teltarif hilft: Telekom-Vertragsstrafe nach der Kündigung
Irrtümliche Telekom-Vertragsstrafe bei Kündigung nach Todesfall
Bild: teltarif.de
Der Tod kommt in vielen Fällen zur Unzeit - die Angehörigen oder Erben bleiben dann mitunter mit einigen Aufgaben zurück und müssen den Nachlass der verstorbenen Person regeln. Oft finden sich Verträge für Festnetz oder Handy im Nachlass, deren Mindestvertragslaufzeit noch nicht abgelaufen ist.
Irrtümliche Telekom-Vertragsstrafe bei Kündigung nach Todesfall
Bild: teltarif.de
Die meisten deutschen Provider haben für diesen Fall ein klar definiertes Prozedere: Wenn sich Angehörige oder Erben mit der Sterbeurkunde und gegebenenfalls einem Erbschein an den Provider wenden, können sie den Vertrag übernehmen oder außerordentlich kündigen. Dabei sollte man immer die entsprechenden Kunden- und Vertragsnummern mit angeben. In der Regel müssen bei einer Kündigung alle Forderungen bis zum Todeszeitpunkt der Person beglichen werden, danach sollten für die Angehörigen keine weiteren Kosten mehr anfallen.
teltarif.de musste nun allerdings einer verwitweten Ehefrau helfen, deren Ehemann verstorben war und bei der die Telekom für die Vertragsauflösung plötzlich eine Vertragsstrafe berechnet hatte.
Vertragsstrafe nach außerordentlicher Kündigung
Die Telekom bietet im Todesfall für die Angehörigen offizielle Formulare für Kündigung oder Vertragsübernahme zum Download an. Ein Bekannter der Witwe, der teltarif.de kannte, schrieb uns im Auftrag der Witwe kurz vor Weihnachten:
Wir haben folgendes Problem: Ich habe einer Witwe bei [der] Kündigung eines Mobilfunkvertrags ihres verstorbenen Mannes geholfen. Zunächst scheint auch alles zu klappen. Dann nach einem Monat kam die Schockrechnung (an den Verstorbenen! Wie pietätlos!): Die Telekom will für die Restlaufzeit noch das Restgeld haben, obwohl der Kunde (seit 20 Jahren? Laut Rechnung) ein langjähriger Kunde zu sein scheint und den Vertrag immer wieder automatisch verlängert hat. Ich weiß es nicht, ob es rechtlich einwandfrei ist. Meiner Meinung nach aber ganz schön unverschämt von Seiten der Telekom. Zumal hier, wenn [die] Telekom die Gebühr für die restliche Vertragslaufzeit verlangt, handelt es sich um Vertragsschadenersatz, schließlich wird der Vertrag nicht mehr aktiv genutzt (faktisch seit dem Ableben des Kunden). Ob die genauso hoch ist, als ob [...] der Vertrag weiter genutzt [worden] wäre? Zumal jetzt etliche neue Verträge viel günstiger wären. Ich weiß es nicht, aber für 10 Euro/Monat (bzw. 9,70 Euro) bekommt man viel mehr geboten als den Tarif Relax 60? Was meinen Sie? Können Sie mit der Telekom reden und der Witwe helfen?Nach den Unterlagen von teltarif.de wurde der T-Mobile Relax 60 zwischen 2009 und 2010 vermarktet und war mit den damaligen Konditionen für knapp 10 Euro im Monat inzwischen schon lange nicht mehr zeitgemäß. Auf der von der Kundin zugesandten Abschlussrechnung hatte die Telekom 78,89 Euro für die vorzeitige Kündigung des Relax 60 berechnet.
Telekom bedauert "Arbeitsfehler"
Wir übermittelten den Fall am 30. Dezember an die Telekom, und trotz der Weihnachtsferien wurde die Sache noch am selben Tag von der Telekom bearbeitet. Ein Kundenbetreuer meldete sich nach wenigen Stunden bei uns und schrieb:
Vielen Dank für Ihre Anfrage. Die Recherche hat ergeben, dass bei der Sterbefallkündigung ein sehr bedauerlicher Arbeitsfehler aufgetreten ist, für den wir uns entschuldigen. Ein Betrag in der angesprochenen Höhe wird dem Kundenkonto innerhalb der nächsten 14 Tage auf das hinterlegte Girokonto erstattet.Als wir dieser der Kundin und ihrem Bevollmächtigten mitteilten, bedankte letzterer sich wie folgt bei uns:
Ich bedanke mich auch im Name von Frau [...] für Ihre Hilfe und wünsche Ihnen einen guten Start ins Jahr 2021! Herzlichen Gruß.
Wer von verstorbenen Angehörigen die Online-Accounts übernehmen muss, steht möglicherweise vor Problemen. Inzwischen gibt es aber zahlreiche Möglichkeiten, schon zu Lebzeiten zu regeln, was mit den eigenen Accounts geschehen soll.