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Ein Schritt vor der staatlichen WIllkür


06.02.2014 18:59 - Gestartet von blumenwiese
Hier nun begeben wir uns auf einen extremst gefährlichen Weg:

Eine Privatperson kann natürlich jede Bank oder jedes Unternehmen auffordern, die Geschäftsbeziehung zu einem anderen zu kündigen. Dabei sind die Gründe egal. Es ist eine reine Meinungsäußerung.

So kann ich beispielsweise die Bank der Verbraucherzentrale Bundesverband auffordern, die Geschäftsbeziehung zu dieser Organisation einzustellen. Ob die Bank das dann macht, ist ihre Sache.

Die Verbraucherzentralen sind aber keinen reinen privaten juristischen Personen. Sie sind halbstaatliche Einrichtungen, die zu einem großen Teil aus staatlichen Töpfen finanziert werden. Und hier nun muss die Neutralitätspflicht genauso gelten wie bei staatlichen Behörden und Organen. Ansonsten sind wir nur noch einen einzigen Schritt von staatlicher Willkür entfernt.
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[1] Terbato antwortet auf blumenwiese
06.02.2014 21:21
Benutzer blumenwiese schrieb:
Hier nun begeben wir uns auf einen extremst gefährlichen Weg:

Das Internet darf keine Blumenwiese für Betrüger sein.

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[1.1] blumenwiese antwortet auf Terbato
07.02.2014 04:42
Benutzer Terbato schrieb:
Das Internet darf keine Blumenwiese für Betrüger sein.

Sie hätten ja wenigstens so tun können als hätten sie irgendwelche Argumente.
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[1.1.1] Terbato antwortet auf blumenwiese
07.02.2014 05:52
Benutzer blumenwiese schrieb:
Benutzer Terbato schrieb:
Das Internet darf keine Blumenwiese für Betrüger sein.

Sie hätten ja wenigstens so tun können als hätten sie irgendwelche Argumente.

Ich will nicht betrogen werden, da gibt es keine Diskussion!
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[1.1.1.1] Leiter Kundenverarsche³ antwortet auf Terbato
07.02.2014 08:50
Benutzer Terbato schrieb:
Benutzer blumenwiese schrieb:
Benutzer Terbato schrieb:
Das Internet darf keine Blumenwiese für Betrüger sein.

Sie hätten ja wenigstens so tun können als hätten sie irgendwelche Argumente.

Ich will nicht betrogen werden, da gibt es keine Diskussion!

Eben. Und das reicht auch schon vollkommen als triftiges Argument. Der Hinweis/ die Bitte der Verbraucherzentrale ein Inkassobürokonto zu schließen, weil sich dieses Büro gewerbsmäßig an Betrugshandlungen beteiligt ist vollkommen legitim und in der Wirkung harmlos. Die Bank muss der Bitte schließlich nicht nachkommen. Die Verbraucherzentrale hat kein Weisungsrecht ggü. der Bank. Das Blumenwies'sche Staatswillkür-Bild erschließt sich mir nicht.
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[1.1.1.1.1] blumenwiese antwortet auf Leiter Kundenverarsche³
07.02.2014 18:10
Benutzer Leiter Kundenverarsche³ schrieb:
Der Hinweis/ die Bitte der Verbraucherzentrale ein Inkassobürokonto zu schließen, weil sich dieses Büro gewerbsmäßig an Betrugshandlungen beteiligt ist vollkommen legitim und in der Wirkung harmlos. Die Bank muss der Bitte schließlich nicht nachkommen.

Wie gesagt: Bei Privatpersonen ist das vollkommen richtig. Nicht jedoch, wenn es staatliche Organe sind. Und die VZ sind zumindest halbstaatliche Einrichtungen. Der Staat hat keine unliebsamen Bürger zu mobben. Schließlich wurde ein Gesetzesverstoß der Inkassofirma ja zu jenem Zeitpunkt noch nicht gerichtlich festgestellt.

Sie können gerne den Rechtsweg wählen, wenn sie glauben, jemand würde sich nicht gesetzeskonform verhalten.
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[1.1.1.1.2] Terbato antwortet auf Leiter Kundenverarsche³
07.02.2014 21:20
Benutzer Leiter Kundenverarsche³ schrieb:

...Die Bank muss der Bitte schließlich nicht nachkommen. Die Verbraucherzentrale hat kein Weisungsrecht ggü. der Bank. Das Blumenwies'sche Staatswillkür-Bild erschließt sich mir nicht.

Ohne erdückende Beweislage wird von der Bank das Konto des Inkassobüros sicherlich nicht geschlossen worden sein.

Das Inkassobüro ist ja schließlich vor Gericht gescheitert.
Folgerichtig ist dem Inkassobüro also kein Unrecht widerfahren.

Wenn offensichtlich intellektuelle Personen ihre überdurchnittliche Intelligenz nutzen um ganz normale Durchschnittsbürger zu betrügen so wäre ich bei der Wahl der Mittel, diesen das Handwerk zu legen, nicht besonders zimperlich.

Insofern kann ich den Ausgang dieser Geschichte nur begrüßen.

Den Versuch von "Blumenwiese", daraus eine "Staatsaffäre" zu konstruieren, kann ich nicht nachvollziehen.
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[1.1.1.2] blumenwiese antwortet auf Terbato
07.02.2014 18:08
Benutzer Terbato schrieb:
Ich will nicht betrogen werden, da gibt es keine Diskussion!

Und ich will nicht betrogen werden und nicht in einem Unrechtsstaat leben. Ich möchte in einem Rechtsstaat leben. Und dazu gehört, dass der Staat, seine Organe oder seine halbstaatlichen Helfer niemanden mobben. Um mit solchen Firmen wie diesem Inkassoabzocker klarzukommen, gibt es Gerichte.
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[1.1.1.2.1] Leiter Kundenverarsche³ antwortet auf blumenwiese
09.02.2014 22:47
Benutzer blumenwiese schrieb:
Benutzer Terbato schrieb:
Ich will nicht betrogen werden, da gibt es keine Diskussion!

Und ich will nicht betrogen werden und nicht in einem Unrechtsstaat leben. Ich möchte in einem Rechtsstaat leben. Und dazu gehört, dass der Staat, seine Organe oder seine halbstaatlichen Helfer niemanden mobben. Um mit solchen Firmen wie diesem Inkassoabzocker klarzukommen, gibt es Gerichte.

Nochmal: Das hat überhaupt nichts mit Unrechtsstaat zu tun. Ein Hinweis an eine Bank, dass einer Ihrer Kunden widerrechtlich Schindluder mit dem Geschäftskonto betreibt hat überhaupt nichts mit Unrechtsstaat, sondern mit sozialer Verantwortung zu tun. Auch das entsprechende Handeln der Bank ist darunter zu subsumieren. Es muss nicht jeder Mist zum Rechtsakt erhoben werden. Bürgerliche Freiheiten, die in diesem Falle die Verbraucherzentrale für sich selbst in Anspruch genommen hat. Das pikante in dem Fall ist ja auch noch, das die VZ den Rechtsweg erschöpft hatte und diese Saubande trotzdem einfach weiter gemacht hat. Du hast scheinbar eine besondere Haltung zum "Freien Unternehmertum" und zu "Staatswillkür". Haben wir jetzt alle begriffen. Rechtlich und philosophisch ist diese jedoch nicht nachvollziehbar. Du beschäftigt lieber ein paar "Rechtsverdreher" und Richter mit banalen Problemen. Alles klar...
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[1.1.1.2.1.1] blumenwiese antwortet auf Leiter Kundenverarsche³
10.02.2014 05:27
Benutzer Leiter Kundenverarsche³ schrieb:
Bürgerliche Freiheiten, die in diesem Falle die Verbraucherzentrale für sich selbst in Anspruch genommen hat.

Die Verbraucherzentrale ist aber kein Bürger udn kein einfacher Verein von Bürgern. Denen steht dieses Recht selbstredend zu. Die VZ sind halbstaatliche Organisationen, finanziert größtenteils vom Staat mit zwangsweise zu zahlenden Steuern. Wie auch für alle anderen staatlichen Organe gelten dann eben auch etwas andere Regeln. Der Staat und seine Handlanger haben eben nicht zu irgend einem Boykott aufzurufen oder "Kauft nicht bei $POLITISCH_MISSGUENSTIGER!" zu rufen.

Das pikante in dem Fall ist ja auch noch, das die VZ den Rechtsweg erschöpft hatte und diese Saubande trotzdem einfach weiter gemacht hat.

Aha. Und wenn jemand vor Gericht freigesprochen wurde, gehen wir halt zur Selbstjustiz über. Oder wie?

Rechtlich und philosophisch ist diese jedoch nicht nachvollziehbar. Du beschäftigt lieber ein paar "Rechtsverdreher" und Richter mit banalen Problemen. Alles klar...

Rechtlich ist es sehr wohl nachvollziehbar. Das beschrieb ich oben bereits.