Plattformregulierung

Der steinige Weg zur neuen Medienordnung

Die Medienwelt ist im Wandel. Sie braucht neue Spielregeln, die unter anderem in einer neuen Plattform­regulierung stehen sollen. Der erste Versuch kann als gescheitert gelten.
Von Marc Hankmann

Überblendungen sollen in Zukunft nur noch mit Genehmigung des TV-Senders möglich sein Überblendungen sollen in Zukunft nur noch mit Genehmigung des TV-Senders möglich sein
Bild: Unitymedia
In der Staatskanzlei Nordrhein-Westfalen laufen die Köpfe der Rundfunk­referenten heiß. Sie sitzen an der Neugestaltung der im Rundfunk­staatsvertrag niedergeschriebenen Plattform­regulierung. Ihr erster Entwurf kam überhaupt nicht gut an, weder bei denen, die bislang von dieser Regulierung erfasst wurden noch bei denen, auf die sie ausgedehnt werden soll.

Alle unter einem Hut

Überblendungen sollen in Zukunft nur noch mit Genehmigung des TV-Senders möglich sein Überblendungen sollen in Zukunft nur noch mit Genehmigung des TV-Senders möglich sein
Bild: Unitymedia
Der Entwurf war der Versuch, die Ergebnisse aus der Bund-Länder-Kommission in ein neues Regulierungsregime zu gießen. In der Kommission ging es darum, wie eine konvergente Medienregulierung in Zukunft aussehen sollte. Bewegtbild kommt längst nicht mehr nur über das Kabelnetz, den Satelliten oder die Antenne auf den Fernseher, sondern auch über das Internet auf Notebooks, Tablets und Smartphones.

Das verkompliziert die Sache ungemein. Plötzlich ist ein Angebot wie PietSmietTV Rundfunk und braucht qua Gesetz eine entsprechende Lizenz. YouTuber präsentieren ungeniert Produkte, wofür sie von den Hersteller Geld erhalten. Derartige Schleichwerbung zöge im Fernsehen hohe Geldstrafen nach sich. Amazon Prime Video läuft ebenso wie das Programm von ARD oder RTL auf dem Fernseher, doch Jugendschutz- und Werbeauflagen gelten nur für die Rundfunksender. Daher versucht die Politik mit der Plattform­regulierung Spielregeln zu finden, an die sich alle halten sollen: von Facebook, Google und YouTube über Netflix, Amazon, die Kabelnetz- und Pay-TV-Betreiber bis zu den klassischen TV-Sendern.

"Rückwärtsgewandt und wenig innovativ"

Die Gleichstellung zwischen linear und nicht-linear verbreitetem Bewegtbild soll über den Begriff der rundfunkähnlichen Telemedien erreicht werden. Das heißt, dass auch Angebote wie PietSmietTV unter die neue Plattformregulierung fallen würden. Aus Sicht des Internetverbands eco ein Unding. Es würden Vorschriften und Regulierungsvorstellungen aus dem Rundfunkzeitalter unreflektiert auf die Online-Welt übertragen, kritisiert der Verband und bezeichnet den Entwurf als "insgesamt rückwärtsgewandt und wenig innovativ".

Laut Gesetz benötigt PietSmietTV eine Rundfunklizenz, ebenso wie das ZDF oder RTL Laut Gesetz benötigt PietSmietTV eine Rundfunklizenz, ebenso wie das ZDF oder RTL
Screenshot: pietsmiettv
Während der Entwurf Online-Medien mit einbezieht, kritisieren der Verband Deutscher Zeitschriftenverleger und der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger, dass die digitale Presse außen vor gelassen und der Rundfunk bevorzugt werde. "Die Diskriminierung der digitalen Presse ist umso verwunderlicher als die Verbreitung der Presse schon jetzt sehr viel stärker über das offene Internet und dementsprechend relevante Medienverteilplattformen im offenen Internet stattfindet als die Verbreitung des Rundfunks", schreiben die Verbände in einer gemeinsamen Stellungnahme zum Entwurf.

Sie machen das insbesondere am Recht auf einen diskriminierungsfreien Zugang zu Plattformen fest. Dieses aus dem Rundfunk stammende Recht bleibt auch im neuen Entwurf Bewegtbild- und Audioangeboten vorbehalten. Würde zum Beispiel eine Plattform mit überwiegend digitalen Presseangeboten auch TV-Programme verbreiten, hätte jedes einzelne Programm das Recht auf einen diskriminierungsfreien Zugang zu dieser Plattform, die Presseangebote allerdings nicht.

Welches Programm ist wertvoll?

Ein weiterer Streitpunkt ist die privilegierte Auffindbarkeit. Inhalte, die im besonderen Maße zur Vielfalt und Meinungsbildung beitragen, sollen vom Nutzer leichter aufzufinden sein als andere. Heißt im Klartext: Sie sollen in der Senderliste möglichst weit vorn platziert werden. Wer jedoch entscheiden soll, welche Inhalte aufgrund welcher Kriterien auf welche Listenplätze kommen, ist völlig offen.

Ist RTL II ein Programm, das zur Medien- und Meinungsvielfalt beiträgt? Ist RTL II ein Programm, das zur Medien- und Meinungsvielfalt beiträgt?
Screenshot: RTL II
Stattdessen subsummiert der Entwurf zunächst einmal einfach alle TV-Vollprogramme unter dieser Privilegierung. Der Pay-TV-Anbieter Sky bezweifelt jedoch, dass jedes dieser Vollprogramme per se zur Meinungsvielfalt beiträgt und spricht sogar von einer "verfassungs­rechtlich bedenklichen" Regelung. Selbst die Landesmedien­anstalten halten sie für zweifelhaft.

Mächtige Fernsehsender

Besonders hitzige Diskussionen gibt es um das Verbot einer vollständigen oder teilweisen Überblendung und Skalierung des TV-Bilds. Der Entwurf sieht vor, dass für eine Überblendung oder Skalierung das Einverständnis des TV-Senders eingeholt werden muss. Die Befürchtung ist jedoch, dass die Sender zum Beispiel einer Überblendung durch ein Empfehlungssystem nur dann zustimmen, wenn die Empfehlungen nur die eigenen Programme umfassen. Wer also bei RTL während des Formel-1-Rennens auf seinem Fernseher eine Suche nach Zusammenfassungen des Rennens startet, würde nur Ergebnisse von RTL-Programmen erhalten, nicht aber von Eurosport, Sport 1 oder Sky.

Das könnte sogar so weit gehen, dass auch Überblendungen mit Nachrichten, Social-Media-Feeds oder Informationen aus dem Smart-Home-System einer Wohnung nur mit Zustimmung des TV-Senders möglich sind. "Der TV-Bildschirm als zentrale Steuerungs- und Kommunikationszentrale würde damit der Vergangenheit angehören und Deutschland im internationalen Vergleich von solchen Innovationen abgeschnitten", befürchtet der Verband der Kabelnetzbetreiber ANGA. Marktmächtige Rundfunkveranstalter erhielten so ein Druckmittel, um gegenüber Plattformbetreibern markanteilssichernde Vorgaben durchzusetzen, kritisiert die ANGA weiter.

Neuer Entwurf im nächsten Jahr

Es liegt noch viel Arbeit vor den Rundfunkreferenten der Staatskanzlei Nordrhein-Westfalen, denn neben den hier genannten Kritikpunkten versuchen alle Beteiligten, ihre Partikular­interessen und Vorstellungen von einer zukünftigen Plattform­regulierung durchzupauken. Es wird mit harten Bandagen gekämpft, denn die Plattformregulierung wird das Kernstück einer neuen Medienordnung sein. Angesichts der vielstimmigen Kritik wird mit einem neuen Entwurf erst im nächsten Jahr gerechnet.

Mehr zum Thema Medien