Schwedische Gardinen

Editorial: Kim "DotCom" Schmitz mega-verhaftet

Ein Streaming-Dienst weniger, zwei mehr
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Megaupload-Chef Kim DotCom Schmitz alias Kimble Megaupload-Chef Kim "DotCom" Schmitz alias "Kimble" wurde in Neuseeland verhaftet.
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Wäre Kim "DotCom" Schmitz alias "Kimble" doch in Deutschland geblieben: Hierzulande drohten ihm für die ihm vorgeworfenen gewerblichen Urheberrechtsverletzungen gerade mal fünf Jahre Haft. Mit einem Geständnis und einem Deal mit der Staatsanwaltschaft würde das ein guter Verteidiger wahrscheinlich auf maximal vier Jahre runterhandeln, von denen bei "guter Führung" im Knast regelmäßig nur zwei Drittel abgesessen werden müssten.

Megaupload-Chef Kim DotCom Schmitz alias Kimble Megaupload-Chef Kim "DotCom" Schmitz alias "Kimble" wurde in Neuseeland verhaftet.
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So aber hat sich Kim Schmitz, unter anderem Betreiber des Sharehosters megaupload.com und der Video-Suchmaschine megavideo.com, in Neuseeland verhaften lassen. Ihm droht die Auslieferung an die USA, wo prominente Serientäter gerne mit drakonischen Strafen belangt werden. Wie der Finanzbetrüger Bernard Madoff, der zu 150 Jahren Haft verurteilt wurde. Das hohe Strafmaß war möglich, weil Haupt- und Nebentaten nicht, wie sonst üblich, zusammengefasst wurden. Und in den USA sitzen auch Schmitz ärgste Feinde, nämlich die großen Musik- und Filmkonzerne.

Man darf sich aber sicher sein, dass Schmitz Strafverteidiger-Team ähnlich schillernd wie er selber sein wird, und nichts unversucht lassen wird, ihrem Mandanten zu ersparen, in US-Gefängnissen alt zu werden. Zum Beispiel könnte sich Neuseeland dafür entscheiden, Kim Schmitz an sein Heimatland statt an die USA auszuliefern, wenn auch Deutschland einen Auslieferungsantrag stellt. Ein Altverfahren gegen Kimble aus der Zeit des Skandals um letsbuyit.com, als Kimble mit leeren Versprechungen den Aktienkurs des Unternehmens zu seinen Gunsten manipulierte, und sich dann per Flucht der Bestrafung entzog, sollte sich schon finden lassen. Gemäß dem Prinzip: Lieber ein paar Jahre in der Heimat sitzen, als ein paar Jahrzehnte anderswo.

Sollte "Kimble" verurteilt werden, ist er allerdings hier wie dort wirtschaftlich ruiniert. Die Schadensersatzforderungen der Medienindustrie summieren sich mit Sicherheit auf ein Vielfaches dessen, was er verdient hat. Andererseits wird er mit Sicherheit Teile seines Vermögens besser versteckt haben als seine 30-Millionen-Villa in Neuseeland. Nach dem Absitzen der Strafe sollte der Geldbetrag für ein auskömmliches Leben reichen, am besten in einem Land, das bei Einkommensdelikten weniger gut mit der "westlichen" Welt kooperiert als Neuseeland.

Symbiose zwischen Sharehoster und Video-Suchmaschine

Zunächst aber gilt die Unschuldsvermutung, und es muss, wie auch beim Skandal um kino.to, festgehalten werden, dass, für sich genommen, weder der Betrieb eines Sharehosters noch der einer Video-Suchmaschine illegal ist. Sharehoster bieten wie normale Webhoster einfach Webspace an, nur, dass nicht die Uploader, sondern die Downloader für den Server bezahlen. Und Video-Suchmaschinen durchwühlen das Web auf der Suche nach Inhalten wie Googles Suchmaschine auch, nur, dass sie eben Videos suchen, nicht Texte oder Bilder.

Werden aber Sharehoster und Suchmaschine von derselben Hand betrieben, tauchen neue, attraktive Files des Sharehosters sofort prominent in der Suchmaschine auf, während zugleich Löschanforderungen der Rechteinhaber Tage oder gar Wochen auf die Bearbeitung warten müssen und dann nur "pro URL" bearbeitet werden, so dass identische Kopien desselben Inhalts unter anderen URLs abrufbar bleiben, werden Provisionen an die Uploader auch dann ausbezahlt, wenn die Files sich als illegal erweisen, dann kommt der Punkt, an dem die gewerbliche Urheberrechtsverletzung nicht mehr von der Hand zu weisen ist. Über diese Grenze ist schon kino.to gestolpert; beim Mega-Netzwerk dürfte das ebenso der Fall sein. Letztendlich müssen die Vorwürfe vor Gericht geprüft werden.

Leere Versprechungen

In der Szene grassiert die Verschwörungstheorie, es hätte Kim Schmitz und nicht etwa andere Sharehoster erwischt, weil Kim mit MegaBox einen legalen Künstlerservice einrichten wollte, der 90 Prozent der Umsätze an die Künstler ausschüttet. Nur stellt sich die Frage, wie er diese hohen Auszahlungen erreichen will, wenn beim Handel mit einzelnen Songs allein die Kosten für die Zahlungsabwicklung per Mikropayment 20 Prozent und mehr vom Umsatz ausmachen? Gut möglich, dass Kimble mit den Versprechungen für legales Wirtschaften von weniger legalen Aktivitäten ablenken wollte.

Sicher stellt sich die Frage: "Warum jetzt?" Megaupload und viele andere fragwürdige Downloadsites sind ja schon seit ein paar Jahren im Netz. Nun, die Polizei ist mit kommerziellen Urheberrechtsverletzungen und vielen anderen Internet-Delikten regelmäßig überfordert und ermittelt erst gar nicht. Die Verfolgungsgesellschaften der Rechteinhaber waren wiederum lange Zeit viel zu sehr darauf fokussiert, die Schwarzseher und Downloader über die Maßen zu verfolgen und zu kriminalisieren. Und so sind GVU & Co. diejenigen, die sich mit einem Film-Download nicht nur ein paar Euro für den Kinobesuch oder die DVD sparen, sondern die damit Millionen scheffeln, einfach durchs Raster gefallen. Das ändert sich gerade, und so waren kino.to und megavideo.com erst der Anfang.

Freilich wird es genausowenig gelingen, alle Streaming-Sites vom Netz zu holen, wie es in der Vergangenheit nicht gelungen ist, den illegalen Drogenhandel zu unterbinden. Mit der Verhaftung von Schmitz und der Abschaltung seiner Mega-Sites entsteht ein Vakuum, das andere auffüllen werden. Indem sie die größten Portale regelmäßig vom Netz nimmt, kann die Inhalteindustrie aber immerhin zu ihren Gunsten bewirken, dass sich die Zuschauer nach Alternativen umsehen müssen, und dabei der eine oder andere möglicherweise auch über legale Angebote stolpert, die in sein Budget passen.

Überhaupt die Nutzer: Die sollten sich tatsächlich fragen, ob es immer Hollywood sein muss, und das möglichst für lau. Wer bestimmte Filme, Musikstücke, Spiele oder Computer-Software für zu teuer hält, dem stehen nun wirklich unzählige legale Unterhaltungs- und Produktivitäts-Alternativen zum Minipreis oder ganz umsonst bereit. Das fängt an mit dem, was "Glotze" und Radio frei zu bieten haben, und endet noch lange nicht mit den riesigen Freeware-Sammlungen, mit denen die freien Betriebssysteme wie Ubuntu ausgestattet sind.

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