Pyrrhussieg

Editorial: VorUBERgehendes Verbot!?

Die Vermietung von Autos mit Fahrer ist in Deutschland grundsätzlich legal und damit das jüngst erstrittene Urteil gegen Uber wahrscheinlich nicht von Dauer. Lesen Sie, was die Taxi-Branche im Kampf gegen Uber besser machten könnte.
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Angesichts der genannten Zahlen, Service-Unterschiede und Öffentlichkeits-Wirkungen wäre es also angebracht, dass die Taxiunternehmen die Ruhe bewahren und Uber einfach ignorieren. Wenn sie doch rechtlich gegen Uber vorgehen, dann sollten sie Erfolge wie die in Frankfurt gegen Uber erwirkte Einstweilige Verfügung gerade nicht an die Presse lancieren, sondern den juristischen Kampf direkt mit Uber austragen!

Sollte die Uber-Zentrale hierzulande juristisch nicht greifbar sein, dann könnte man alternativ auch die Fahrer selber angehen. Mit einer Ordnungsbehörde zusammen ein paar Uber-Fahrten zu bestellen und den P-Schein der Fahrer zu kontrollieren, sollte für große Taxianbieter kein Problem sein. Fehlt der P-Schein dann tatsächlich, droht ein Ordnungs­widrigkeits­verfahren samt empfindlichem Bußgeld, das im Wiederholungs­fall sogar bis auf 20 000 Euro steigen kann. Das sollte P-Schein-lose "Hobbyfahrer" für Uber schnell zur Einsicht bringen. Ebenso könnten Fahrer dahingehend juristisch beraten werden, dass sie, wenn sie nur für Uber fahren, als "Scheinselbständige" Anspruch auf einen Arbeitsvertrag mit Uber und zu ihren Gunsten die Nachzahlung von Beiträgen zur Renten- und Arbeitslosen­versicherung durch Uber haben.

Freilich ist zu beachten, dass alle juristischen Siege gegen Uber am Ende wahrscheinlich nur Pyrrhus­siege sein werden. An der prinzipiellen Genehmigungs­fähigkeit von dessen Geschäftsmodell - Vermittlung von Mietwagen mit Fahrer per App - besteht in Deutschland kein Zweifel. Wird das Personen­beförderungs­gesetz intensiv juristisch geprüft, besteht zudem die Gefahr, dass die eine oder andere dort verankerte Bevorzugung von Taxis und/oder Gängelung von Mietwagen vor einem der oberen Gerichte fällt. Es ist gar nicht so lange her, dass die früher ebenfalls im Personen­beförderungsgesetz verankerten hohen Hürden für die Genehmigung von Fernbus­linien vom Bundes­verwaltungs­gericht stark abgesenkt wurde.

Möglicherweise nicht gerichtsfeste Taxi-Bevorzugungen gibt es genug: Warum haben beispielsweise in Berlin Taxis und Reisebusse das Recht, die Busspuren des Nahverkehrs mitzubenutzen, andere Mietwagen aber nicht? Insbesondere vor dem Hintergrund, dass auch die Fahrer der anderen Mietwagen den P-Schein machen müssen? Warum dürfen Mietwagen­firmen nicht mehrere Fahrgäste mit gleichem oder ähnlichem Start- und Zielpunkt zu einer Sammelfahrt zusammenfassen? Und warum müssen Mietwagen nach erledigtem Auftrag immer sofort zurück zur Firmenzentrale fahren, wenn nicht unmittelbar ein Folgeauftrag vorliegt? Das Ziel der letztgenannten Regelung - die Vermeidung der Verstopfung öffentlicher Parkflächen mit auf Auftrag wartenden Mietwagen - lässt sich doch mit weniger drastischen Auflagen sogar besser erreichen. So würde die Verkehrsbelastung sinken, wenn Mietwagenunternehmen auch mehrere Firmenzentralen (letztendlich fest angemietete Parkflächen) in einer Stadt unterhalten dürfen und die Fahrer die jeweils nächstgelegene ansteuern.

Besser das Taxi-Gewerbe reagiert auf die Konkurrenz mit Service-Verbesserungen: So sind in Berlin recht viele Taxis, die sich darauf spezialisiert haben, Kunden am Straßenrand aufzusammeln, an keine Taxizentrale angeschlossen. Es passiert somit öfter, dass man per Anruf vom Handy ein Taxi bestellt und dann drei leere Taxis an einem vorbeifahren. Selbst, wenn man letztere heranwinkt, nehmen diese ganz schnell wieder Reißaus, wenn man den Fahrer fragt: "Sind Sie das auf den Namen XY bestellte Taxi?", weil die Fahrer ihren Kollegen nicht die schon gebuchte Fahrt wegnehmen wollen. Auch die Qualität und das Marketing für so manche Taxi-App lässt sich ebenfalls noch verbessern.

Fazit

Derzeit sammelt Uber über die Medien unangemessen viele Underdog-Sympathie­punkte. Anders als immer wieder suggeriert, ist der Dienst preislich mitnichten wesentlich günstiger als das Taxi. Sich erst um die Aufnahme des Dienstes, und dann um die rechtlichen Dinge zu kümmern, wie immer wieder über Uber kolportiert, beschert Uber zu recht Gegenwind. Auf der Liste der rechtlichen Fragwürdig­keiten steht nicht nur die Missachtung des Personenbeförderungs­gesetzes, sondern auch die anscheinende Nutzung der nieder­ländischen Befreiung von der Mehrwert­steuer für Personen­beförderung auch für in Deutschland vermittelte Fahrten.

Unabhängig von Uber ermöglicht die Smartphone-Revolution zahlreiche neue Geschäfts­modelle im Bereich der Vermittlung von Mitfahr­gelegen­heiten und Mietwagen. Diese sollen genutzt werden. Am Ende erhöht sich so die Mobilität der Bevölkerung, zu hoffentlich geringeren Kosten. Aber es muss in Zeiten von NSA und Co. wirklich nicht sein, dass ein global agierendes Unternehmen von den USA aus den Markt für Fahrer mit Mietwagen monopolisiert!

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