Digitaler Perso: Mit dem Handy bei Behörden ausweisen
Der Bundestag muss dem E-Perso-Gesetzesentwurf noch zustimmen
Fotos: Bundesministerium des Innern/teltarif.de, Montage: teltarif.de
Die Menschen in Deutschland sollen sich künftig mit
dem Smartphone gegenüber Behörden ausweisen können. So könnten zum
Beispiel Autos bequem per Handy zugelassen werden, erläuterte die
stellvertretende Regierungssprecherin Ulrike Demmer heute,
nachdem das Kabinett einen entsprechenden Gesetzentwurf des
Bundesinnenministeriums beschlossen hatte. Der Bundestag muss noch
zustimmen.
Schon heute gibt es Personalausweise, eID-Karten für EU-Bürger oder elektronische Aufenthaltstitel mit Chipkarten, die man für die Nutzung von Online-Verwaltungsleistungen nutzen kann. Dazu braucht es allerdings bislang neben dem Ausweis ein Kartenlesegerät und eine Geheimnummer (PIN). Die Daten zur Person werden dabei aus dem Chip auf der Karte gelesen.
Persönliche Infos direkt auf dem Handy speichern
Der Bundestag muss dem E-Perso-Gesetzesentwurf noch zustimmen
Fotos: Bundesministerium des Innern/teltarif.de, Montage: teltarif.de
Stattdessen sollen Nutzer ihre persönlichen Informationen künftig
direkt auf dem Smartphone oder Tablet speichern können. Zur
Identifizierung benötigen sie dann zusätzlich nur noch ihre PIN. Dazu
müsse aber ein gewisser Sicherheitsstandard erfüllt sein, heißt es in
dem Entwurf. Deshalb dürfte die neue Funktion zu Beginn nicht auf
allen mobilen Geräten nutzbar sein.
Derzeit sind etwa 44 Millionen Personalausweise, eID-Karten und elektronische Aufenthaltstitel mit einer aktivierten Funktion für einen elektronischen Identitätsnachweis im Umlauf, wie das Ministerium in der Begründung zum Gesetzentwurf schreibt. Diese Zahl wird sich weiter erhöhen, da seit 2017 nur noch Personalausweise mit Chip-Funktion ausgegeben werden.
In einem weiteren Gesetzesentwurf wird eine Update-Pflicht für digitale Produkte wie Smart-TVs thematisiert.