Medienstaatsvertrag

Medienstaatsvertrag: Neue Regeln für Online-Plattformen

Im Vergleich zu heute war das Rund­funk­system Anfang der 1990er Jahre noch über­schaubar. Das Internet hat neue Platt­formen geschaffen, die Medi­enin­halte trans­portieren. Für sie soll künftig auch ein Staats­vertrag gelten.
Von dpa /

Der seit 1991 geltende Rund­funk­staats­vertrag soll durch einen neuen Medi­enstaats­vertrag ersetzt werden. Die Minis­terprä­sidenten fassten heute auf ihrer Konfe­renz in Berlin einen entspre­chenden Beschluss zu einem Vertrags­entwurf. Die rhein­land-pfäl­zische Minis­terprä­sidentin Malu Dreyer (SPD) sprach in einer anschlie­ßenden Pres­sekon­ferenz von einem "Meilen­stein". Anders als früher soll das Regel­werk auch verstärkt Internet-Platt­formen abde­cken, die Medi­enin­halte bereit­stellen und diese selbst nicht herstellen.

Hinter­grund des neuen Vertrages ist der digi­tale Wandel mit neuen Ange­boten im Internet. Der Staats­vertrag soll künftig auch für Inter­mediäre, Platt­formen und Benut­zerober­flächen gelten. Im Wesent­lichen sind damit Internet-Platt­formen gemeint, die Medi­enin­halte bereit­stellen. Das können etwa Live-Strea­ming­platt­formen oder Video-Portale sein.

In dem Medi­enstaats­vertrag geht es nicht um die Höhe des Rund­funk­beitrags, den jeder Haus­halt monat­lich zahlt. Dieser ist in einem anderen Staats­vertrag fest­gelegt.

Text muss erst der Euro­päischen Kommis­sion vorge­legt werden

Der bishe­rige Rund­funk­staats­vertrag hatte sich ursprüng­lich auf die Beschrei­bung und Regeln für das duale Rund­funk­system - also mit privaten und öffent­lich-recht­lichen Radio- und Fern­sehsen­dern - konzen­triert. In der Zwischen­zeit gab es mehrere Anpas­sungen durch das Internet und dortige Ange­bote. Ministerpräsidentenkonferenz in Berlin: Bundeskanzlerin Angela Merkel begrüßt mehrere Ministerpräsidenten Ministerpräsidentenkonferenz in Berlin: Bundeskanzlerin Angela Merkel begrüßt mehrere Ministerpräsidenten
picture alliance/Bernd von Jutrczenka/dpa
Mit dem Beschluss tritt der Vertrag noch nicht in Kraft. Zunächst müssen die Land­tage unter­richtet und der Text der Euro­päischen Kommis­sion vorge­legt werden. Zur Unter­zeich­nung des Vertrages könnte es im Früh­jahr kommen. In Kraft treten könnte das Ganze dann zum September 2020. Dieses Datum ist fest­gelegt durch den Zeit­plan, der sich aus der Umset­zung der Vorgaben einer euro­päischen Richt­linie über audio­visu­elle Medi­endienste (AVMD-Richt­linie), die die Stan­dards in den euro­päischen Ländern angleicht, ergibt.

Zu den Details des Medi­enstaats­vertrages gehören laut früheren Entwürfen unter anderem: Bei Diensten wie Smart-TVs - das sind Fern­sehge­räte mit Internet- und Zusatz­funk­tion - soll gewähr­leistet werden, dass Medi­enin­halte mit einem gesell­schaft­lichen Mehr­wert leicht auffindbar sind und nicht in der Masse unter­gehen. Krite­rien können jour­nalis­tischer Nach­rich­tenge­halt und Anteil von regio­naler Bericht­erstat­tung sein.

Defi­nition von "Rund­funk" soll neu gefasst werden

Auch die Defi­nition von Rund­funk soll laut Entwürfen mit dem neuen Staats­vertrag neu gefasst werden. Die Hürden für Zulas­sungs­verfahren, um Rund­funk betreiben zu können, sollen sinken. Das soll Krea­tive fördern und Büro­kratie abbauen. Bislang kann es sein, dass auch kleinste Live-Streamer im Internet eine Zulas­sung brau­chen wie größere private Sender. Wenn durch­schnitt­lich weniger als 20 000 Nutzer ein Angebot gleich­zeitig nutzen, sollen die Zulas­sungs­regeln wegfallen.

Dreyer betonte, dass der Verbrau­cher künftig darauf setzen könne, dass es ein Diskri­minie­rungs­verbot gibt. Damit könne er sich darauf verlassen, dass gewisse Medi­enin­halte nicht im Netz ausge­grenzt werden. Krea­tive hätten zudem wesent­lich weniger Hürden, um Rund­funk zu machen.

Der Ausar­beitung des neuen Staats­vertrages war ein lang­wieriges Verfahren voraus­gegangen. Viele verschie­dene Seiten meldeten sich zu Wort und reichten Stel­lung­nahmen ein. Der Digi­talver­band Bitkom stieß sich zum Beispiel daran, dass gewisse Inhalte künftig leicht auffindbar sein sollen. Eine "privi­legierte" Auffind­barkeit werde gerade nicht die Meinungs­viel­falt schützen, sagte Susanne Dehmel als Mitglied der Bitkom-Geschäfts­leitung. "Ganz im Gegen­teil: Sie führt dazu, dass einige wenige Anbieter bevor­zugt werden, während die Inhalte vieler anderer Anbieter diskri­miniert werden."

Margit Stumpp: Google, Face­book und YouTube müssen regu­liert werden

Die Spre­cherin der Medi­enpo­litik der Grünen-Frak­tion im Bundestag, Margit Stumpp, sagte: "Es ist höchste Zeit, dass mit dem Medi­enstaats­vertrag nun endlich eine medi­enrecht­liche Grund­lage geschaffen wird, um die großen Online-Platt­formen wie Google, Face­book und YouTube zu regu­lieren."

Die Verbände der Zeitungs­verleger (BDZV) und der Zeit­schrif­tenver­leger (VDZ) begrüßten, dass die Bundes­länder erst­mals digi­tale Pres­sean­gebote vor Behin­derung und Diskri­minie­rung schützen wollten. Zugleich warnten sie vor einer Aufsicht der Landes­medi­enan­stalten über jour­nalis­tisch-redak­tionelle Tele­medien.

In einer Über­sicht haben wir die wich­tigsten Media­theken der TV-Sender gesam­melt.

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