Streitthema

Editorial: WAP-Billing: Überflüssiger Dinosaurier?

Viele uner­wünschte Abbu­chungen über die Mobil­funk­rech­nung: Wie lässt sich die Abzocke vermeiden?
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WAP-Billing einstellen? WAP-Billing einstellen?
Foto: zamazing.org
Wer erin­nert sich noch an WAP? Dieser mobile Daten­dienst war der erste zaghafte Schritt in Rich­tung der mobilen Daten­welt, wie wir sie mit viel­fältigen Apps und mobilen Websites heute auf den Smart­phones nutzen können. Nun, dank langer Lade­zeiten, hoher Kosten und mini­malster Inhalte in schwarz/weiß wurde WAP zur Lach­nummer. Erst Jahre später star­tete die Smart­phone-Revo­lution.

Während WAP bei den Netz­betrei­bern schon längst wieder abge­schaltet ist und folg­lich WAP-Handys auch keine Inhalte mehr anzeigen können, hat eine Funk­tion aus dem dama­ligen WAP bis heute über­lebt: Die Möglich­keit, WAP- (bzw. heute eben Web-)Inhalte über die Mobil­funk­rech­nung zu bezahlen. Und hier stellt sich die Frage, ob man das WAP-Billing nicht zusammen mit dem WAP-Dienst beer­digen sollte. Denn über WAP-/Web-Billing kommt es unver­hält­nismäßig oft zu Abrech­nungs­problemen.

Das beginnt schon mit den Inhalten: So wird viel ange­boten, was sich explizit an junge Kinder richten. Diese haben ein Prepaid-Handy von den Eltern, um bei Bedarf zu Hause anrufen zu können. Natür­lich spielen sie mit den Geräten rum und finden dann für sie attrak­tive Apps oder Inhalte wie Klin­geltöne oder Logos. Dass die Geld kosten, verstehen sie aber noch nicht. Eltern kämpfen dann damit, dass die Prepaid-Karten ihrer Kinder dauernd leer sind, obwohl die Kinder fast nie damit Anrufe tätigen.

Der zweite Konflikt­bereich sind dubiose Werbe­netz­werke und Smart­phone-Trojaner. Diese täuschen die Bewor­benen über die Zahlungs­verpflich­tungen oder lösen gar gefälschte Klicks auf die genannten Inhalte aus, um Vermitt­lungs­provi­sionen einzu­strei­chen. Infol­gedessen sammeln sich jähr­lich hunderte Beschwerden bei der Bundes­netz­agentur. Ange­sichts der meist über­schau­baren Beträge von nur einigen Euro ist aber davon auszu­gehen, dass die meisten Betrof­fenen sich nicht die Mühe machen, eine Beschwerde zu schreiben.

Abkas­sieren im Abo

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Über­wiegend werden die frag­lichen Dienste im "Abo" ange­boten: Man erwirbt also nicht einen Klin­gelton für ein paar Cent, sondern das Recht, sich im Abo immer wieder Klin­geltöne herun­terzu­laden. Kassiert wird dann wöchent­lich oder monat­lich, bis die bereits erwähnte Prepaid-Karte alle ist. Danach werden die Abos aber nicht auto­matisch stor­niert, sondern nur auf "ruhend" gestellt: Wird die Karte neu aufge­laden, laufen auch die Abos wieder weiter und die Karte ist gleich wieder leer.

Wie bereits geschrieben, ist es wegen der hohen Dunkel­ziffer schwierig, genau zu ermit­teln, wie viele vom Dritt­anbie­terbil­ling Betrof­fene es gibt. Die meisten Betrof­fenen werden einfach beim Provider die Dritt­anbie­tersperre einrichten lassen, um weitere Abo-Abbu­chungen für die Zukunft zu verhin­dern, und dann die Sache auf sich beruhen lassen. Regel­mäßige Zuschriften an die Redak­tion, aber auch mehrere Fälle im Bekann­tenkreis des Autors zeigen aber, dass viele Nutzer von den Machen­schaften betroffen sind. Daher gehört das komplette Carrier-Billing auf den Prüf­stand. Ein erster Schritt wäre, die Dritt­anbie­tersperre stan­dard­mäßig einzu­richten und nur auf ausdrück­lichen Wunsch des Nutzers zu deak­tivieren.

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