Weg für Medienstaatsvertrag frei - letzter Landtag stimmt zu
Eine Landtagssitzung in Mecklenburg-Vorpommern
Bild: picture alliance/Jens Büttner/dpa-Zentralbild/dpa
Der neue Medienstaatsvertrag in Deutschland mit
Regeln für Rundfunk und Online-Plattformen kann in Kraft treten. Als
letztes Bundesland stimmte der Landtag in Mecklenburg-Vorpommern heute zu.
Der Medienstaatsvertrag [Link entfernt] soll den seit 1991 geltenden Rundfunkstaatsvertrag ersetzen, der die Regeln für den Rundfunk festlegt. Das Neue: Er gilt auch für Online-Plattformen wie Smart-TVs, also TV-Geräte mit Internetzugang und Benutzeroberflächen, sowie für soziale Medien und Plattformen wie Suchmaschinen, die Medieninhalte bereitstellen, sie aber nicht selbst produzieren.
Die Medienwelt hat sich in den vergangenen Jahrzehnten stark verändert, mit der digitalen Transformation haben diese Akteure eine größer werdende Bedeutung bekommen - als sogenannte Türöffner von Medieninhalten.
Medieninhalte sollen gleichberechtigt zugänglich werden
Eine Landtagssitzung in Mecklenburg-Vorpommern
Bild: picture alliance/Jens Büttner/dpa-Zentralbild/dpa
Zu den Regeln zählt dann zum Beispiel dies: Internet-Plattformen
sollen transparent machen, nach welchen Algorithmen sie Medieninhalte
zeigen. Mit dem neuen Medienstaatsvertrag wollen die Bundesländer
erreichen, dass Inhalte gleichberechtigt zugänglich sind. Plattformen dürfen also bestimmte Inhalte nicht ohne gerechtfertigten
Grund in den Hintergrund rücken.
Der Medienstaatsvertrag regelt nicht die Höhe des Rundfunkbeitrags, das ist in einem anderen Staatsvertrag festgelegt. Darüber wird der Landtag Mecklenburg-Vorpommerns nach bisheriger Planung voraussichtlich im Dezember entscheiden.
Für den Fall, dass Sachsen-Anhalt der Erhöhung des Rundfunkbeitrags nicht zustimmt, erwartet Medienstaatssekretärin Heike Raab, dass die Rundfunkanstalten klagen werden. Die Intendanten mehrerer ARD-Anstalten haben bereits zuvor angekündigt, dass sie diesen Weg wählen würden. Mehr zu dem Thema lesen Sie in einer weiteren News.