Digitale Vorsorge

Digitaler Nachlass: Online-Accounts erben und vererben

Wer von verstor­benen Ange­hörigen die Online-Accounts über­nehmen muss, steht mögli­cher­weise vor Problemen. Inzwi­schen gibt es aber zahl­reiche Möglich­keiten, schon zu Lebzeiten zu regeln, was mit den eigenen Accounts geschehen soll.
Von

Der digitale Nachlass sollte am besten frühzeitig geregelt werden Der digitale Nachlass sollte am besten frühzeitig geregelt werden
Image licensed by Ingram Image
Ein Phänomen des digi­talen Zeit­alters ist es, dass sich im Lauf eines Menschen­lebens zahl­reiche Accounts für Web-Dienste, soziale Netz­werke, Online-Shops oder Messenger ansam­meln. Mit dem Tod des Nutzers bleiben alle diese Accounts zunächst einmal bestehen, denn in der Regel erfährt der Platt­form-Anbieter von alleine gar nichts vom Ableben des Account-Inha­bers.

Für die Fami­lien­ange­hörigen und Erben stellt sich zusätz­lich zur Trauer dann die Frage: Was soll mit diesen ganzen Accounts geschehen? Wissen wir über­haupt, bei welchem Dienst der Verstor­bene einen Account hatte? Und wenn wir das wissen: Haben wir die Zugangs­daten dazu bezie­hungs­weise wie kommen wir daran? Welche Verträge verur­sachen welche Kosten?

Wer als Lebender viele Accounts im Internet hat, sollte sich schon beizeiten darüber Gedanken darüber machen, was mit diesen nach dem eigenen Tod geschehen soll. Das ist mögli­cher­weise zunächst eine unan­genehme Beschäf­tigung oder erscheint für jüngere Menschen noch "weit weg" zu sein. Wichtig ist es aber deswegen, um den Ange­hörigen - beispiels­weise nach einem plötz­lichen Unfall - unan­genehme Situa­tionen oder echte Sche­rereien zu ersparen. Der digitale Nachlass sollte am besten frühzeitig geregelt werden Der digitale Nachlass sollte am besten frühzeitig geregelt werden
Image licensed by Ingram Image

Einen Über­blick über wich­tigste Accounts verschaffen

Für digi­tale Accounts sollte man dieselbe Vorsorge treffen wie für andere Lebens­bereiche auch: Vieles ist einfa­cher, wenn man das Erbe zu Lebzeiten gere­gelt hat, eine Vorsor­gevoll­macht und/oder eine Betreu­ungs­verfü­gung aufge­setzt hat, eine gene­relle Voll­macht erteilt und alle Doku­mente hierzu an einem Ort depo­niert hat, der den Erben bekannt ist. Wer bereits zu Lebzeiten ein gutes Verhältnis zu vertrau­enswür­digen Menschen gepflegt hat, kann diesen dann auch die Voll­macht über digi­tale Accounts für die Zeit nach dem eigenen Ableben anver­trauen. Bei der Voll­macht sollte auch der Fall bedacht werden, dass man mögli­cher­weise schon zu Lebzeiten hand­lungs­unfähig sein könnte und Betreu­ungs­personen tätig werden müssen.

Egal ob man nun als Ange­höriger die digi­talen Accounts eines Verstor­benen über­nimmt oder sich Gedanken über die eigenen Accounts macht: Zunächst ist es gut, sich einen Über­blick zu verschaffen und die Accounts nach Wich­tigkeits-Kate­gorien einzu­teilen: Zunächst sollte man sich auf alle Accounts konzen­trieren, die etwas mit Geld und Geschäften zu tun haben. Wer Zugriff auf das (Online-)Bank­konto hat, kann anhand der dortigen Abbu­chungen mögli­cher­weise heraus­finden, welche Verträge oder Abos exis­tieren, zu denen viel­leicht nirgends Unter­lagen aufbe­wahrt sind.

Außer dem Giro­konto sind natür­lich Spar­konten, Wert­papier-Depots und Kredit­karten-Konten wichtig. Im nächsten Schritt sollte man sich um alles kümmern, was mit der Wohnung zu tun hat, also Miet­vertrag sowie Verträge für Strom, Gas, Wasser, Müll­entsor­gung, Telefon, Internet, Handy und Zeitungen. Wichtig sind auch Accounts, mit denen Unbe­fugte beispiels­weise Nach­richten versenden könnten, also Konten für E-Mail, soziale Netz­werke, Messenger und Internet-Foren. Dann sollte man sich um alle Konten kümmern, in denen die Bank- oder Kredit­karten­daten hinter­legt sind wie beispiels­weise Online-Shops. Erst zum Schluss kann man sich dann mit eher unwich­tigen Accounts beschäf­tigen, mit denen man kaum Schind­luder treiben kann, wie simple News­letter-Abon­nements beispiels­weise.

Account-Liste anlegen: Schrift­lich oder elek­tronisch?

Für einen Über­blick über alle Accounts ist es wichtig, schon zu Lebzeiten ein komplettes Verzeichnis aller Account-Zugangs­daten anzu­legen und dies an einem sicheren Ort zu verwahren, auf den die Erben dann auch Zugriff haben. Gege­benen­falls sollte man auch weitere Details wie Zwei­faktor-Authen­tifi­zierungs­vorgänge mit doku­mentieren oder Sicher­heits-Fragen und -Antworten zum Zurück­setzen eines Accounts mit aufschreiben.

Die eine perfekte Methode zur Archi­vierung der Accounts gibt es nicht. Hand­schrift­liche oder als Tabelle ausge­druckte Pass­wort-Listen haben den Vorteil, dass man sie leicht ändern kann. Die Erben müssen aber darüber infor­miert sein, wo diese in der Wohnung aufbe­wahrt sind. Und wenn ein Unbe­fugter die Liste schon zu Lebzeiten findet, besteht Miss­brauchs­gefahr. Sicherer ist es, die Liste in einem Bank­schließ­fach oder bei einem Anwalt/Notar zu hinter­legen - dann ist jede Ände­rung eines Pass­worts aber mit einem hohen Aufwand verbunden.

Auch digi­tale Pass­wort-Verwal­tungen haben Vor- und Nach­teile. Verlässt man sich auf einen Pass­wort-Spei­cher­dienst und dieser stellt den Service ein, steht man mögli­cher­weise blöd da. In unserem Ratgeber Gratis Pass­wort-Safe beschreiben wir ein Verfahren, wie mit der Open-Source-Soft­ware KeePass ein eigener Safe erstellt wird. Dieser kann dann entweder lokal auf dem Computer oder einem USB-Stick gespei­chert werden oder in einem möglichst zuver­lässigen Online-Spei­cher-Dienst.

Auf jeden Fall müssen die Erben darüber infor­miert werden, wie sie an einen elek­troni­schen Pass­wort-Safe kommen und welche Zugangs­daten dafür erfor­derlich sind. Sind die Geräte, auf denen die Datei liegt, eben­falls mit Pass­wörtern geschützt, muss man diese eben­falls extern doku­mentieren. Vertrauen ist gut: Digitalen Nachlass mit den Erben am besten schon zu Lebzeiten regeln Vertrauen ist gut: Digitalen Nachlass mit den Erben am besten schon zu Lebzeiten regeln
Bild: Deutsche Telekom/T-Mobile

Der Umgang mit Accounts eines Verstor­benen

Ist das Erbe eines Verstor­benen gere­gelt, sollten sich die offi­ziellen Erben zunächst Zugang zum Haupt-Giro­konto und zum Haupt-E-Mail Account des Verstor­benen beschaffen. Bei den entspre­chenden Anbie­tern muss dafür in der Regel die Ster­beur­kunde und ein Erbschein vorge­legt werden. Wie gesagt: Auf dem Bank­konto kann man mögli­cher­weise Hinweise zu bislang unbe­kannten Abos und Kunden­verhält­nissen finden. Und wer Zugriff auf die Haupt-E-Mail-Adresse hat, kann bei Webdiensten die Pass­wort-Zurück­setzen-Funk­tion nutzen, um sich Zugang zu weiteren Accounts zu verschaffen.

Beim Umgang mit den über­nommenen Accounts ist aber große Sensi­bilität gefragt. Es ist zum Beispiel ein ganz schlechter Stil, auf Social-Media- und Messenger-Accounts des Verstor­benen Nach­richten zu posten, ohne sich vorher als Erbe zu erkennen zu geben. Das kann für die Follower, die auf anderem Wegen vom Tod des Account-Inha­bers erfahren haben, genauso bestür­zend sein wie das sofor­tige Löschen eines Profils. Denn Freunde und Ange­hörige möchten sich mögli­cher­weise auch im Netz gerne an gemein­same Zeiten mit dem Verstor­benen erin­nern und seine Fotos, Videos und Texte weiter betrachten. Es ist also in vielen Fällen eher ratsam, ein Profil im "Gedenk­status" einzu­frieren und einfach stehen zu lassen, als es zu löschen.

Eben­falls tabu ist es, im Namen eines Verstor­benen Geschäfte zu tätigen oder in Online-Shops zu bestellen. Das ist nicht nur pietätlos, sondern kann auch straf­recht­liche Konse­quenzen nach sich ziehen. Die regu­läre Über­nahme eines Accounts mit Ände­rung des Namens ist natür­lich kein Problem. In der Regel müssen übri­gens die Erben alle finan­zielle Verpflich­tungen des Verstor­benen erfüllen, beispiels­weise bis zum Ablauf eines gekün­digten Abon­nements oder bis zur Rück­zahlung eines Kredits, es sei denn ein Anbieter entlässt die Erben unter Vorlage von Ster­beur­kunde und Erbschein vorzeitig aus dem Vertrag.

Die Vorbe­reitung der eigenen Accounts

Wie gesagt: Wer bei den eigenen Accounts Vorsorge trifft und alle Zugangs­daten sauber doku­mentiert, erspart den Erben mögliche Schwie­rigkeiten. Auch die Sorge, dass die Erben mögli­cher­weise Unfug mit den eigenen Accounts treiben können, lässt sich in vielen Fällen eindämmen. Dazu gehört es beispiels­weise auch, Daten wie E-Mails oder Fotos, die pein­lich sein könnten, schon zu Lebzeiten zu löschen.

Juristen empfehlen, eine Person des Vertrauens mit allen Aufgaben rund um das digi­tale Erbe zu betrauen und dies schrift­lich in einer Voll­macht fest­zuhalten. Diverse Platt­form­anbieter wie Face­book oder Google erlauben schon zu Lebzeiten die Fest­legung einer Nach­lass-Kontakt­person. Ein weiterer Service einiger Dienste ist der Inak­tivi­täts-Manager: Findet im Account inner­halb einer fest­gelegten Warte­frist von mehreren Monaten keine Akti­vität statt, können eine oder mehrere Personen darüber benach­rich­tigt werden, die dann auch Zugriff auf das Benutzer-Konto erhalten. Auch eine Diffe­renzie­rung bieten manche Anbieter hierbei an: Der Verstor­bene kann zu Lebzeiten beispiels­weise fest­legen, dass die Erben nur Zugriff auf Fotos und öffent­lich gepos­tete Texte erhalten, nicht aber auf Privat­nach­richten.

Auch wenn es unan­genehm erscheinen mag, ist es also sinn­voll, sich mit den Möglich­keiten zu beschäf­tigen, die der eigene Platt­form­betreiber zur Rege­lung des digi­talen Nach­lasses anbietet. Dies kann über das Einstel­lungs­menü gehen, manche Anbieter listen die Möglich­keiten aber ledig­lich in den Nutzungs­bedin­gungen oder AGB auf.

Weitere wich­tige Ratgeber zum Thema bei teltarif.de:

Externe Ratgeber zum Thema: