Telefonverträge: Weniger Anträge auf Schlichtung
Wenn es im Telekommunikationssektor Streit gibt, ist die Bundesnetzagentur als Schiedsrichter gefragt. Streit gibt es regelmäßig: Sei es, dass ein Kunde sich von seinem Anbieter nicht Ernst genommen oder übervorteilt fühlt. Beispielsweise, wenn die Leitung nicht richtig funktioniert oder eine Rechnung nicht stimmt.
„Auch im letzten Jahr haben sich die Telekommunikationsunternehmen häufig an Schlichtungsverfahren unserer Verbraucherschlichtungsstelle beteiligt,“ berichtet Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur. „Wir konnten in 620 Streitfällen eine einvernehmliche Lösung zwischen Verbrauchern und Unternehmen finden.“
Weniger Schlichtungsanträge
Bei Streitigkeiten im TK-Sektor ist die Bundesnetzagentur der Schiedsrichter.
Foto: Picture Alliance/dpa
Im Jahr 2021 bearbeitete die Schlichtungsstelle 1622 Schlichtungsanträge von Kunden der Telekommunikationsunternehmen. Im Vorjahr waren es 1844. Hinzu kamen 830 Anfragen von Kunden von Telekommunikationsunternehmen zum Schlichtungsverfahren.
In 620 Streitfällen wurde eine Übereinkunft der Parteien erreicht. Die Schlichtungsstelle lehnte insgesamt 440 Schlichtungsanträge ab. In 85 der abgelehnten Fälle hielt die Schlichtungsstelle eine Kulanzlösung für möglich und leitete die Anliegen an die Telekommunikationsunternehmen weiter. In 35 dieser Fälle wurde eine einvernehmliche Lösung der Streitsache mit dem Kunden erreicht.
Von den im Jahr 2021 beendeten Verfahren blieben 572 ergebnislos. Leider verrät die Netzagentur keine Details dazu.
Lediglich in 235 dieser Fälle verweigerten die Antragsgegner die Teilnahme am Schlichtungsverfahren, ohne eine Lösung der Streitfrage anzubieten. Die Zahl der Teilnahmeverweigerungen ist damit geringer als in den vergangenen Jahren (2020:293). In 325 Fällen zogen die Antragsteller ihre Anträge zurück. Die Gründe hierfür lagen unter anderem in der zwischenzeitlichen Erledigung der Streitsache. In 42 Fällen nahmen Antragsteller ihre Anträge im laufenden Verfahren zurück.
Um was ging es genau?
Im Jahr 2021 waren erneut vorwiegend Vertragsangelegenheiten Gegenstand der Schlichtungsverfahren (63 Prozent). Darunter fallen vertraglich zugesagte Leistungen, die nicht eingehalten wurden, Streitigkeiten bei der Beendigung von Verträgen oder Unstimmigkeiten bei der Vertragslaufzeit. Weitere Schwerpunkte waren Rechnungsbeanstandungen (20 Prozent) und Probleme beim Umzug (4 Prozent).
Die Streitfälle bezogen sich zu 54 Prozent auf Festnetz- (einschließlich Breitband-Kabelanschlüsse) und zu 45 Prozent auf Mobilfunkanschlüsse. Ein Prozent bezog sich auf Hybridanschlüsse, also wo Mobilfunk zur Unterstützung des Festnetzes kombiniert wird.
Der Hintergrund
Die Schlichtungsstelle Telekommunikation vermittelt bei Streitigkeiten zwischen Telekommunikationsunternehmen und deren Kunden, die im Zusammenhang mit den kundenschützenden telekommunikationsrechtlichen Regelungen stehen. Ziel ist es, so erklärt es die Bundesnetzagentur, eine einvernehmliche Lösung zwischen den Parteien zu erreichen, um so eine gerichtliche Auseinandersetzung zu vermeiden. Das Verfahren ist für beide Parteien freiwillig und kostenfrei.
Bericht veröffentlicht
Wer mehr wissen möchte: Der Tätigkeitsbericht 2021 sowie nähere Informationen zum Schlichtungsverfahren vor der Schlichtungsstelle Telekommunikation sind im Internet veröffentlicht.
Wenn es Streit zwischen konkurrierenden TK-Unternehmen gibt, insbesondere, wenn sie etwas haben oder nutzen wollen, was ihnen der "incumbent" (meist die Deutsche Telekom) so nicht geben will oder nicht zu dem Preis, sind die Beschlusskammern der Netzagentur zuständig. Aktuell müssen sie über einen Antrag der Telekom auf Erhöhung der Kosten für die Teilnehmerleitung zum Kunden befinden.