Themenspezial Fußball TV-Piraterie

Illegale Sport-Streams: Sky hofft auf schnelleren Zugriff

Sams­tags­nach­mit­tags hat Sky um 15.30 Uhr ein Problem: Über unzäh­lige ille­gale Streams werden die Spiele der Fußball-Bundes­liga über­tragen. Inner­halb der Spiel­zeit ist es nahezu unmög­lich, die Verbrei­tung zu unter­binden. Das soll sich ändern.
Von Marc Hankmann

Das DDG ist die deut­sche Umset­zung des Digital Service Act (DSA) der EU, der insbe­son­dere wegen des darin veran­kerten natio­nalen Digital Service Coor­dinator (DSC) in die Schlag­zeilen geriet. In Deutsch­land sind die Landes­medi­enan­stalten für die Medi­enauf­sicht zuständig, doch der DDG-Entwurf sieht die Bundes­netz­agentur (BNetzA) als DSC vor, was wiederum von den Medi­enan­stalten heftig kriti­siert wurde. Hier herrscht inzwi­schen aber ein Burg­frieden, wie auf den Medi­entagen München deut­lich wurde. Die BNetzA ist der deut­sche DSC, aber sie wird keine Inhalte regu­lieren. „Themen wie etwa das Urhe­ber­recht und Online-Pira­terie verbleiben bei den Fach­behörden“, erklärte Julia Marquier, Leiterin des Refe­rats für Netz­neu­tra­lität, Platt­form­moni­toring und Künst­liche Intel­ligenz bei der BNetzA.

Wenn beim Pay-TV-Anbieter Sky Livesport läuft, wird das Signal auch über zahlreiche illegale Streams verbreitet. Sky befürchtet, dass es durch das neue Digitale-Dienste-Gesetz unmöglich wird, gegen diese Streams vorzugehen. Wenn beim Pay-TV-Anbieter Sky Livesport läuft, wird das Signal auch über zahlreiche illegale Streams verbreitet. Sky befürchtet, dass es durch das neue Digitale-Dienste-Gesetz unmöglich wird, gegen diese Streams vorzugehen.
Foto: obs/Sky Deutschland
Dennoch sind längst nicht alle mit dem jetzt vorlie­genden Refe­ren­ten­ent­wurf zum DDG zufrieden – am aller­wenigsten der Pay-TV-Anbieter Sky. „In seiner jetzigen Form macht uns der DDG die Rech­tever­fol­gung unmög­lich“, sagte Martin Rupp, Head of Regu­latory Affairs & Public Policy bei Sky Deutsch­land, auf den Medi­entagen München. Der Pay-TV-Anbieter kämpft gerade im Bereich Livesport gegen ille­gale Streams auf Social-Media-Platt­formen, werbe­finan­zierten Webseiten, die Link-Listen zu solchen Streams anbieten, und profes­sio­nell aufge­zogene Abo-Modelle, die einen rechts­wid­rigen Zugang zu Livesport-Streams anbieten.

Subsi­dia­ritäts­prinzip und Trusted-Flagger-Modell

Der DDG sieht das soge­nannte Subsi­dia­ritäts­prinzip zur Rech­tever­fol­gung vor. Demnach muss Sky als erstes den Rechts­ver­letzer ausfindig machen. Gelingt das nicht, kann sich der Pay-TV-Anbieter an den Hosting-Anbieter und zuletzt an den Inter­net­zugangs­anbieter wenden, um eine Sperre zu erwirken. In der Regel ist die Live-Über­tra­gung eines Fußball­spiels oder eines Formel-1-Rennens aber schon längst vorbei und der ille­gale Stream offline, bevor Sky eine Reak­tion erhält. Um gegen Rechts­ver­letzer vorgehen zu können, müssen Rech­teinhaber also schneller reagieren können. „Wir brau­chen deshalb drin­gend Nach­bes­serungen im DDG-Entwurf“, mahnt Rupp an.

Wolfgang Kreißig, Deutschlands oberster Medienwächter, kritisiert, dass das Digitale-Dienste-Gesetz Zuständigkeiten unnötigerweise neu verteilt Wolfgang Kreißig, Deutschlands oberster Medienwächter, kritisiert, dass das Digitale-Dienste-Gesetz Zuständigkeiten unnötigerweise neu verteilt
Foto: Marc Hankmann
In der Diskus­sion auf den Medi­entagen München brachte Marquier hierzu das Trusted-Flagger-Modell ins Spiel. Ein Trusted Flagger ist ein Unter­nehmen oder eine Behörde, die als vertrau­ens­voller Hinweis­geber einge­stuft wurde. Laut DSA müssen Online­platt­formen Beschwerden von Trusted Flag­gern vorrangig behan­deln. Rupp plädiert dafür, dieses Modell in den DDG aufzu­nehmen, und zwar so, dass auch einzelne Unter­nehmen Trusted Flagger werden können. „Es gibt Bestre­bungen, den Trusted-Flagger-Status zum Beispiel in einem Gremium zu bündeln“, erklärte Rupp, was er für falsch hält.

Bis zum 17. Februar 2024 ist noch viel zu tun

Martin Rupp, Head of Regulatory Affairs & Public Policy bei Sky Deutschland, plädiert für das Trusted-Flagger-Modell Martin Rupp, Head of Regulatory Affairs & Public Policy bei Sky Deutschland, plädiert für das Trusted-Flagger-Modell
Foto: Marc Hankmann
Auch einige Landes­medi­enan­stalten sind als Trusted Flagger einge­stuft. Laut Medi­enstaats­ver­trag können sie bei Rechts­ver­let­zungen Rech­teinhaber wie Sky unter­stützen. „Hierzu gibt es aber noch keine praxis­nahe Lösung“, sagte Wolf­gang Kreißig, Vorsit­zender der Direk­toren­kon­ferenz der Landes­medi­enan­stalten (DLM) und Präsi­dent der Landes­anstalt für Kommu­nika­tion Baden-Würt­tem­berg (LFK). Er kriti­sierte zudem, dass das DDG hier, so wie in einigen anderen Regu­lie­rungs­berei­chen auch, bese­hende Zustän­dig­keiten neu verteilt, was er für unnötig hält.

Auf den Medi­entagen München mahnten Kreißig und Marquier an, dass die Zeit knapp werde. Es gäbe noch keine fest­gelegten Verfahren, wie zum Beispiel die natio­nalen DSC mitein­ander arbeiten. Ebenso fehlt es an Verfahren zur Zusam­men­arbeit zwischen der BNetzA und den Landes­medi­enan­stalten. Am 17. Februar 2024 soll das Digi­tale-Dienste-Gesetz aller­dings bereits in Kraft treten.

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