BNetzA muss doppelt so viele Streitfälle mit Anbietern schlichten
Bundesnetzagentur hilft Verbrauchern bei Problemen
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Die Verbraucherschlichtungsstelle Telekommunikation der Bundesnetzagentur hat die Aufgabe, als behördliche Schlichtungsstelle die gesetzlichen Vorgaben nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz zu erfüllen. Gibt es telekommunikationsrechtliche Streitigkeiten zwischen Kunde und Anbieter, hilft die Stelle dabei, den Streit außergerichtlich beizulegen. Die Verbraucherschlichtungsstelle möchte als neutrale Instanz zwischen beiden Parteien eine für beide Seiten zufriedenstellende Lösung erreichen.
Die Verbraucherschlichtungsstelle wird bei Streitfällen im Zusammenhang mit den kundenschützenden Regelungen im Telekommunikationsgesetz (TKG) aktiv. Die Einleitung eines Schlichtungsverfahrens kann aber nur dann stattfinden, wenn aus dem Antrag des Kunden ersichtlich ist, dass der betreffende Anbieter Rechte verletzt, die ausschließlich in diesem gesetzlichen Rahmen aufgeführt sind.
Nach einer Mitteilung der BNetzA sind die Fallzahlen bei derartigen Schlichtungsverfahren zuletzt stark angestiegen.
Homann: Anbieter arbeiten offenbar gut mit
Bundesnetzagentur hilft Verbrauchern bei Problemen
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Seit Inkrafttreten des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes am 1. April 2016 sind laut der BNetzA 3261 Anträge eingegangen. Im Vorjahreszeitraum waren es noch 1686. Damit haben sich nach Angaben der Behörde die Anträge an die Schlichtungsstelle beinahe verdoppelt.
Als wichtigen Grund für den Anstieg der Fälle ist aus Sicht der BNetzA zu nennen, dass die Schlichtung für Verbraucher kostenfrei ist. Die Regulierungsbehörde geht davon aus, dass die Zahl der Anträge weiter auf einem hohen Niveau bleiben wird.
"Ich freue mich, dass wir oft sehr gute Einigungen in der Schlichtung erzielen können. Im Schlichtungsverfahren können Streitigkeiten in vielen Fällen schnell, unkompliziert und kostenfrei beigelegt werden. Das wird auch maßgeblich durch die konstruktive Mitarbeit der Unternehmen unterstützt", sagte Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur.
Auslöser für ein Schlichtungsverfahren sind beispielsweise, dass Kunden sich über eine falsche Telefon- und Internetrechnung beschweren oder wenn es bei der Bereitstellung der vertraglich zugesicherten Leistung hapert. Weitere Themen der Schlichtung sind Störungen und Sperrungen des Anschlusses, Fragen zu Anbieterwechsel und Weiterversorgungspflicht sowie zum Umzug eines Anschlusses.
Auch teltarif.de kann im Rahmen der Reihe teltarif hilft immer wieder ausgewählten Verbrauchern bei Problemen mit Anbietern helfen.