In-App-Käufe

In-App-Käufe durch Kinder: Kostenfallen vermeiden

Viele Apps und Spiele bieten "In-App-Käufe". Damit können Zusatz­leis­tungen kosten­pflichtig erworben werden. Eltern sollten vorsichtig sein, wenn Kinder am Smart­phone daddeln.
Von dpa /

Wenn Kinder am Handy zocken, sollten Eltern wachsam sein Wenn Kinder am Handy zocken, sollten Eltern wachsam sein
Bild: picture alliance/dpa/dpa-Zentralbild | Robert Michael
Ob zusätz­liche Leben, stär­kere Spiel­figuren oder der Zugang zum Bonus-Level - durch In-App-Käufe können Online-Spiele noch mehr Spaß machen. Wenn aber Kinder ohne das Wissen der Eltern beispiels­weise über die im Account hinter­legte Kredit­karte teure Zusatz­funk­tionen kaufen, folgt mit der nächsten Abrech­nung oft eine böse Über­raschung.

In vielen Fällen können Eltern nach Angaben der Verbrau­cher­zen­trale Bran­den­burg (VZB) das Geld aber zurück­for­dern.

Erst mit Zustim­mung der Eltern wirksam

Wenn Kinder am Handy zocken, sollten Eltern wachsam sein Wenn Kinder am Handy zocken, sollten Eltern wachsam sein
Bild: picture alliance/dpa/dpa-Zentralbild | Robert Michael
"Wenn Kinder und Jugend­liche auf eigene Faust Einkäufe tätigen, die über das ihnen zur Verfü­gung stehende Taschen­geld hinaus­gehen, dann sind diese Verträge erst mit Geneh­migung der Erzie­hungs­berech­tigten wirksam", erklärt VZB-Rechts­expertin Katar­zyna Guzenda.

Eine Rück­erstat­tung sei aber nicht in jedem Fall möglich. Wichtig sei schnelles Handeln, betont Guzenda, denn wenn Eltern beispiels­weise lange Zeit nicht auf Abbu­chungen reagieren, sei es sehr schwierig, das Geld zurück­zuholen. Statt­dessen sollten sie direkt Kontakt mit dem Anbieter aufnehmen und diesen auf die fehlende Geneh­migung durch die Eltern hinweisen.

Damit es erst gar nicht zu unge­wollten Käufen kommt, rät die Verbrau­cher­schüt­zerin Eltern, die Smart­phones der Kinder so einzu­stellen, dass In-App-Käufe nicht möglich sind. Außerdem kann eine Dritt­anbie­ter­sperre beim Mobil­funk­anbieter helfen, die verhin­dert, dass Dritt­anbieter die Mobil­funk­nummer zur Abrech­nung kosten­pflich­tiger Dienste nutzen können.

Wenn das Kind das Smart­phone der Eltern mitbe­nutzt, können laut VZB eigene Kinder-Accounts ohne den Zugriff auf Zahlungs­quellen oder ein Pass­wort-Schutz für In-App-Käufe helfen.

Wie Sie In-App-Käufe bei Android und iOS deak­tivieren, lesen Sie auf den Seiten der Verbrau­cher­zen­trale Bran­den­burg.

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