ARD und ZDF begrüßen Erhöhung des Rundfunkbeitrags
Der Rundfunkbeitrag darf erhöht werden
Bild: picture alliance/Jens Kalaene/ZB/dpa
ARD, ZDF und Deutschlandradio begrüßen die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Rundfunkbeitrag in Karlsruhe. Wie gemeldet, haben die Richter haben den Verfassungsbeschwerden von ARD, ZDF und Deutschlandradio stattgegeben. Die Entscheidung der Landesregierung Sachsen-Anhalts, den Landtag nicht über die Höhe des Rundfunkbeitrags abstimmen zu lassen, war verfassungswidrig.
"Wir danken dem Gericht für die zügige Beratung und begrüßen die eindeutige Entscheidung zur Gewährleistung der Rundfunkfreiheit", sagt der ARD-Vorsitzende Tom Buhrow. "Der Beschluss steht in Kontinuität mit der bewährten Rechtsprechung der vergangenen Jahrzehnte. Die Festsetzung des Rundfunkbeitrags muss frei von politischen Interessen erfolgen. Die Entscheidung versetzt uns in die Lage, in den kommenden Jahren weiter das bestmögliche Programm für die Menschen zu machen. Unabhängig davon werden wir die laufende Diskussion um die Reform des öffentlich-rechtlichen Auftrags weiter konstruktiv begleiten und mitgestalten."
Rundfunkbeitrag: ZDF und Deutschlandradio sehen Unabhängigkeit des Rundfunks bestätigt
Der Rundfunkbeitrag darf erhöht werden
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Auch das ZDF begrüßt die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Rundfunkbeitrag. Intendant Dr. Thomas Bellut erklärte dazu heute: "Der klare Beschluss der Karlsruher Richter bestätigt und stärkt die Unabhängigkeit des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Damit kann das ZDF für die kommenden Jahre verlässlich planen und dem Publikum weiter ein hochwertiges Programm bieten."
Ähnlich sieht es Deutschlandradio-Intendant Stefan Raue: "Das Urteil ist eine weitere bedeutende Entscheidung für die Rundfunkfreiheit in unserem Land. Das Bundesverfassungsgericht hat in beeindruckender Deutlichkeit den Wert eines staatsfern organisierten öffentlich-rechtlichen Rundfunks betont". Medienpolitische Erwägungen und Finanzierungsfragen dürtfen nicht verknüpft werden, die Auftragsdiskussion der Länder und Sender sei davon unabhängig zu führen. "Dass die Richterinnen und Richter erneut die wachsende Bedeutung der öffentlich-rechtlichen Sender für authentische und sorgfältig recherchierte Informationen hervorheben, ist Bestätigung und Anspruch zugleich".
Für das Deutschlandradio und seine Mitarbeiter bedeute der Urteilsspruch "endlich Planungssicherheit". Aus dem Rundfunkbeitrag erhält Deutschlandradio bisher 50 Cent, zunächst werden es vier Cent mehr sein. "Mit Blick auf die allgemeine Kostenentwicklung werden wir damit auch künftig weiter einen strikten Kurs von Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit verfolgen, um mit unserem Angebot trotzdem bestmöglich nicht nur im Radio, sondern auch in der digitalen Welt sichtbar zu sein, meint Raue.
Zukunftsweisend sei das Urteil mit Blick auf das künftige Beitragsverfahren, so der Intendant: "Erstmals wird in dieser Deutlichkeit die föderale Verantwortungsgemeinschaft angesprochen, in der jedes Land ‚Mitverantwortungsträger‘ ist. Ein Alleingang wie in Sachsen-Anhalt ist nicht zulässig. Wenn ein Land von der Bedarfsfeststellung der KEF abweichen will, muss es das Einvernehmen mit allen anderen Ländern suchen und nachvollziehbare Gründe dafür vorlegen. Beides ist nach Auffassung des Gerichts im vorliegenden Fall nicht geschehen."
Über die große Bedeutung des Rundfunks in Krisen geht es in diesem Beitrag.