Witwe muss Telekom-Vertrag ihres Mannes weiterzahlen
Service-Hotline gibt widersprüchliche Auskunft
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Nach dem plötzlichen Tod ihres Mannes will eine Frau seinen teuren Telefonvertrag bei der
Telekom
vorzeitig kündigen. Laut der Service-Hotline des Anbieters war dies zu dem Zeitpunkt nicht möglich.
Als die Witwe einige Zeit später dann den Vertrag fristgerecht kündigen wollte, ergaben sich
jedoch andere Probleme.
Die Süddeutsche Zeitung berichtet über einen Fall, den auch einige teltarif.de-Leser in Abwandlungen selbst erlebt haben.
Service-Hotline gibt widersprüchliche Auskunft
Service-Hotline gibt widersprüchliche Auskunft
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Nach dem unerwarteten Tod eines Familienvaters 2012 ist seine hinterbliebene Frau mit den Kindern
auf sich
alleine gestellt. Bei der Sichtung der Unterlagen stellt die Witwe fest, dass ihr Mann
zu Lebzeiten einen Telefonvertrag abgeschlossen hatte, der unter anderem auch ein
Entertainment-Paket für den Fernseher beinhaltete. Dieser
"Entertain Premium Universal"-Vertrag
der Telekom kostete der Familie 85 Euro im Monat. Dieses Geld konnte die alleinerziehende
Mutter nicht mehr aufbringen und wollte daher den Vertrag vorzeitig kündigen, was nicht
funktioniert hat. Die Mitarbeiter
bei der Service-Hotline der Telekom gaben ihr unterschiedliche Auskünfte. Mal sei eine vorzeitige Kündigung in diesen besonderen Fällen möglich, mal nicht - je nachdem,
welcher Mitarbeiter sich am anderen Ende der Leitung befand.
Kündigung muss durch beide Vertragsinhaber erfolgen
Auf Grund der uneindeutigen Beratung der Service-Hotline bei diesem Vertrag und den vielen organisatorischen Angelegenheiten, um die sich die Witwe nach dem Tod ihres Mannes kümmern musste, entschied sie sich, den Vertrag fristgerecht zum Vertragsende im Oktober 2013 zu kündigen und die zusätzlichen Kosten in Höhe von 85 Euro im Monat bis dahin weiterhin zu zahlen.
Als neuen Festnetzanbieter wollte die die Familie zu Vodafone wechseln. Im Zuge des Neuvertrages beauftragte die Frau auch gleich die Portierung der Rufnummer. Da in dem Telekom-Vertrag als Vertragsnehmer beide Ehepartner vermerkt sind, verweigerte der magentafarbene Konzern die Portierung. Die Witwe solle vorab den bestehenden Vertrag auf sich umschreiben, damit ihr Wunschanbieter Vodafone die Portierung im Namen der Auftraggeberin durchführen könne.
Nachdem ein entsprechender Antrag der Witwe bei der Telekom einging, gratulierte diese ihr jedoch zum Abschluss eines Neuvertrages. Folglich sei erst im August 2015 der Wechsel inklusive Rufnummernportierung zu Vodafone möglich.
Telekom räumt Fehler ein und lässt Frau im Regen stehen
Monatlich zahlt die Witwe weiterhin 85 Euro, da sie nicht aus dem Vertrag ihres toten Mannes kommt
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Die alleinerziehende Mutter schaltete einen Rechtsanwalt ein, woraufhin
die Telekom einen Fehler einräumte. Für den neuen Wechseltermin und die Rufnummernportierung
im Oktober 2014 müsse sich die Kundin selbst mit Vodafone in Verbindung setzen, so der Anbieter.
Zwar wurde der Vertrag fristgerecht zum nächstmöglichen Kündigungstermin im Oktober 2013 gekündigt, da zu diesem Zeitpunkt der verstorbene Ehemann
noch Vertragspartner war, sah die Telekom die Kündigung als unwirksam an. Folglich musste
der auf die Frau umgeschriebene Vertrag gekündigt werden. Dies erfolgte zwar bei dem
Anbieterwechsel durch Vodafone, allerdings nicht fristgerecht, so die Telekom. Somit
verschob sich der Kündigungstermin um ein weiteres Jahr.
Der nun folgende Schriftverkehr zwischen dem Rechtsanwalt und der Telekom führte nicht zu dem gewünschten Erfolg; somit wandte sich die Witwe an die Süddeutsche Zeitung, die daraufhin bei der Telekom nachfragte. Eine Sprecherin teilte dem Verlag mit, dass die Frau nur den Tod ihres Mannes hätte ordentlich melden müssen, um ein Sonderkündigungsrecht in Anspruch nehmen zu können. Da die Inanspruchnahme dieser Regelung jedoch nach Ablauf einer gewissen Zeit sowie durch die Einschaltung eines Anwaltes hinfällig war, müsse die Frau entsprechende weitere Zahlungen bis Oktober 2014 leisten. Auch auf Nachhaken der Tageszeitung hin zeigte sich der Konzern nicht kulant und will weiterhin nicht auf die monatlichen Zahlungen in Höhe von 85 Euro bis zum Oktober 2014 verzichten.
Erst vor kurzem legte die Deutsche Telekom ihre Zahlen für das vierte Quartal 2013 vor. Dabei konnte der Anbieter einen Umsatz von über 60 Milliarden Euro verbuchen.