Zwischenbericht

BNetzA muss doppelt so viele Streitfälle mit Anbietern schlichten

Die Bundesnetzagentur schlichtet bei Problemen zwischen Kunde und Anbieter, um Gerichtsverfahren zu vermeiden. Die Zahl der Verfahren ist dabei drastisch gestiegen.
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Bundesnetzagentur hilft Verbrauchern bei Problemen Bundesnetzagentur hilft Verbrauchern bei Problemen
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Die Ver­braucher­schlichtungs­stelle Tele­kommuni­kation der Bundes­netz­agentur hat die Aufgabe, als behördliche Schlichtungs­stelle die ge­setzlichen Vorgaben nach dem Ver­braucher­streit­beilegungs­ge­setz zu erfüllen. Gibt es tele­kommuni­kations­recht­liche Streitigkeiten zwischen Kunde und Anbieter, hilft die Stelle dabei, den Streit außer­ge­richtlich bei­zu­legen. Die Ver­braucher­schlichtungs­stelle möchte als neutrale Instanz zwischen beiden Parteien eine für beide Seiten zu­frieden­stellende Lösung erreichen.

Die Ver­braucher­schlichtungs­stelle wird bei Streitfällen im Zusammenhang mit den kundenschützenden Regelungen im Tele­kommuni­kations­ge­setz (TKG) aktiv. Die Einleitung eines Schlichtungs­ver­fahrens kann aber nur dann stattfinden, wenn aus dem Antrag des Kunden ersichtlich ist, dass der betreffende Anbieter Rechte verletzt, die ausschließlich in diesem gesetzlichen Rahmen aufgeführt sind.

Nach einer Mitteilung der BNetzA sind die Fallzahlen bei derartigen Schlichtungs­ver­fahren zuletzt stark angestiegen.

Homann: Anbieter arbeiten offenbar gut mit

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Seit Inkrafttreten des Ver­braucher­streit­beilegungs­ge­setzes am 1. April 2016 sind laut der BNetzA 3261 Anträge eingegangen. Im Vor­jahres­zeit­raum waren es noch 1686. Damit haben sich nach Angaben der Behörde die Anträge an die Schlichtungsstelle beinahe verdoppelt.

Als wichtigen Grund für den Anstieg der Fälle ist aus Sicht der BNetzA zu nennen, dass die Schlichtung für Verbraucher kostenfrei ist. Die Regulierungsbehörde geht davon aus, dass die Zahl der Anträge weiter auf einem hohen Niveau bleiben wird.

"Ich freue mich, dass wir oft sehr gute Einigungen in der Schlichtung erzielen können. Im Schlichtungsverfahren können Streitigkeiten in vielen Fällen schnell, unkompliziert und kostenfrei beigelegt werden. Das wird auch maßgeblich durch die konstruktive Mitarbeit der Unternehmen unterstützt", sagte Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur.

Auslöser für ein Schlichtungsverfahren sind beispielsweise, dass Kunden sich über eine falsche Telefon- und Internetrechnung beschweren oder wenn es bei der Bereitstellung der vertraglich zugesicherten Leistung hapert. Weitere Themen der Schlichtung sind Störungen und Sperrungen des Anschlusses, Fragen zu Anbieterwechsel und Weiterversorgungspflicht sowie zum Umzug eines Anschlusses.

Auch teltarif.de kann im Rahmen der Reihe teltarif hilft immer wieder ausgewählten Verbrauchern bei Problemen mit Anbietern helfen.

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