Todesfall

teltarif hilft: Telekom-Vertragsstrafe nach der Kündigung

Scheiden tut manchmal weh - vor allem beim Tod eines Fami­lien­mit­glieds. Provider erlauben in diesem Fall unter Vorlage der Ster­beur­kunde meist die außer­ordent­liche Vertrags-Kündi­gung. In einem Fall forderte die Telekom aller­dings eine Vertrags­strafe.
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Irrtümliche Telekom-Vertragsstrafe bei Kündigung nach Todesfall Irrtümliche Telekom-Vertragsstrafe bei Kündigung nach Todesfall
Bild: teltarif.de
Der Tod kommt in vielen Fällen zur Unzeit - die Ange­hörigen oder Erben bleiben dann mitunter mit einigen Aufgaben zurück und müssen den Nach­lass der verstor­benen Person regeln. Oft finden sich Verträge für Fest­netz oder Handy im Nach­lass, deren Mindest­ver­trags­lauf­zeit noch nicht abge­laufen ist.

Irrtümliche Telekom-Vertragsstrafe bei Kündigung nach Todesfall Irrtümliche Telekom-Vertragsstrafe bei Kündigung nach Todesfall
Bild: teltarif.de
Die meisten deut­schen Provider haben für diesen Fall ein klar defi­niertes Proze­dere: Wenn sich Ange­hörige oder Erben mit der Ster­beur­kunde und gege­benen­falls einem Erbschein an den Provider wenden, können sie den Vertrag über­nehmen oder außer­ordent­lich kündigen. Dabei sollte man immer die entspre­chenden Kunden- und Vertrags­num­mern mit angeben. In der Regel müssen bei einer Kündi­gung alle Forde­rungen bis zum Todes­zeit­punkt der Person begli­chen werden, danach sollten für die Ange­hörigen keine weiteren Kosten mehr anfallen.

teltarif.de musste nun aller­dings einer verwit­weten Ehefrau helfen, deren Ehemann verstorben war und bei der die Telekom für die Vertrags­auf­lösung plötz­lich eine Vertrags­strafe berechnet hatte.

Vertrags­strafe nach außer­ordent­licher Kündi­gung

Die Telekom bietet im Todes­fall für die Ange­hörigen offi­zielle Formu­lare für Kündi­gung oder Vertrags­über­nahme zum Down­load an. Ein Bekannter der Witwe, der teltarif.de kannte, schrieb uns im Auftrag der Witwe kurz vor Weih­nachten:

Wir haben folgendes Problem: Ich habe einer Witwe bei [der] Kündi­gung eines Mobil­funk­ver­trags ihres verstor­benen Mannes geholfen. Zunächst scheint auch alles zu klappen. Dann nach einem Monat kam die Schock­rech­nung (an den Verstor­benen! Wie pietätlos!): Die Telekom will für die Rest­lauf­zeit noch das Rest­geld haben, obwohl der Kunde (seit 20 Jahren? Laut Rech­nung) ein lang­jäh­riger Kunde zu sein scheint und den Vertrag immer wieder auto­matisch verlän­gert hat. Ich weiß es nicht, ob es recht­lich einwand­frei ist. Meiner Meinung nach aber ganz schön unver­schämt von Seiten der Telekom. Zumal hier, wenn [die] Telekom die Gebühr für die rest­liche Vertrags­lauf­zeit verlangt, handelt es sich um Vertrags­scha­den­ersatz, schließ­lich wird der Vertrag nicht mehr aktiv genutzt (faktisch seit dem Ableben des Kunden). Ob die genauso hoch ist, als ob [...] der Vertrag weiter genutzt [worden] wäre? Zumal jetzt etliche neue Verträge viel güns­tiger wären. Ich weiß es nicht, aber für 10 Euro/Monat (bzw. 9,70 Euro) bekommt man viel mehr geboten als den Tarif Relax 60? Was meinen Sie? Können Sie mit der Telekom reden und der Witwe helfen?
Nach den Unter­lagen von teltarif.de wurde der T-Mobile Relax 60 zwischen 2009 und 2010 vermarktet und war mit den dama­ligen Kondi­tionen für knapp 10 Euro im Monat inzwi­schen schon lange nicht mehr zeit­gemäß. Auf der von der Kundin zuge­sandten Abschluss­rech­nung hatte die Telekom 78,89 Euro für die vorzei­tige Kündi­gung des Relax 60 berechnet.

Telekom bedauert "Arbeits­fehler"

Wir über­mit­telten den Fall am 30. Dezember an die Telekom, und trotz der Weih­nachts­ferien wurde die Sache noch am selben Tag von der Telekom bear­beitet. Ein Kunden­betreuer meldete sich nach wenigen Stunden bei uns und schrieb:

Vielen Dank für Ihre Anfrage. Die Recherche hat ergeben, dass bei der Ster­befall­kün­digung ein sehr bedau­erli­cher Arbeits­fehler aufge­treten ist, für den wir uns entschul­digen. Ein Betrag in der ange­spro­chenen Höhe wird dem Kunden­konto inner­halb der nächsten 14 Tage auf das hinter­legte Giro­konto erstattet.
Als wir dieser der Kundin und ihrem Bevoll­mäch­tigten mitteilten, bedankte letz­terer sich wie folgt bei uns:
Ich bedanke mich auch im Name von Frau [...] für Ihre Hilfe und wünsche Ihnen einen guten Start ins Jahr 2021! Herz­lichen Gruß.

Wer von verstor­benen Ange­hörigen die Online-Accounts über­nehmen muss, steht mögli­cher­weise vor Problemen. Inzwi­schen gibt es aber zahl­reiche Möglich­keiten, schon zu Lebzeiten zu regeln, was mit den eigenen Accounts geschehen soll.

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