Rechtslage

Fernbedienung für Navi genutzt: Gilt das als Handyverstoß?

Mit dem Handy ohne Frei­sprech­an­lage zu tele­fo­nieren ist Auto­fah­rern verboten. Schon allein solche Geräte in die Hand zu nehmen, ist nicht erlaubt. Fällt eine Navi-Fern­be­die­nung auch darunter?
Von dpa /

Gerichtsurteil zur Nutzung von Navigationsgeräten im Auto Gerichtsurteil zur Nutzung von Navigationsgeräten im Auto
Bild: dpa
Auto­fahrer dürfen elek­tro­ni­sche Geräte, die der Kommu­ni­ka­tion, Infor­ma­tion oder Orga­ni­sa­tion dienen, während der Fahrt nicht in die Hand nehmen.

So ist etwa das Tele­fo­nieren mit einem Handy ohne Frei­sprech­an­lage tabu.

Fern­be­die­nung nicht bei der Fahrt in die Hand nehmen

Gerichtsurteil zur Nutzung von Navigationsgeräten im Auto Gerichtsurteil zur Nutzung von Navigationsgeräten im Auto
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Das Verbot gilt aber auch schon für Fern­be­die­nungen solcher Geräte allein, wenn Fahrer diese die Hand nehmen. Das zeigt ein Urteil des Ober­lan­des­ge­richts Köln, über das die Arbeits­ge­mein­schaft Verkehrs­recht des Deut­schen Anwalt­ver­eins (DAV) berichtet (Az.: III-1 RBs 27/20). Das Urteil stammt vom 5. Februar 2020.

Das Auto eines Mannes verfügte über ein Navi, das sich mit einer manu­ellen Fern­steue­rung bedienen ließ. Dafür war eine spezi­elle Halte­rung am Arma­tu­ren­brett des Fahr­zeugs vorhanden, in der das Gerät auch bedient werden konnte. Unter­wegs aber nahm der Mann die Fern­be­die­nung in die Hand und machte Eingaben. Der Vorgang wurde bemerkt und es folgte ein Bußgeld von 100 Euro, wogegen sich der Fahrer wehren wollte.

Das hatte aber kein Erfolg. Die Richter werteten auch die Fern­be­die­nung als ein "der Infor­ma­tion oder Orga­ni­sa­tion dienendes elek­tro­ni­sches Gerät" im Geset­zes­sinn. Denn sie diene auch der Orga­ni­sa­tion der Ausgabe auf dem Navi­dis­play. Und das wird auch explizit im Verbot neben dem Mobil­te­lefon genannt. Wer solche Geräte aber in der Halte­rung nutzen will, darf das, erläu­tern die Verkehrs­rechts­an­wälte des DAV.

Wie ist die Rechts­lage, wenn der Fahrer ein Handy im Auto mitführt und dieses während der Fahrt ledig­lich an einen anderen Platz legt? Die Nutzung des Geräts muss nach­ge­wiesen werden, zeigt ein anderes Urteil.

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