EU-Kartellverfahren

EU-Kommisssion sieht weitere Benachteiligung der Suchanbieter durch Google

Die EU-Kommission lehnt das Angebot von Google zur Lösung des langjährigen Wettbewerbsstreits ab. Die Kommission und die Konkurrenten sehen weiterhin eine Benachteiligung der Google-Konnkurrenten im Wettbewerb
Von dpa / Jennifer Buchholz

Bedenken der Kommission konnten nicht ausgeräumt werden Bedenken der Kommission konnten nicht ausgeräumt werden
Bild: dpa
Die EU-Kommission hat das Angebot von Google zur Lösung des lang­jährigen Wettbewerbs­streits abgelehnt. "Die jüngsten Vorschläge sind nicht akzeptabel", sagte EU-Wettbewerbs­kommissar Joaquín Almunia heute dem spanischen Rundfunk. Sie könnten die Bedenken der Kommission im Hinblick auf den Wettbewerb und insbesondere die Behandlung von Google-Konkurrenten nicht ausräumen. Dabei gehe es vor allem um spezialisierte Bereiche wie Produkt- und Restaurant­suche oder Preis­vergleiche.

Es sei noch zu früh, über Sanktionen zu sprechen, sagte Almunia laut den von der Kommission verbreiteten Zitaten. "Im Moment bleibt noch wenig Zeit, aber der Ball ist in Googles Spielfeld." Bald komme allerdings der Moment, Entscheidungen zu treffen. Von Google hieß es heute in einer Reaktion lediglich erneut, man habe bedeutende Änderungen vorgenommen, um die Bedenken der EU zu zerstreuen.

Konkurrenten sehen sich benachteiligt

Bedenken der Kommission konnten nicht ausgeräumt werden Bedenken der Kommission konnten nicht ausgeräumt werden
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Die EU-Kommission hatte das Kartellverfahren gegen den US-Konzern bereits 2010 eröffnet. Es geht um den Vorwurf von Konkurrenten wie unter anderem Microsoft sowie Preis- oder Reisesuchmaschinen, dass Google sie benachteilige und eigene Dienste in den Vordergrund bringe.

Die aktuellen Vorschläge von Google sehen unter anderem vor, dass bei der Internet-Suche künftig darauf hingewiesen wird, dass die Suchmaschine bei der Schlagwort­suche eigene Dienste bevorzugt, wie etwa Restaurant­führer oder Reise-Informationen. Außerdem sollen drei konkurrierende Dienste unter den ersten Such­ergebnissen angezeigt werden - in einer eigenen Querleiste. Wenn sich diese Angebote zu Geld machen lassen, stünden Google Gebühren für die Anzeige zu.

Google hat die Änderungen im Oktober angeboten. Danach hatte die Kommission unter anderem Rivalen des Internet-Giganten um ihre Einschätzung gebeten. Viele von ihnen bezeichneten die Änderungen als nicht ausreichend. Kritik kam auch von deutschen und europäischen Zeitungs- und Zeitschriftenverlegern.

Google droht in dem EU-Verfahren in letzter Konsequenz eine Geldbuße von bis zu zehn Prozent des weltweiten Jahresumsatzes. Google hat in europäischen Ländern zum Teil über 90 Prozent Marktanteil bei der Internet-Suche. In den USA war eine ähnliche Untersuchung der dortigen Wett­bewerbshüter für Google glimpflich ausgegangen.

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