Bezahlsysteme

So können Sie online bezahlen bei Online-Shopping & Co.

Online-Bezahl­dienste verspre­chen einen einfa­chen und komfor­tabel gestal­teten Geld­transfer für Käufer und Verkäufer. Wir stellen Ihnen gängige Bezahl­systeme vor und infor­mieren Sie über die jewei­ligen Vor- und Nach­teile.
Von Julian Ruecker

Online bezahlen mit PayPal und Co. Online bezahlen mit PayPal und Co.
Bild: teltarif.de
Ob Klei­dung und Bücher oder Apps, Musik und Filme - wer über das Internet einkauft, hat in vielen Online-Shops eine Viel­zahl von Bezahl­methoden zur Auswahl. Der Kauf auf Rech­nung gilt zwar immer noch als die sicherste Vari­ante für den Online-Kauf, aller­dings ist dieses Bezahl­verfahren nicht in jedem Online-Shop oder nur einge­schränkt verfügbar: etwa nur für Bestands­kunden oder eine beschränkte Artikel-Anzahl, bei Über­ein­stimmung von Rech­nungs- und Liefer­adresse und manchmal sogar nur gegen Gebühr.

Neben weiteren klas­sischen Wegen wie dem Kauf mit der Kredit­karte und per Last­schrift gibt es eine Reihe von Zahlungs­dienst­leistern wie PayPal. Diese werben vor allem mit verkürzten Liefer­zeiten, Käufer­schutz sowie einem einfa­chen und komfor­tablen Geld­transfer für Käufer und Verkäufer.

Grund­prinzip der Online-Bezahl­dienste

Zu den bekann­testen Zahlungs­dienstleistern (oder neudeutsch: Payment-Anbie­tern) zählen hier­zulande PayPal, giropay und Sofort-Über­weisung bzw. Klarna. Diese basieren auf zwei verschie­denen Bezahl­vari­anten: dem virtu­ellen Konto oder der Direkt-Über­weisung.

Online bezahlen mit PayPal und Co. Online bezahlen mit PayPal und Co.
Bild: teltarif.de
Dienste wie PayPal richten für jeden Kunden ein virtu­elles Konto ein. Dazu muss sich der Nutzer bei diesen Diensten zuerst regis­trieren. Im Online-Shop klickt der Käufer zum Bezahlen einen Button an, der ihn auf die Website des Payment-Dienstes weiter­leitet. Dort gibt er dann nur noch E-Mail-Adresse und Pass­wort ein und bestä­tigt die Zahlung. Seine Bank-Konto­daten sind beim Dienst­leister hinter­legt, der wiederum die Ausfüh­rung des Bezahl­vorgangs über­nimmt. Bietet der Payment-Dienst auch eine gutha­benba­sierte Lösung (was bei PayPal der Fall ist), so ist nicht einmal das nötig: Der Kunde kann sein Konto durch den Kauf eines Vouchers oder eine Über­weisung aufladen - ähnlich wie bei der Prepaid-Tele­fonie.

Die zweite Art von Zahlungs­dienst­leis­tern stellt für den Kunden eine Über­weisung des Kauf­betrags von seinem Giro­konto bereit. Der Dienst­leister bestä­tigt dem Online-Händler dann unmit­telbar, dass die Über­weisung statt­gefunden hat. Diese so­ge­nann­ten Direkt-Über­weisungen ermög­lichen etwa Sofort-Über­weisung und giropay.

Kosten der Payment-Dienste für Privat­kunden und Käufer­schutz

Das Bezahlen in Online-Shops ist in der Regel bei allen Zahlungs­dienst­leistern kostenlos - aller­dings nur mit dem Euro. Zahlungen in anderen Währungen sind häufig gebüh­renpflichtig.

Bei einigen Diensten kann zudem für das Aufladen per Kredit­karte eine Gebühr anfallen. Anbieter wie paysafe­card behalten sich vor, sogar eine "Inaktivitäts­gebühr" zu erheben, wenn der Kunde den Zahlungs­dienst mehr als 12 Monate nicht genutzt hat.

Der viel umwor­bene Käufer­schutz ist eine Kann-Rege­lung der Bezahl­dienst­leister, das heißt der jewei­lige Anbieter entscheidet, ob gege­benen­falls eine Rück­erstat­tung berech­tigt ist. In erster Linie geht es dabei um den Schutz vor Betrug, also zum Beispiel für den Fall, dass die bestellte und bezahlte Ware gar nicht an den Käufer versandt wurde. Eine Mängel­haftung ist damit aber zumeist nicht (oder nicht zuver­lässig) gegeben. Außerdem muss der Kunde für eine Rück­erstat­tung entspre­chende Nach­weise an den Bezahl­dienst über­mitteln, Fristen einhalten und bestimmte Voraus­setzungen erfüllen, die häufig in den AGB nach­zulesen sind.

PayPal

Paypal Zur Eröff­nung eines PayPal-Kontos ist eine Regis­trie­rung mit Name, Anschrift und E-Mail-Adresse notwendig. Der Kunde kann sein PayPal-Konto entweder gutha­benba­siert führen oder die Beträge nach dem Kauf auto­matisch von seinem Giro- oder Kredit­karten-Konto abbu­chen lassen. Für Letz­teres ist aller­dings eine Bestä­tigung des jewei­ligen Bank­kontos per Über­weisung eines Kleinst­betrags oder - genauso wie zur Veri­fizie­rung einer Kredit­karte - per Eingabe eines Codes im PayPal-Konto erfor­derlich.

Aufladen lässt sich das PayPal-Konto unter anderem per Über­weisung oder giropay. Zudem ist es möglich, Geld auf andere private PayPal-Konten zu über­tragen.

Nachdem das Anlegen eines Nutzer­kontos lange Zeit eine Voraus­setzung für die Nutzung von PayPal war, ist es inzwi­schen möglich, eine Zahlung über PayPal abzu­wickeln, ohne selbst ein Konto anlegen zu müssen. Es reicht viel­mehr aus, bei der Zahlung die eigene Bank­verbin­dung anzu­geben, von der PayPal dann den zu zahlenden Betrag abbucht und an den Händler weiter­leitet. Die Nutz­barkeit dieser Option hängt davon ab, ob der jewei­lige Händler sie frei­geschaltet hat.

Kritik an PayPal gibt es unter anderem bezüg­lich der Weiter­gabe von Kunden­daten an Dritte zu Werbe­zwecken. Außerdem sind nach Meldungen der Verbrau­cher­zentrale Nord­rhein-West­falen insbe­sondere PayPal-Kunden von Phis­hing-Mail-Atta­cken betroffen.

PayPal war 13 Jahre lang ein äußerst profi­tabler Teil des eBay-Konzerns, seit Juli 2015 ist der Payment-Dienst als eigen­stän­diges Unter­nehmen tätig.

paysafe­card

paysafecard paysafe­card bietet ein rein gutha­benba­siertes Verfahren an. Eine Regis­trie­rung ist nicht erfor­derlich. Das paysafe­card-Guthaben ist in vielen Kiosken, Tank­stellen und Super­märkten in Stücke­lungen von 5, 10, 15, 20, 25, 30, 50 und 100 Euro erhält­lich. Dabei erhält der Kunde einen Bon mit einer 16-stel­ligen PIN. Diese Nummer gibt er dann zum Bezahlen im Online-Shop an. Die Bereit­stel­lung der Karte ist ohne Regis­trie­rung 30 Tage lang kostenlos, danach wird eine Gebühr von 3 Euro pro Monat auto­matisch vom Guthaben abge­bucht.

Wer sich für "myPaysafe" online regis­triert, zahlt erst nach 12 Monaten ohne Trans­aktion eine Bereit­stel­lungs-Gebühr von 2 Euro pro Monat. Für regis­trierte Nutzer stehen der kosten­lose "Start Plan" und der "Plus Plan" für 36 Euro jähr­lich zur Verfü­gung. Wer sich für den "Start Plan" entscheidet, hat die Möglich­keit, eine virtu­elle Master­card-Debit­karte zu nutzen, zahlt 10 Cent Gebühr bei Karten­zah­lung sowie für SEPA-Über­weisungen und 2 % bei Währungs­tausch. Beim "Plus Plan" erhält der Kunde eine physi­sche Master­card-Debit­karte, Karten­zah­lungen sowie SEPA-Über­weisungen sind kostenlos und die Gebühren für einen Währungs­tausch redu­zieren sich auf 1 %. Voraus­setzung zur Akti­vie­rung ist der Status "Unli­mited" im myPaysafe-Konto.

In der Vergan­gen­heit war es auch möglich, ein virtu­elles Konto, auf das der Kunde bis zu 5000 Euro Guthaben mit paysafe­cards aufladen und maximal 1500 Euro mit einer Zahlung ausgeben konnte, zu eröffnen. Dafür musste er Name, Anschrift, E-Mail-Adresse und Handy­nummer angeben und sich per Video­tele­fonie oder Post­ident-Verfahren iden­tifi­zieren. Letz­teres erfolgte über die Bestä­tigung eines Formu­lars am Schalter der Deut­schen Post. Danach konnte er in Online-Shops, die paysafe­card unter­stützen, auch mit der Angabe von Benut­zername und Pass­wort bezahlen.

Einlösen von paysafe­card-Guthaben

Proble­matisch kann bei paysafe­card das Einlösen von Rest­guthaben sein, denn eine Baraus­zahlung ist nicht möglich. Für den Rück­tausch per Über­weisung auf das Bank­konto verlangt paysafe­card die Angabe der Karten-Seri­ennummer, die Höhe des Rest­gutha­bens, den voll­stän­digen Namen, die E-Mail-Adresse, Tele­fonnummer und Anschrift, jeweils eine lesbare Kopie eines Licht­bild­aus­weises und der paysafe­card sowie die persön­lichen Bank­konto­daten inklu­sive IBAN und BIC. Da paysafe­card für die Rück­erstat­tung eine Gebühr von 2,50 Euro pro Karte verlangt, muss gewähr­leistet sein, dass dieser Betrag auch vom Karten­konto abge­bucht werden kann. Die Rück­erstat­tung kann bis zu elf Werk­tage dauern.

Anstatt einer Auszah­lung kann der Nutzer auch versu­chen, das Rest­guthaben in passenden Online-Shops sinn­voll auszu­geben. Hierfür braucht er aber wieder genug Guthaben. Zwar kann er auch ohne Regis­trie­rung bei der Bezah­lung mehrere PINs kombi­nieren, aber dabei ist sowohl deren Anzahl als auch die Kauf­summe gede­ckelt. Reicht das kombi­nierte Rest­guthaben daher nicht aus, um ein gewünschtes Produkt zu kaufen, müsste der Käufer neues paysafe­card-Guthaben erwerben. Falls die Rech­nung dann nicht ganz aufgeht, hat er wiederum Rest­guthaben übrig und das Spiel beginnt von Neuem.

Da es im Zusam­menhang mit paysafe­card einige gemel­dete Betrugs­fälle gab, sollten Kunden niemals ihre PIN per E-Mail oder Telefon an Dritte weiter­geben, sondern nur auf der Website und im Zahlungs­fenster von paysafe­card eingeben.

giropay

giropay giropay ist ein System für die Inte­gration von Direkt-Über­weisungen in Online-Shops. Wer in einem Online-Shop giropay als Bezahl­methode auswählt, wird zur Online-Banking-Webseite seiner Bank weiter­geleitet. (Die Angabe von Bank­leitzahl oder BIC kann während des Zahl­vorgangs erfolgen oder im Kunden­profil des Online-Shops hinter­legt werden.) Hat er sich mit seinen Zugangs­daten einge­loggt, wird ihm ein bereits aus­gefülltes Über­weisungs­formular für den Online-Einkauf ange­zeigt, das er mit einer TAN bestä­tigen muss.

Der Online-Händler erhält nach erfolg­reicher Über­weisung eine unwi­derruf­liche Zahlungs­garantie seitens der Bank. Zudem ist das Verfahren mit der giropay-ID, einer Alters­veri­fika­tion über das TAN-Verfahren, kombi­nierbar.

Für giropay ist keine geson­derte Anmel­dung erfor­derlich, aber der Käufer muss Kunde einer der am System teil­nehmenden Banken sein. Dazu gehören die Post­bank, die Deut­sche Bank, die Commerz­bank, viele Spar­kassen und Volks- und Raiffeisen­banken sowie einige Direkt- und Privat­banken. Das System wird als Bezahl­methode sowohl direkt von Online-Shops als auch von anderen Zahlungs­dienst­leistern wie Paypal einge­setzt.

Sofort-Über­weisung von Klarna

Klarna Klarna
Die "Sofort-Über­weisung" des Anbie­ters Sofort (früher: sofort­über­weisung.de, seit 2014 ein Unter­nehmen der schwe­dischen Klarna-Gruppe) erfor­dert keine Regis­trie­rung oder Einrich­tung eines virtu­ellen Kontos und ist mit einer Viel­zahl von Banken nutzbar. Wer ein Giro­konto bei einer Bank hat, die nicht an giropay teil­nimmt, kann alter­nativ auf diesen Bezahl­dienst zurück­greifen. Über­wiegend ist die Sofort-Über­weisung kostenlos. Nach Auskunft des Unter­nehmens gewähren einige Online-Händler sogar Rabatte und Vergüns­tigungen, darüber hinaus entfallen gege­benen­falls Gebühren, die bei der Zahlung per Kredit­karte oder PayPal anfallen würden. Durch eine früh­zeitige Zahlungs­bestä­tigung an den Händler soll zudem der Liefer­prozess beschleu­nigt werden.

Aller­dings ist der Payment-Dienst von Sofort etwas umstritten. Denn im Gegen­satz zu giropay gibt der Käufer beim Online-Kauf seine Login-Daten für das Online-Banking sowie eine TAN nicht auf der Webseite seiner eigenen Bank ein, sondern in einem Web-Formular von Sofort. Die Daten werden dann verschlüs­selt an die Bank des Kunden weiter­geleitet und dadurch eine Über­weisung des Kauf­betrags vom Giro­konto an den Online-Händler ausge­löst.

Zahl­verfahren von Sofort wieder­holt in der Kritik

Einige etablierte Banken kriti­sierten dieses Verfahren der Sofort-Über­weisung mit der Begrün­dung, es verstoße gegen die damals übliche AGB-Klausel der Banken, die Kunden unter­sagte, Login-Daten oder TAN an Dritte weiter­zugeben. Die giropay GmbH hatte deswegen im Oktober 2010 eine Klage gegen die Sofort (früher: Payment Network AG) wegen unlau­teren Wett­bewerbs einge­reicht. Im Oktober 2010 hatte sich das Bundes­kartellamt einge­schaltet, das Verhalten giro­pays als "kartell­rechts­widrig" einge­stuft sowie die AGB-Klau­seln der Banken kriti­siert - der Verkün­dungs­termin für das Urteil des Land­gerichts Köln wurde damit aufge­hoben. Nach­folgend änderten die meisten Banken ihre AGB. In Hinsicht auf Sicher­heits­bedenken betont Sofort, dass die TAN-Eingabe noch nie zu einem Betrugs­fall geführt habe und wirbt mit einer Frei­stel­lung mögli­cher Vermögens­schäden im Miss­brauchs­fall.

Im Juni 2015 entschied das Land­gericht Frank­furt am Main nach einer Klage des Verbrau­cher­zentrale Bundes­verbands (vzbv), dass Sofort-Über­weisung beim Online-Bezahlen als einzig kosten­lose Zahlungs­vari­ante unzu­mutbar ist und daher entspre­chend den gesetz­lichen Vorgaben immer mindes­tens eine weitere zumut­bare Gratis-Zahlungsart ange­boten werden muss. Die Begrün­dung des Urteils verweist neben den bereits benannten Sicher­heits­bedenken zusätz­lich auf Daten­schutz­lücken: So werden von einem Dritten umfas­sende Konto­infor­mationen abge­fragt (unter anderem der Konto­stand, die Umsätze der letzten 30 Tage und der gewährte Kredit­rahmen), und zwar ohne den Kunden explizit darüber zu infor­mieren.

Stripe

Stripe Stripe Stripe
Das 2009 in Palo Alto (Kali­for­nien, USA) gegrün­dete Unter­nehmen mit Sitz in San Fran­cisco und Dublin bietet eine ganze Reihe von Finanz­dienst­leis­tungen an. 2021 betrug der Umsatz 12 Milli­arden US-Dollar, die Anzahl der Mitar­beiter für 2022 wird mit über 8000 ange­geben. Stripe bietet seine Dienste für Geschäfts­kunden und Unter­nehmen jegli­cher Größe an.

Im Zentrum steht, wie bei Zahlungs­dienst­leis­tern üblich, das Akzep­tieren von Zahlungen und das Versenden von Währungen welt­weit. Zahlungs­methoden, die Stripe unter­stützt, sind in erster Linie normale Bank­über­wei­sungen, Last­schriften, Karten­zah­lungen, Apple Pay, Klarna/SOFORT, PayPal, giropay, Alipay und Google Pay. Nach eigenen Angaben können mehr als 135 Währungen genutzt werden.

Die Produkte und Lösungen gehen jedoch weit über die bereits genannten hinaus. Mit "Radar" steht eine "bewährte und leis­tungs­fähige Tech­nologie" für maschi­nelles Lernen zur Verfü­gung, die Betrug erkennen und verhin­dern soll. Voraus­setzung hierfür ist das Sammeln und Auswerten möglichst vieler Daten. Darüber hinaus bietet Stripe beispiels­weise auch Lösungen im Bereich Banking as a Service (BaaS) und Soft­ware as a Service (SaaS) an. Unter den Kunden von Stripe befinden sich u. a. Amazon, Slack, Booking.com, Airbnb, Decathlon, GitHub, IBM, N26, Nasdaq, OpenAI, Sales­force, Substack, Toyota, WordPress, Zoom und Elec­trolux.

Weitere Anbieter von Online-Bezahl­verfahren

Neben PayPal und paysafe­card gibt es natür­lich auch noch weitere Online-Zahlungs­dienstleister.

Im Februar 2013 über­nahm der briti­sche Anbieter Skrill die Paysafe­card Group und inte­grierte damit die anonyme Prepaid-Lösung in sein E-Wallet-Angebot: Dieses beinhaltet sowohl den Geld­versand per E-Mail als auch eine eigene Skrill PrePaid-Master­Card.

Die deut­schen Spar­kassen sowie die führenden privaten und genos­senschaft­liche Banken boten seit 2015 mit paydi­rekt einen Bezahl­dienst, der auf den Umweg über einen Dritt­anbieter verzich­tete und Online-Zahlungen direkt vom Giro­konto abbuchte. Die Regis­trie­rung mit Benut­zername und Pass­wort erfolgte über das Online-Banking der jewei­ligen Bank. Im Dezember 2020 hat die paydi­rekt GmbH die giropay GmbH über­nommen. Zusammen mit Kwitt wurden alle genannten unter dem Namen giropay zusam­men­geführt.

Bezahlen mit dem Handy

Inzwi­schen ist auch das Bezahlen mit dem Handy auf dem Vormarsch, auch wenn sich nach wie vor noch kein System im statio­nären Handel durch­setzen konnte. Weitere Infor­mationen zum Mobile Payment haben wir für Sie in einem eigenen Ratgeber zusam­menge­stellt.

Mit dem Carrier-Billing ist es möglich, Einkäufe in Apps­tores und In-App-Käufe auf dem Smart­phone über die Mobil­funk-Rech­nung oder das Prepaid-Guthaben zu bezahlen. In unserem Ratgeber können Sie nach­lesen, in welchen Apps­tores Sie über die Handy-Rech­nung bezahlen können. Zudem haben wir einen umfas­senden Über­blick über Bezahl­methoden in den Apps­tores erstellt.