Vodafone gewinnt Prozess um Kündigung bei Umzug
Gerichtsurteil zur Sonderkündigung beim Umzug
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Internet- und Kabelfernsehkunden müssen bei Umzügen
drei Monate ihren alten Vertrag weiterzahlen - auch wenn der Provider
am neuen Wohnort nicht vertreten ist. Das geht aus einem heute verkündeten Urteil des Oberlandesgerichts München hervor.
Das Sonderkündigungsrecht für solche Fälle gilt erst ab dem Tag des Umzugs, wie der Vorsitzende Richter Gunnar Cassardt erläuterte. Damit ist der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) in zweiter Instanz mit einer Klage gegen Vodafone Kabel gescheitert. Den ersten Prozess hatte Vodafone verloren.
Gesetzeslücke: Wann beginnt die Dreimonatsfrist?
Gerichtsurteil zur Sonderkündigung beim Umzug
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Die Verbraucherschützer wollten durchsetzen, dass die Kunden schon
vor dem Umzug kündigen dürfen, wenn ihr Provider am neuen Wohnort
nicht vertreten ist. Denn im Telekommunikationsgesetz gibt es eine
Lücke: "Es steht nicht drin, ab wann die Frist läuft", sagte der
Vorsitzende Richter Gunnar Cassardt.
Vodafone argumentierte, dass Missbrauch Tür und Tor geöffnet würden, wenn die Kunden schon vor einem Umzug ein Sonderkündigungsrecht hätten. Das sahen auch Richter Cassardt und Kollegen so: "Da sind viele Punkte, die zu Unklarheiten führen würden."
Die Verbraucherzentralen beriefen sich darauf, dass in dem Gesetz eben kein Termin genannt ist: "Wir reparieren Gesetze nicht, wenn's nicht drin steht", sagte Rechtsanwalt Michael Peter. Richter Cassardt räumte ein, dass ein Sonderkündigungsrecht erst ab Umzugstermin für die Verbraucher unerfreulich ist: "Der Kunde muss für eine Leistung bezahlen, die er gar nicht mehr bekommt, was natürlich niemand gerne tut." Vodafone hatte zuvor schon in einem Parallelverfahren vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf gewonnen.
Was Sie bei einem Umzug beachten sollten, erläutern wir auf unserer Ratgeberseite zum Umzug.