Themenspezial: Verbraucher & Service Eingespart

GEZ: Keine Erinnerungsbriefe zum Rundfunkbeitrag mehr

Einige TV-Zuschauer und Radio­hörer haben gute Gründe, dem Beitrags­ser­vice keine SEPA-Last­schrift für den Rund­funk­bei­trag zu erteilen. Der Beitrags­ser­vice will nun aber keine Erin­nerungs­briefe mehr verschi­cken.
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Beitragsservice verzichtet auf Erinnerungsbriefe für Überweiser Beitragsservice verzichtet auf Erinnerungsbriefe für Überweiser
Foto: dpa, Bearbeitung: teltarif.de
In den vergan­genen Jahren gab es zahl­reiche Klagen gegen den Rund­funk­bei­trag, seine Höhe, oder dazu, wer ihn unter welchen Umständen bezahlen muss. Manchen Bürgern ist es auch nicht geheuer, dem Beitrags­ser­vice eine SEPA-Last­schrift zum Einzug der Rund­funk­bei­träge zu erteilen. Es gibt also Gründe, warum Verbrau­cher den Rund­funk­bei­trag lieber selbst über­wiesen haben - mögli­cher­weise mit dem Zusatz "unter Vorbe­halt".

An alle diese Rund­funk­gebüh­ren­zahler hat der Beitrags­ser­vice - so wie auch schon die Vorgänger-Orga­nisa­tion GEZ - bislang vier Mal pro Jahr einen Erin­nerungs­brief mit einer Rech­nung verschickt. Damit könnte nun bald Schluss sein.

Brief des Beitrags­ser­vice an Über­weiser

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Foto: dpa, Bearbeitung: teltarif.de
Der teltarif.de-Redak­tion liegt ein Brief vor, den ein Rund­funk­gebüh­ren­zahler in dieser Woche vom Beitrags­ser­vice erhalten hat. Bislang hatte der Zuschauer sich auf die viermal jähr­lich eintref­fenden Briefe verlassen und dann jeweils eine Einzel­über­wei­sung für den betref­fenden Drei­monats­zeit­raum bei seiner Haus­bank durch­geführt. In dem Schreiben heißt es nun:

Sehr geehrter Herr ..., Ihre letzten Zahlungen sind erfolg­reich bei uns einge­gangen, damit wurde Ihr Beitrags­konto ausge­gli­chen. Mit Ihrem Rund­funk­bei­trag tragen Sie einen wich­tigen Teil dazu bei, dass die Ange­bote des öffent­lich-recht­lichen Rund­funks unab­hängig und viel­fältig sein können.

Wich­tige Ände­rung: Wir treten heute persön­lich mit Ihnen in Kontakt, um Sie über eine wich­tige Neue­rung zu infor­mieren: Künftig werden Sie von uns zu den entspre­chenden Fällig­keits­ter­minen keine Zahlungs­auf­for­derungen mehr erhalten. Auf diese Weise möchten wir Ressourcen einsparen und Verwal­tungs­auf­wand redu­zieren.

Bitte über­weisen Sie in Zukunft Ihre Rund­funk­bei­träge selbst­ständig zu den unten­ste­henden Terminen. Diese Zahlungs­ter­mine gelten auch für kommende Jahre, solange sich an Ihrer Beitrags­pflicht und -höhe nichts ändert. [Es folgen die Details zum betref­fenden Kunden­konto.]

Sie können die Rund­funk­gebühr auch schnell und unkom­pli­ziert per Last­schrift zahlen. Indem Sie uns ein SEPA-Last­schrift­mandat erteilen, werden die Rund­funk­bei­träge auto­matisch von Ihrem Konto einge­zogen. Wir bedanken uns, dass Sie uns bei diesem Vorhaben unter­stützen.

Die Alter­nativen zur SEPA-Last­schrift

An der bishe­rigen Zahlungs­weise ändert sich hingegen nichts, der Rund­funk­bei­trag muss wie bisher zur Mitte des entspre­chenden Drei­monats­zeit­raums bezahlt werden also jeweils am 15. Februar, Mai, August und November.

Der Beitrags­ser­vice nutzt die Umstel­lung offenbar dazu, mehr Gebüh­ren­zahler zur SEPA-Last­schrift zu drängen: Dem Brief liegt nicht nur ein vorge­fer­tigtes Papier­for­mular hierfür bei, es gibt auch einen QR-Code, mit dem man die Last­schrift über das Smart­phone einrichten kann.

Zur SEPA-Last­schrift ist aller­dings nach wie vor kein Zuschauer verpflichtet. Es ist auch möglich, den Rund­funk­bei­trag wie bisher zu jedem der genannten Termine manuell per Einzel­über­wei­sung zu bezahlen. Wem das zu umständ­lich ist, der kann auch bei seiner Haus­bank hierfür einen Dauer­auf­trag einrichten, der vier­tel­jähr­lich ausge­führt wird. Die hierzu notwen­digen Daten (IBAN, BIC, Betrag, Verwen­dungs­zweck) befinden sich eben­falls auf dem Brief.

Es ist zu erwarten, dass sich diese Einspa­rung von Ressourcen und Verwal­tungs­auf­wand ledig­lich auf die bishe­rigen Über­weiser erstreckt. An Nicht­zahler und verspä­tete Zahler wird der Beitrags­ser­vice sicher auch in Zukunft Zahlungs­erin­nerungen und Mahnungen versenden.

Ein Spre­cher des Beitrags­ser­vice hat in Reak­tion auf diesen Bericht inzwi­schen klar­gestellt: In diversen Fällen erhalten Beitrags­zahler weiterhin Briefe.

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