KEF: Rundfunkbeitrag bleibt bis 2024 unverändert
Der Rundfunkbeitrag bleibt stabil
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Die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) stellt in ihrem 23. Bericht nach einer Abwägung aller Risiken und Chancen fest, dass die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten mit der Beitragsanpassung auf monatlich 18,36 Euro für die Beitragsperiode 2021 bis 2024 bedarfsgerecht finanziert sind. Das bedeutet: Der Rundfunkbeitrag wird in den kommenden zwei Jahren nicht erneut steigen.
Die Anpassung auf diesen Betrag wurde von der Kommission bereits in ihrem 22. Bericht zum 1. Januar 2021 empfohlen und vom Bundesverfassungsgericht mit Beschluss vom 20. Juli 2021 umgesetzt. Die Überprüfung von Aufwendungen und Erträgen der Rundfunkanstalten bestätige im Wesentlichen die Feststellungen des 22. Berichts.
Der Rundfunkbeitrag bleibt stabil
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Im Saldo ergeben sich gegenüber dem 22. Bericht Mehrbedarfe aus der Veränderung von Aufwendungen und Erträgen von insgesamt 139,2 Millionen Euro. Das seien laut KEF lediglich 0,4 Prozent des festgestellten finanzbedarfswirksamen Gesamtaufwands.
Weiterhin abzudecken sei der Ausfall aus der verzögerten Beitragsanpassung mit rund 224,3 Millionen Euro. Für die Finanzierung stünden allerdings zusätzliche verfügbare Mittel von rund 540,1 Millionen Euro zur Verfügung.
Corona-Auswirkungen noch unklar
Die kurz- und mittelfristigen Auswirkungen der Corona-Pandemie auf den öffentlich-rechtlichen Rundfunk seien laut der Kommission derzeit noch schwer abschätzbar. Die Anstalten haben in ihren Anmeldungen den zusätzlichen Bedarf für 2020 bis 2024 auf 597 Millionen Euro beziffert. Die Kommission erkennt diesen Pandemie-bedingten zusätzlichen Bedarf weitestgehend an. Der Mehraufwand werde aber durch verminderte Bedarfe an anderer Stelle und durch Zuschätzungen von Erträgen insbesondere in den Bereichen Werbung, Sponsoring und Kostenerstattungen weitgehend ausgeglichen.
Auch unter Berücksichtigung der Corona-Risiken für die Erträge aus Rundfunkbeiträgen zeige die aktuelle Feststellung insgesamt nur sehr geringe Abweichungen von der Feststellung des 22. Berichts, so die Kommission.
Öffentlich-Rechtliche meldeten höheren Bedarf an
Gegenüber den Bedarfsanmeldungen von ARD, ZDF und Deutschlandradio verringert die KEF die Budget-Anmeldung für 2021 bis 2024 um 1.577,9 Millionen Euro. Davon entfallen 924,8 Millionen Euro auf Aufwandsreduzierungen, 623,1 Millionen Euro auf Ertragszuschätzungen und 30 Millionen Euro auf Korrekturen bei den anrechenbaren Eigenmitteln.
Die KEF drängt die Öffentlich-Rechtlichen erneut zum Ausstieg aus der analogen UKW-Technik beim Radio und streicht bis 2032 die Kosten für zwei parallel laufende terrestrische Verbreitungswege (UKW und DAB+) zusammen.