Update-Pflicht

Smart TVs, Uhren und Co.: Update-Pflicht soll kommen

Hoch­prei­sige, digi­tale Produkte sollen nach dem Kauf auch länger und ohne Sicher­heits­lücken funk­tio­nieren. Damit das nicht nur dahin gesagt ist, soll es eine Update-Pflicht geben.
Von dpa /

Smarte TV-Geräte (im Bild: Philips 55OLED934) sollen eine Update-Pflicht auferlegt bekommen Smarte TV-Geräte (im Bild: Philips 55OLED934) sollen eine Update-Pflicht auferlegt bekommen
Foto: Philips
Geräte mit digi­talen Elementen wie etwa Smart-TVs oder intel­ligente Armband­uhren sollen künftig einer Aktua­lisie­rungs­ver­pflich­tung unter­stehen. Das geht aus einem Geset­zes­ent­wurf von Bundes­jus­tiz­minis­terin Chris­tine Lambrecht (SPD) hervor, der heute vom Kabi­nett beschlossen wurde.

Der Entwurf benö­tigt noch die Zustim­mung des Bundes­tags.

Sicher­heit und Funk­tion

Smarte TV-Geräte (im Bild: Philips 55OLED934) sollen eine Update-Pflicht auferlegt bekommen Smarte TV-Geräte (im Bild: Philips 55OLED934) sollen eine Update-Pflicht auferlegt bekommen
Foto: Philips
Digi­tale Elemente sind zum Beispiel bestimmte Apps oder eine Cloud-Anbin­dung, die für die Nutzung des Gerätes oder bestimmter Funk­tionen benö­tigt werden. Mit der Update-Pflicht sollen Funk­tions­fähig­keit und IT-Sicher­heit lang­fristig gewähr­leistet bleiben.

"Wer hoch­prei­sige digi­tale Produkte erwirbt, darf zu Recht erwarten, dass diese auch lange nach dem Kauf problemlos und ohne Sicher­heits­lücken funk­tio­nieren", sagte Lambrecht.

Darüber hinaus sollen Verbrau­che­rinnen und Verbrau­cher recht­lich besser gestellt werden, falls an einem gekauften Produkt ein Schaden auftritt. "Tritt nach dem Kauf einer Sache ein Mangel auf, so wird künftig ein Jahr statt bisher sechs Monate nach dem Kauf vermutet, dass der Mangel bereits beim Kauf vorlag und damit ein Gewähr­leis­tungs­fall vorliegt", sagte Lambrecht.

Das Minis­terium hatte bereits im vergan­genen Dezember einen entspre­chenden Refe­ren­ten­ent­wurf veröf­fent­licht.

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