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Telekom


08.02.2021 15:52 - Gestartet von Uli1
"...Die Recherche hat ergeben, dass bei der Sterbefallkündigung ein sehr bedauerlicher Arbeitsfehler aufgetreten ist, für den wir uns entschuldigen...."

Da sollten sich dei Mitabeiter der Telekom mal über den Begriff des Entschuldigens schlau machen!

Man kann sich nicht selbst ENTschuldigen, sondern nur um Entschuldigung bitten! Die Bitte um Entschuldigung annehmen und akzeptieren, also ENTschuldigen, kann nämlich nur die entsprechende Person.
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[1] chrisild antwortet auf Uli1
08.02.2021 16:24
Benutzer Uli1 schrieb:
Man kann sich nicht selbst ENTschuldigen, sondern nur um Entschuldigung bitten! Die Bitte um Entschuldigung annehmen und akzeptieren, also ENTschuldigen, kann nämlich nur die entsprechende Person.

Hmm, nein - s. zum Beispiel hier https://www.dwds.de/wb/entschuldigen oder bei duden.de. Der Begriff "(sich) entschuldigen" hat beide Bedeutungen.

In diesem konkreten Fall wäre auch aus Gründen der Pietät eine Formulierung wie "um Verzeihung bitten" sinnvoller gewesen. Aber ich denke, die Witwe ist schlicht froh, letztlich ohne Vertragsstrafe aus der Sache gekommen sein ...
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[1.1] Uli1 antwortet auf chrisild
08.02.2021 23:39
Der Duden ist mit der Bitte eindeutig:
jemanden wegen eines falschen Verhaltens o. Ä. um Verständnis, Nachsicht, Verzeihung bitten

Auch DWDS betont die Bitte.

Nach wie vor gilt, dass der Gegenüber annehmen oder ablehnen kann.
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[1.1.1] helmut-wk antwortet auf Uli1
11.02.2021 13:04
Benutzer Uli1 schrieb:
Der Duden ist mit der Bitte eindeutig: jemanden wegen eines falschen Verhaltens o. Ä. um Verständnis, Nachsicht, Verzeihung bitten

Also "ich entschuldige mich" = "Ich bitte um Verständnis, Nachsicht, Verzeihung"

Auch DWDS betont die Bitte.

Die Bitte wird auch laut dwds durch "ich entschuldige mich" ausgedrückt.

Nach wie vor gilt, dass der Gegenüber annehmen oder ablehnen kann.

Natürlich, auf "ich entschuldige mich" kann mit "die Entschuldigung akzeptiere ich nicht" reagiert werden. Natürlich auch mit einem etwas anderem Wortlaut.
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[2] holtfreter antwortet auf Uli1
11.02.2021 22:52
Benutzer Uli1 schrieb:
Man kann sich nicht selbst ENTschuldigen, sondern nur um Entschuldigung bitten!

Das stimmt. Nehmen wir an, dass das wenigsten so gemeint war und sind glücklich, dass die Gutschrift nicht nur aus Kulanz erfolgte sondern der Fehler zugegeben wurde.