Benutzer wwadepohl schrieb:
Benutzer tjacobs schrieb:
Warum steht hier kein Kündigungsrecht zu? Der Anbieter kann mir doch meine eigene (zweite) Leitung -technisch - gar nicht liefern, also erbringt er seine Leistung nicht.
-tjacobs.
Nach BGB ist die Leistung unmöglich und damit liegt ein wichtiger Grund für eine außerordentliche Kündigung vor. Ggf. muß mit dem Provider verhandelt werden, welche Abstandszahlung notwendig ist, wenn dieser Vorleistungen auf eine bestimmte Laufzeit umgelegt hat. Sofern Anschlußgebühren separat abgerechnet wurden, sehe ich das aber eher keinen Anspruch.
Das hätte ich jetzt auch so verstanden. Die Leitung ist belegt und damit ist ein Erbringen der Leistung am Umzugsort unmöglich.
Schwierig wird es, wenn man nicht in eine bestehende Wohnung zuzieht, in der man gar nicht aus dem bereits bestehenden Vertrag rauskommt, sondern in eine neue Wohnung zusammenzieht, und sich bewusst gegen den Anbieter etscheidet.
Da verstehe ich den Anbieter schon irgendwo - er hätte ja liefern können.