Themenspezial: Verbraucher & Service DSA

Pornhub & Co.: EU verschärft Auflagen für Sex-Plattformen

Sexfilme, Porno­videos und Live-Strips: Online-Platt­formen mit solchen Ange­boten haben in der EU riesige Nutzer­zahlen. Die EU-Kommis­sion will nun mehr Infor­mationen haben - vor allem um Kinder und Jugend­liche zu schützen.
Von dpa /

Mehrere Sex- und Porno-Platt­formen im Internet müssen in der EU künftig beson­ders scharfe Regeln gegen ille­gale Inhalte erfüllen. Die EU-Kommis­sion stufte heute in Brüssel Pornhub, Strip­chat und XVideos als "sehr große Online-Platt­formen" unter dem neuen Gesetz über digi­tale Dienste ein. Die Unter­nehmen stehen damit was die Regu­lie­rung betrifft künftig auf einer Stufe mit Twitter, Face­book, Tiktok und mehreren Google-Diensten. Mehrere Sex- und Pornoplattformen müssen in der EU künftig besonders scharfe Regeln gegen illegale Inhalte erfüllen Mehrere Sex- und Pornoplattformen müssen
in der EU künftig besonders scharfe Regeln gegen illegale Inhalte erfüllen
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Der Gesetz über digi­tale Dienste (DSA) soll unter anderem sicher­stellen, dass Platt­formen ille­gale Inhalte auf ihren Seiten schneller entfernen als bislang. Nutzern wird es wiederum einfa­cher gemacht, solche Inhalte zu melden. Grund­sätz­lich müssen große Dienste mehr Regeln befolgen als kleine. Betroffen sind derzeit solche mit mehr als 45 Millionen aktiven Nutzern im Monat in der EU. Von ihnen geht aus Sicht der Kommis­sion ein beson­ders großes Risiko für die Gesell­schaft aus.

Diese Pflichten müssen die Portale erfüllen

Pornhub, Strip­chat und XVideos haben nun vier Monate Zeit, ihre Pflichten unter dem DSA zu erfüllen. Dazu gehört, dass sie selbst Risi­kobe­wer­tungen zum Beispiel zum Umgang mit ille­galen Inhalten vornehmen. Hierzu zählen die Gefahr für geschlechts­spe­zifi­sche Gewalt sowie der Schutz von Minder­jäh­rigen und ihrer mentalen Gesund­heit. Die Berichte werden dann von der EU-Kommis­sion geprüft.

Zudem ist es den Unter­nehmen verboten, Werbung auf Grund­lage sensi­bler Daten wie poli­tischer Einstel­lungen oder der sexu­ellen Orien­tie­rung anzu­zeigen. Perso­nali­sierte Werbung für Minder­jäh­rige ist grund­sätz­lich verboten. Wer sich nicht an die Regeln hält, dem drohen Strafen bis zu sechs Prozent des welt­weiten Jahres­umsatzes.

Sicher­heit für Kinder gewähr­leisten

Der zustän­dige EU-Kommissar Thierry Breton sagte heute, die Kommis­sion werde sicher­stellen, dass die Platt­formen ihren Verpflich­tungen aus dem DSA nach­kommen. Insbe­son­dere gehe es darum, Sicher­heit für Kinder zu gewähr­leisten.

Am Montag hatte die Kommis­sion erst­mals auf Grund­lage des DSA ein Verfahren gegen eine Online-Platt­form eröffnet. Es betrifft den Kurz­nach­rich­ten­dienst X (ehemals Twitter). Ihm wird nach einer Vorprü­fung unter anderem vorge­worfen, EU-Regeln zum Risi­koma­nage­ment und zur Mode­ration von Inhalten zu miss­achten.

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