfts­fähig und können laut der Juristin daher auch keine Verträge wie In-App-Käufe abschließen. Ab dem siebten Lebens­jahr seien die Kinder dann beschränkt geschäfts­fähig. Damit ein geschlos­sener Vertrag wirksam werde, müssten die gesetz­lichen Vertreter dem In-App-Kauf aber zustimmen.

Ein weiteres Problem besteht dahin, dass viele Spie­lefirmen ihren Sitz gar nicht in Deutsch­land haben - oft sind sie im EU-Ausland oder in Dritt­län­dern behei­matet, was die Kommu­nika­tion erschwert. Sollten Verbrau­cher Probleme bei der Klärung der Sache haben, hilft das Euro­päi­sche Verbrau­cher­zen­trum Deutsch­land kostenlos weiter. Um einer über­höhten Rech­nung vorzu­beugen, geben die Juristen folgende Tipps:

Auf dem Smart­phone oder Tablet des Kindes sollten im Apps­tore-Account keine Bank­daten hinter­legt werden. Die Platt­formen bieten zum Teil Jugend­schutz­sys­teme oder Fami­lien­konten an. Damit können Eltern spezi­elle Nutzer­konten für Kinder erstellen und deren Ausgaben über­wachen oder ganz unter­binden. In-App-Käufe sollten in den Einstel­lungen entweder deak­tiviert oder mit einem Pass­wort­schutz versehen werden. Wer seinem Kind keinen Handy-Vertrag, sondern eine Prepaid-Karte gibt, kann alle Ausgaben besser kontrol­lieren. Ganz wichtig ist auch die Akti­vie­rung einer Dritt­anbie­ter­sperre über den Mobil­funk­anbieter.

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