Länder: ARD/ZDF sollen TV- und Radiosender einstampfen
Die ARD könnte die Zahl der Radioprogramme reduzieren
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Die Bundesländer wollen die Reform bei ARD und ZDF vorantreiben. Die Rundfunkkommission mahnte auf ihrer Klausur in der vergangenen Woche aus diesem Grund zu mehr Einsparungen. Lineare TV- und Radioprogramme sollen eingestellt werden. Die Öffentlich-rechtlichen sollen stattdessen künftig über gemeinsame Internet-Plattformen Inhalte ausspielen.
Man wolle weg davon, dass die öffentlich-rechtlichen Sender jeweils eigene Angebote mit ähnlicher Ausrichtung im TV- und Radiobereich produzieren. Aktuelle Mediatheken und Audiotheken sollen zudem nur eine Zwischenform sein, sagte die Koordinatorin der Länder-Rundfunkkommission und rheinland-pfälzische Medienstaatssekretärin, Heike Raab (SPD), nach einer zweitägigen Klausur der Kommission in Rheinland-Pfalz. Man wolle stattdessen Inhalte auf gemeinsamen Plattformen bündeln.
Raab sagte, die Länder erwarteten, dass die öffentlich-rechtlichen Sender die Möglichkeit nutzten, Spartenkanäle einzustellen und dadurch zu sparen. Diese Möglichkeit erhalten die Öffentlich-Rechtlichen durch den Dritten Medienänderungsstaatsvertrag, der zurzeit in den Länderparlamenten beraten wird und im Sommer in Kraft treten soll.
Sie verwies auch auf die gängige Praxis etwa von Spotify und Netflix, die zahlreiche Inhalte auf einer Plattform bündelten. "Wir haben bei den Öffentlich-Rechtlichen über 100 Apps identifiziert. Das kann auch nicht die Lösung sein", zitiert tagesschau.de Heike Raab.
Gemeinsame Plattform aus 3sat und Arte
Die ARD könnte die Zahl der Radioprogramme reduzieren
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Bislang haben ARD und ZDF sowie Deutschlandradio eigene Plattformen, die auch auf Angebote der anderen Häuser verweisen. Die Plattform solle mit einem zentralen Zugang versehen werden, sagte Raab. Erwünscht sei etwa, dass ARD und ZDF auch die Kulturkanäle 3sat und Arte in die gemeinsame Plattform einbeziehen, um die europäischen Inhalte zu stärken, sagte Raab. Die Idee soll im Februar in der nächsten Sitzung dann konkreter werden.
Zugleich wurde nach der Klausur betont, dass man den publizistischen Wettbewerb zwischen ARD und ZDF weiterhin wolle.
Vaunet: Ergebnisse der Klausur können nur ein Auftakt sein
"Wir begrüßen, dass die Länder bei ihren Beratungen zur weiteren Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks nun auch den Umfang seiner Angebote – insbesondere im Bereich Spartenangebote und Hörfunkwellen – kritisch in den Blick nehmen", kommentiert Daniela Beaujean, Geschäftsführerin des Privatfunkverbands Vaunet, die Ergebnisse der Klausurtagung der Länder zur Zukunft des öffentlich-rechtlichen Rundfunks.
Die in der Rundfunkkommission identifizierten drei Reformfelder könnten jedoch nur ein Auftakt sein – weitere für den Wettbewerb mit den privaten Medien entscheidende Themen müssten auf die Agenda genommen werden. Das gelte insbesondere für die Werbung und kommerziellen Aktivitäten der Anstalten, die unerwähnt geblieben sind, sowie Grenzziehungen für Online-Audio und Streaming. Bei der angedachten Erhöhung der Regionalität, der Fortentwicklung einer gemeinsamen öffentlich-rechtlichen Plattform und der Umsetzung der Flexibilisierungsmöglichkeiten müssten die Auswirkungen auf die privaten TV-, Radio- und Onlineangebote intensiv geprüft werden.
Der Vaunet betont, dass in einem Umfeld, in dem der Werbemarkt unter Druck gerät, während die Beitragseinnahmen verlässlich stabil bleiben, eine Klärung nicht ausbleiben kann, ob, wo und in welchem Umfang der öffentlich-rechtliche Rundfunk zukünftig werben darf. Hier spricht sich der Verband schon lange für eine Werbefreiheit im Fernsehen und im Radio für eine Harmonisierung der bestehenden Regelungen nach dem NDR-Modell, also 60 Minuten Werbung pro Werktag in nur einem Programm, aus. Das Werbeverbot in Telemedien müsse aus Sicht des Vaunet beibehalten und darf nicht über die kommerziellen Tochterunternehmen umgangen werden. Es bedarf grundsätzlich mehr Transparenz, auch bei den kommerziellen Tätigkeiten der Anstalten. Das betreffe neue Dienste wie ARD Plus oder beispielsweise öffentlich-rechtliche Podcasts, die auf kommerziellen Drittplattformen mit Werbeeinspielungen, vermarktet über die Werbetöchter, verbreitet werden.
Vaunet begrüßt Neuordnung und Konsolidierung bei TV und Audio
Die sich mehrenden Anzeichen, im öffentlich-rechtlichen Hörfunk eine Neuordnung und Konsolidierung angehen zu wollen, bewertet der Vaunet positiv. Bereits bei der zurückliegenden Novellierung des öffentlich-rechtlichen Auftrages wäre eine Gesamtschau aller Länder für Radio und Audio notwendig gewesen, die nun zügig nachgeholt werden sollte. Eine zunehmende drohende Vermarktung des digitalen Inventars, Lokalisierung und Ausuferung im Audio-Angebot durch die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten führt zu zusätzlichen Wettbewerbsverzerrungen, die dringend eine verbindliche, teils quantitative Grenzziehung benötigen.
Mit Spannung erwartet der Privatfunk-Verband daher die Einsetzung des Zukunftsrats und dessen Empfehlungen und steht mit seiner Expertise, gerne auch im Rahmen einer Klausurtagung zu und mit den privaten Medien zur Verfügung.
In einer Anhörung im sächsischen Landtag hat der ARD-Vorsitzende Kai Gniffke nochmal bestätigt, dass bereits 2023 ein linearer Kanal eingestellt werden soll.