Entfernbare Batterie

Beschluss: Austauschbarer Akku wird nicht verpflichtend

Auch in Zukunft können die Hersteller ihre Mobil­geräte mit fest instal­liertem Strom­spei­cher offe­rieren. Unter anderem läge dies am Vertrieb.
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Nur wenige Akkus aktueller Handys lassen sich wie beim Galaxy XCover 4 leicht entfernen Nur wenige Akkus aktueller Handys lassen sich wie beim Galaxy XCover 4 leicht entfernen
Samsung
Für Handys, Tablets, Note­books und andere batte­rie­betrie­bene Geräte sollte es, wenn es nach dem Bundesrat geht, eine Verpflich­tung für austausch­bare Akkus geben. Dieser und weiteren Forde­rungen erteilte die Bundes­regie­rung jetzt eine Absage. Eine umfas­sende Stel­lung­nahme erklärt, weshalb die Geset­zes­ände­rungen nicht voll­zogen werden können. Haupt­säch­lich stünden binnen­markt­recht­liche Gründe im Weg. Weiter­gehende konkrete Restrik­tionen des Produkt­designs dürften nur gemäß der EU-Ökode­sign-Richt­linie erfolgen. Die verlän­gerte Bereit­stel­lung von Akkus wurde eben­falls abge­lehnt. Man unter­stütze jedoch die Inten­tion des Antrags.

Traum des austausch­baren Akkus vorerst ausge­träumt

Nur wenige Akkus aktueller Handys lassen sich wie beim Galaxy XCover 4 leicht entfernen Nur wenige Akkus aktueller Handys lassen sich wie beim Galaxy XCover 4 leicht entfernen
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Mitte Februar berich­teten wir darüber, dass der Bundesrat die Umwelt und die Verbrau­cher durch stan­dard­mäßig wech­sel­bare Akkus entlasten wollte. Laut der Länder­kammer seien die fest verbauten auflad­baren Batte­rien in Smart­phones, Note­books, Tablets und weiteren Elek­tronik­geräten eine „Fehl­ent­wick­lung“. Die Entschei­dung über das Gesuch fällte die Bundes­regie­rung recht flott, nämlich kurz vor dem Beginn des vergan­genen Wochen­endes. Ein über 100 Seiten starkes PDF-Doku­ment nimmt sich den insge­samt 26 Forde­rungen an, wovon 19 abge­lehnt wurden. Darunter auch die ange­peilte Pflicht des austausch­baren Strom­spei­chers.

„Die Bundes­regie­rung unter­stützt die Inten­tion des Antrags, lehnt die vorge­schla­genen Ände­rungen jedoch ab“, heißt es im entspre­chenden Absatz. Die weiter­gehenden Ände­rungen an das Produkt­design wären aus binnen­markt­recht­lichen Gründen ledig­lich EU-weit umsetzbar, da der Groß­teil der betref­fenden Elek­tronik­geräte inter­national vermarktet wird. Der Bundesrat bezog sich in seinem Antrag auf die WEEE-EU-Richt­linie (Waste of Elec­tro­nical and Elec­tronic Equip­ment / Elektro- und Elek­tronik­geräte-Abfall). In diesem Fall sei aller­dings die EU-Ökode­sign-Richt­linie ausschlag­gebend.

Was lehnte die Bundes­regie­rung sonst noch ab?

Damit Handys aufgrund nach­las­sender Ausdauer nicht zu schnell auf dem Müll landen, wollte der Bundesrat eine fünf­jäh­rige Pflicht für den Austausch des Akkus durch­setzen. Aller­dings wider­spricht die Bundes­regie­rung auch hier. Des Weiteren wurde die Anfor­derung zur Opti­mie­rung der Rück­nah­mepflicht von Elek­tronik­arti­keln abge­lehnt. Vor allem der Online­handel stand seitens Bundesrat in der Kritik. Rück­nahmen sollten nicht von der Lager­fläche abhängig sein und auch für mitt­lere und große Anbieter mit kleinen Lagern gelten.

„Die Rege­lung ist in der Praxis regel­mäßig nicht voll­ziehbar. U.a. ist nicht eindeutig, welche zusätz­lichen vergleich­baren Vertreiber betroffen sein sollen, wenn diese nicht verpflichtet sind, ihren Jahres­abschluss offen­zulegen“, erklärt die Bundes­netz­agentur.

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